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Alt 24.07.2011, 01:02      Direktlink zum Beitrag - 61 Zum Anfang der Seite springen
Nuke6110
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Ebayname von Nuke6110: nuke_88
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Was willst du uns damit sagen????
@ TE: Wenn du ADAC Plus Mitglied bist haste glaub ich einen Anruf beim RA frei


Nuke6110 ist offline  

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Alt 24.07.2011, 01:07      Direktlink zum Beitrag - 62 Zum Anfang der Seite springen
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recht spannend das thema falls es mal ne lösung dafür gibt, wärst du da so freundlich mal zu sagen was raus gekommen ist...?


meiner meinung nach kann sie dir aber gar nix wie schon der großteil hier sagt
robert88 ist offline  

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Alt 24.07.2011, 21:57      Direktlink zum Beitrag - 63 Zum Anfang der Seite springen
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Fast das gleiche problem hat ne kumpel von mir gerade aber mit motorad. aber mach dir kein kopf du bist da eh im recht
golf 4 power ist offline  

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Alt 24.07.2011, 22:48      Direktlink zum Beitrag - 64 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Samsemilia Beitrag anzeigen
wenn du wirklich alles gesagt hast , dann kann sie dir auch garnix . Gekauft wie gesehen.
gekauft wie gesehen gibt es nicht... wurde vor einiger zeit geändert das du als privatverkäufer auch einen gewissen umfang an garantie zu geben hast.je nachdem was defekt ist kann es sein das du ihr das geld wiedergeben musst...
PfeiLe ist offline  

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Alt 24.07.2011, 23:12      Direktlink zum Beitrag - 65 Zum Anfang der Seite springen
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Als ich mein 2er damals verkauft hab, hab ich noch zum Käufer gesagt, die Kopfdichtung müsste demnächst auch gemacht werden, die Teile hab ich da, wenn er will kann er die mitnehmen, wollte er nicht, weil bei der Probefahrt alles ok war..
5 Tage später ruft der Typ an, und meint er war in der Werkstatt der halbe Motor wär am Arsch usw. hab ich nur gesagt, ich hab ihm die Teile angeboten, bin noch bissl mim Preis runter, was er jetz macht is seine Sache.. der hat mir auch mit Anwalt und so gedroht, kam aber nie was, wahrscheinlich hat ihm sein Anwalt auch erklärt das des so ned geht

An deiner stelle würd ich mir da keine Sorgen machen, du sagst ja du hast nix verschwiegen.
Jule ist offline  

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Alt 25.07.2011, 11:21      Direktlink zum Beitrag - 66 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von PfeiLe Beitrag anzeigen
gekauft wie gesehen gibt es nicht... wurde vor einiger zeit geändert das du als privatverkäufer auch einen gewissen umfang an garantie zu geben hast.je nachdem was defekt ist kann es sein das du ihr das geld wiedergeben musst...

Was soll denn das für eine Aussage sein? Da hätte ich gerne mal eine Quelle für.

Wenn es sowas überhaupt gibt, dann gilt das nur für die arglistige Täuschung. Wenn man als privater eine Garantie und Gewährleistung ausschließt, reicht das vollkommen aus.
spock13 ist offline  

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Alt 25.07.2011, 12:08      Direktlink zum Beitrag - 67 Zum Anfang der Seite springen
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ich würde mir da gar nicht so einen kopf drum machen du hast alles im besten gewissen angegeben und fertig
Steckel90 ist offline  

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Alt 25.07.2011, 12:33      Direktlink zum Beitrag - 68 Zum Anfang der Seite springen
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Ganz genau. Und nen Anwalt brauch man auch nicht zwingend. In Deutschland entscheidet immer noch ein Richter und nicht der Anwalt der Gegenseite.
spock13 ist offline  

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Alt 25.07.2011, 12:40      Direktlink zum Beitrag - 69 Zum Anfang der Seite springen
Nuke6110
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Ebayname von Nuke6110: nuke_88
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Also würdest du dann ohne Anwalt vor Gericht gehen?!?
Das ist natürlich sehr clever
Nuke6110 ist offline  

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Alt 25.07.2011, 13:04      Direktlink zum Beitrag - 70 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Nuke6110 Beitrag anzeigen
Also würdest du dann ohne Anwalt vor Gericht gehen?!?
Das ist natürlich sehr clever
Nein aber es reicht aus, sich dann erst einen zu nehmen. Vorher kann man viel Geld sparen.
spock13 ist offline  

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Alt 25.07.2011, 15:14      Direktlink zum Beitrag - 71 Zum Anfang der Seite springen
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Recht oder nicht wenn man verklagt wird ist das nicht lustig und nicht billig. Selbst wenns für einen gut ausgeht muss man nachher seine Unkosten einklagen und die können recht hoch sein je nachdem ob man eine Rechtsschutz hat oder nicht, einen Anwalt würde ich einschalten um sowas frühzeitig im Keim zu ersticken. Bis du die Kohle wieder siehst ziehen ungelogen Jahre ins Land. Wie gesagt ich erleb die Sch**** grade selbst, letztes Jahr alles haltlos zusammengebrochen und bis heute kein Abschlussvermerk in dem Aktenzeichen. Bis ich meine Kohle wieder sehe werden lt. Anwalt noch ein zwei Jahre ins Land ziehen.
Fakt ist: Wenn dir einer richtig ans Bein pinkeln will ist das garnicht lustig selbst wenns letztlich zu deinen gunsten aus geht aber bis dahin hast du scherereien. Und weils gesagt wurde: selbst wenn ich ein reines Gewissen habe so kotzt es einen doch unheimlich an sowas als hätte man keine anderen Probleme!

Ganz unabhängig davon wurde mir mal gesagt das in so einem Streitfalle (wer recht hat hin oder her) das Auto erstmal so belassen werden muss. Mit einer Reperatur werden evtl. beweisstücke zerstört und dann ist eh alles hinfällig. Man weiß ja nicht wie etwas kaputt ging aber das teil in der hand zu halten was kaputt ging kann schon helfen da könntest du dich in deinem falle auf das motorsteuergerät berufen was ggf. auch untersucht werden kann. vw hat das ding sicherlich entsorgt oder weiterverscherbelt oder weiß der teufel jedenfalls ist das ding weg jetzt soll sich mal irgendeiner auf das ding berufen ... ob gut oder schlecht weiß ich jetzt nicht aber wenn ich mich im recht fühlen würde (was ich nicht könnte da ich mit den meisten meinungen hier mitgehe) dann würde ich das auto nicht instandsetzen lassen sondern stehen lassen und ggf. einen sachverständigen untersuchen lassen ob die gegegeben mängel a) schon vorher da waren oder sogar b) eine werkstatt das schonmal beanstandet hat und als reperaturempfehlung ausgesprochen hat ... denn dann hätte man eine minimale Chance ...
NoNickFound ist offline  

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Alt 25.07.2011, 18:34      Direktlink zum Beitrag - 72 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Ach ja? Was sagt denn die 70-Jährige OMA dazu - die gar keinen Plan hat und alles nach BESTEM Wissen und Gewissen angebenen hat? Die hat dann SCHULD und muss dann löhnen?

Deine Aussage ist völlig haltlos. Wenn Du so etwas in die Welt setzt, solltest Du Rechtlich verwertbare Urteile (als Bsp) oder Gesetzliche Vorgaben dazu mit verlinken.
okay dann dreh die ganze sache mal um ... eine person A geht zu person B und kauft einen wagen bei dem bsp die schweller durchgerostet sind und er die notdürftig mit bauschaum zuschmiert und mit einer spraydose rübergeht.Person a fährt 2 monate später zum tüv und dort wird dieser mangel festgestellt.denkste person b ist in diesem fall unantastbar und sagt zu person A "gekauft wie gesehen...haste pech gehabt" ? da wären wir dann bei "arglistige täuschung"...

desweiteren solltet ihr meinen beitrag richtig lesen.ich habe geschrieben "einen gewissen umfang an garantie geben ".d.h im klartext das er nicht den umfang einer "händels etc" geben muss als privatverkäufer.desweiten ist dabei wichtig was er in seinem kaufvertrag geschrieben hat bezüglich der gewährleistung.

ach und zu deinen links.. BGB oder einfach mal googlen ..

gruß
PfeiLe ist offline  

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Alt 25.07.2011, 19:20      Direktlink zum Beitrag - 73 Zum Anfang der Seite springen
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Wartet doch einfach mal ab, bis der TE das ausgestanden hat
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Alt 25.07.2011, 19:23      Direktlink zum Beitrag - 74 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Genau SO ist es. Und nicht anders. Die Aussage "einen gewissen umfang an garantie geben" ist völlig falsch.




Jupp, dann zeige uns das bitte mal.
liest du eigentlich die texte welche ich schreibe? auch du als privatperson hast eine gesetzliche gewährleistung bzw der käufer gewisse "-->Mängelansprüche<--

".der umfang von dieser kann im kaufvertrag eindeutig geregelt werden.und genau deshalb habe ich auch geschrieben "desweiten ist dabei wichtig was er in seinem kaufvertrag geschrieben hat bezüglich der gewährleistung."

ein bsp link dazu wäre dieser Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln?

ist zwar eher auf onlinkeautionshäuser wie ebay bezogen aber im prinzip das gleiche
PfeiLe ist offline  

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Alt 25.07.2011, 19:48      Direktlink zum Beitrag - 75 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von PfeiLe Beitrag anzeigen
".der umfang von dieser kann im kaufvertrag eindeutig geregelt werden.und genau deshalb habe ich auch geschrieben "desweiten ist dabei wichtig was er in seinem kaufvertrag geschrieben hat bezüglich der gewährleistung."
Und da sage ich nur ADAC Kaufvertrag. Habe ich noch nie mit Probs gehabt

Ich verkaufe aber alledings auch keine Autos, wo die Schweller mit Bauschaum gepimpt worden sind
nur_zum_labern ist offline  

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Alt 25.07.2011, 22:01      Direktlink zum Beitrag - 76 Zum Anfang der Seite springen
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wenn du liest was ich schreibe und worauf ich mich beziehe kann man nicht wirklich meine aussage widerlegen da ich letztendlich das gleiche schreibe wie alle anderen hier.das man nicht unantastbar ist bei einem verkauf.beispiel wurde auch gebracht "arglistige täuschung" .. und desweiten hab ich dabei die vertragbedienungen angesprochen welche geregelt sein müssen und damit den umfang der gewährleistung beschreiben bzw diese ausschließen.d.h im klartext wenn dies nicht explizit im vertrag geregelt ist hat man einen gewährleistungsanspruch oder warum schreibt man beim privatverkauf ausdrücklich "keine gewährleistung oder haftung" rein ?
PfeiLe ist offline  

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Alt 26.07.2011, 13:57      Direktlink zum Beitrag - 77 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Sonny Beitrag anzeigen
Also: Der Threadersteller hat einen Gewährleistungsausschluss in den Kaufvertrag geschrieben! Damit ist doch jegliche Diskussion hinfällig...
eben nicht ... hab grad nochmal nachgeguckt:
Zitat:
Im kaufvertrag steht: keine garantie oder rücknahme,probe fahrt wurde gemacht!
garantie und gewährleistung sind doch aber nicht dasselbe ... ?!


wo wir grad beim thema sind, war wegen meinem auto auch bereits beim anwalt gewesen
folglich: Der Händler/Verkäufer ist zu Gewährleistung verpflichtet, es sei denn, dies wurde beim Verkauf ausdrücklich ausgeschlossen (es sei denn der Verkäufer hat es arglistig verschwiegen oder sich grob fahrlässig nicht darüber informiert (o.ä.), wenns bsp ein Kfz-Meister ist, der ein Fehlerauslesegerät hat und das Auto einfach so weiter gegeben hat, OBWOHL er die Fähigkeiten oder Möglichkeiten besessen hat, das Auto genauer unter die Lupe zu nehmen - so hab ichs verstanden)
Desweiteren: wenn Mängel am Fahrzeug bestanden und der Käufer sie dann selbst hat beseitigen lassen, so verfällt der Anspruch auf Gewährleistung in diesem Fall.

So war's bei mir, das hat mir der Anwalt gesagt.
Chrisssi ist offline  

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Alt 26.07.2011, 14:03      Direktlink zum Beitrag - 78 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Chrisssi Beitrag anzeigen
eben nicht ... hab grad nochmal nachgeguckt:


garantie und gewährleistung sind doch aber nicht dasselbe ... ?!
Richtig, die Gewährleistung (ungleich Garantie) hat er nicht ausgeschlossen, deswegen kann der Käufer die Begleichung der Reparaturkosten geltend machen, wenn er einen geschickten Anwalt hat.
Oliver ist offline  

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Alt 26.07.2011, 14:11      Direktlink zum Beitrag - 79 Zum Anfang der Seite springen
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evtl. will auch sie dich bescheissen und nur noch ein wenig kohle rausschlagen reagier einfach nicht auf sie und lass sie mal machen.
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Alt 26.07.2011, 14:12      Direktlink zum Beitrag - 80 Zum Anfang der Seite springen
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naja, man darf nicht vergessen, dass es aber auch ein unterschied macht, ob man ein händler ist oder ein privatmann. da ich keine rechtsberatung geben darf, hier mal ein link, der das problem etwas verständlicher machen sollte.

Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln?

@blackgolfi:

naja, das problem ist, dass garantie und gewährleistung zwei paar verschiedene schuhe sind. fakt ist, das auto lief, als sie die probefahrt gemacht hat. was einen tag später ist, kannst weder du noch sie beeinflussen. wenn er dann nich anspringt, ist es in erster linie ihr problem, da zu dem zeitpunkt der kaufverhandlungen das auto lief.

ich an deiner stelle würde nochmals versuchen, mit ihr zu reden, ansonsten lass sie zum anwalt gehen, wenn sie sich danach besser fühlt. ob sie damit wirklich durch kommt, ist eher fraglich.



Geändert von Tante Yvi (26.07.2011 um 14:16 Uhr)
Tante Yvi ist offline  

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