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Alt 23.10.2008, 20:06
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Standard Erfahrungen HID-XENON und die Polizei

Hallo,


Was habt ihr für erfahrungen damit gemacht und was stimmt man höhrt Tausendsachen aber was ist war ?.

Seit März 2007 ist es so das Beispielsweise zu laute Auspuffanlagen, Xenon-Umbauten o.Ä. können jetzt nicht mehr als "Fahren ohne Zulassung" (Dabei gabs auch keinen Versicherungsschutz mehr) geahndet werden, sondern jetzt nur noch mit 25 Euro als "Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen geahndet werden das heißt für euch nur noch 25€ Strafe und die

Fahrt kann weiter gehn (TBN 330006).


TBN (330006) Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen. § 30, § 69a StVZO § 24 StVG wird geahndet mit 25€


oder stimmt das mit den 50€ plus 25 Gebühren und 3 Punkte ?

mfg
basty


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Alt 23.10.2008, 20:29      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Bei Gefährdung bleibt Bußgeldsatz bestehen.

Wenn z.B. Anbauteile nicht eingetragen werden, wird der Tatbestand benutzt:

TBN (330006) Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen. § 30, § 69a StVZO § 24 StVG wird geahndet mit 25€

Jedoch handelt es sich hierbei um einen Atypischen Fall und das Verwarnungsgeld wird verdoppelt --- > 25 +25 = 50.- Euro + Auslagen und Gebühren = ca. 72,23 Euro + 1 Punkt...

Ich verschieb das Ganze mal in nen anderen Bereich...
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Alt 24.10.2008, 15:36      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Atypischer Fall?

Wie ist der denn definiert? Was wären denn weitere atypische Fälle?

Ist das sowas wie Ermessenspielraum? Kann sich der Ordnungshüter aussuchen ob er 25 oder 2x25 Euro Verwangeld verhängt?

Hab nur das hier gefunden, hat das was damit zu tun?
http://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen
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Alt 01.11.2008, 21:41      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Ja das würde mich jetzt auch interresieren.
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Alt 01.11.2008, 22:19      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Beim atypischen Fall wird das Verwarnungsgeld verdoppelt und somit zum Bußgeld.
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Alt 01.11.2008, 22:26      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
4er-GTI
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Also mir bzw. ne kumpel haben sie ein lupo stillgelgt gestern abend da er das xeno nachrüst kit nicht eingetragen hat!
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Alt 01.11.2008, 22:29      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Ich dachte stillgelegt werden kann nur wenn eine Gefahr besteht, Sonst Mängelkarte ?
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Alt 01.11.2008, 22:38      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Stillgelegt heißt, meines Wissens nach, dass dein Fahrzeug nicht Straßentauglich ist
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Xenon ist ja auch eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer...
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Alt 01.11.2008, 22:51      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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ich dachte laut der neuen Verkehrsordnung fällt dieser §18 weg und das erlischt nimmer also ich habs net verstanden. Echt nicht.
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Alt 01.11.2008, 23:11      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Im Endeffekt hat das Ganze nur nen anderen Namen bekommen. Bestehen bleibt es dennoch. Wäre ja auch etwas zu krass, wenn man ab sofort anbauen kann, was man will...
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Alt 02.11.2008, 09:56      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von 4er-GTI
Also mir bzw. ne kumpel haben sie ein lupo stillgelgt gestern abend da er das xeno nachrüst kit nicht eingetragen hat!
Wie ist es denn der Polizei aufgefallen ?
Auch so schlecht verbaut gewesen und direkt sichtbar, oder ?
Keine swra vorhanden gewesen, um zumindest ein " scheinbar " einheitlichliches Xenon Bild darzustellen ?
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Alt 02.11.2008, 10:25      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Ich pack mir jetzt einfach Halogen Birnen ins Auto und wenn sie meckern sag ich okay wußte ich nicht habe noch Halogen birnen drinn baue ich schnell um dann können die ja eigentlich nichts mehr sagen
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Alt 02.11.2008, 11:23      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von CrashOverrideSE
Ich pack mir jetzt einfach Halogen Birnen ins Auto und wenn sie meckern sag ich okay wußte ich nicht habe noch Halogen birnen drinn baue ich schnell um dann können die ja eigentlich nichts mehr sagen
Hallo,

unwissenheit schützt in Deutschland leider nicht vor Strafe. Du kannst Glück haben und die lassen dich umbauen, oder du hast Pech und die legen dein Auto trotzdem still.

Die haben leider das Recht dazu also von daher würde ich es nicht drauf anlegen.

Mfg Markus
 

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Alt 02.11.2008, 11:37      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Ach was solls :-) Wird schon :-) auserdem muss es erstmal auffallen mein Wagen hat ja SRA und besorf mir jetzt noch son fake knopf für die höhenverstellung
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Alt 02.11.2008, 11:44      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von CrashOverrideSE
Ach was solls :-) Wird schon :-) auserdem muss es erstmal auffallen mein Wagen hat ja SRA und besorf mir jetzt noch son fake knopf für die höhenverstellung
Ach, das wollt ich dir gestern noch sagen. Echtes Xenon hat aber keinen Knopf zur Verstellung. Deshalb heißt das ja AUTOMATISCHE Leuchtweitenregulierung.
drexd ist offline  

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Alt 02.11.2008, 11:48      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Ja das meine ich ja habe ja immoent einen Knopf mit höhenverstellung besorg mir einen ohne
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Alt 02.11.2008, 13:55      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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kann man ganz schnell testen, ob ne aLWR drin ist. einfach 2 leute auf die kofferraumladekante setzen und wenn die scheinwerfer net runter gehen is keine alwr drin, da hilft dir auch der andere schalter nix

gruß
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Alt 02.11.2008, 14:16      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
TonyMontana47
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Die Polizei hat aber keine befugnis sich innenraum oder motor bzw kofferaum zu durchsuchen oder halt "eindringen"

Das darf nur der Zoll.
deswegen wenn sie was kontrollieren , muss du den kofferraum aufmachen oder die motorhaube, sie dürfen auch nicht durchs Fenster in dein Innenraum greifen um fahrzeugpapiere zu entnehmen.

so natürlich gibt es ausnahmen, wenn Drogen Alkohol etc im spiel sind, ich will hier auch keine Ellenlange Diskussion anfangen wie bei motor-talk.

Aber ich bin der meinung das sie sich nicht auf deine Kofferraum kante niederlassen dürfen selbst wenn sie das überprüfen wollen.

und wenn sie es drüfen dann ist man hoffentlich so schlau und hat alwr steugeräte vorbaut und verkabelt so dass es aussieht als müsste ein steuergerät ein fehler haben .
TonyMontana47 ist offline  

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Alt 02.11.2008, 14:28      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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habe das jetzt mal so durchgelessen zwecks dem:

TBN (330006) Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen. § 30, § 69a StVZO § 24 StVG wird geahndet mit 25€

Wie verhält sich dieser fall eigentlich bei den SML, da die ja auch kein E-prüfzeichen haben da es ja US zubehör ist ?


Benny_mit_dem_GTI ist offline  

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