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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 24.09.2008 Ort: tief im Westen
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Atypischer Fall? Wie ist der denn definiert? Was wären denn weitere atypische Fälle? Ist das sowas wie Ermessenspielraum? Kann sich der Ordnungshüter aussuchen ob er 25 oder 2x25 Euro Verwangeld verhängt? Hab nur das hier gefunden, hat das was damit zu tun? http://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen |
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Gast
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unwissenheit schützt in Deutschland leider nicht vor Strafe. Du kannst Glück haben und die lassen dich umbauen, oder du hast Pech und die legen dein Auto trotzdem still. Die haben leider das Recht dazu also von daher würde ich es nicht drauf anlegen. Mfg Markus | |
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ÜBERFRANKE | ![]() Zitat:
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Neuer Benutzer Registriert seit: 01.10.2007
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Die Polizei hat aber keine befugnis sich innenraum oder motor bzw kofferaum zu durchsuchen oder halt "eindringen" Das darf nur der Zoll. deswegen wenn sie was kontrollieren , muss du den kofferraum aufmachen oder die motorhaube, sie dürfen auch nicht durchs Fenster in dein Innenraum greifen um fahrzeugpapiere zu entnehmen. so natürlich gibt es ausnahmen, wenn Drogen Alkohol etc im spiel sind, ich will hier auch keine Ellenlange Diskussion anfangen wie bei motor-talk. Aber ich bin der meinung das sie sich nicht auf deine Kofferraum kante niederlassen dürfen selbst wenn sie das überprüfen wollen. und wenn sie es drüfen dann ist man hoffentlich so schlau und hat alwr steugeräte vorbaut und verkabelt so dass es aussieht als müsste ein steuergerät ein fehler haben . ![]() |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
habe das jetzt mal so durchgelessen zwecks dem: TBN (330006) Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen. § 30, § 69a StVZO § 24 StVG wird geahndet mit 25€ Wie verhält sich dieser fall eigentlich bei den SML, da die ja auch kein E-prüfzeichen haben da es ja US zubehör ist ? |
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Xenon -Kit aber welches? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? | Thomas-lytor | Carstyling | 5 | 26.02.2008 18:15 |