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Alt 07.09.2011, 10:16
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Andy988 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Abgemeldetes Auto zum Tüv (Tüv abgelaufen) und wenn es nicht durch kommt?

Hey, habe meinen Golf inner Garage stehen, welcher aber abgemeldet ist und seit Juli ist der Tüv auch abgelaufen. D.H wenn ich ihn anmelde muss ich Tüv machen lassen, das ist klar. Aber wenn er den Tüv nicht besteht kann ich dann 4 wochen fahren oder zählt das nicht ?

Würd ihn gerne zuerst zum Tüv fahren (das die Dämpfer nicht die besten sind weiß ich) damit ich weiß was alles noch zu machen ist und mir die Zeit nehmen kann.


Andy988 ist offline  

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Alt 07.09.2011, 10:27      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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dima eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

zum tüv und zur zulassungsstelle darfst du mit einem abgemeldeten auto fahren.
dima ist offline  

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Alt 07.09.2011, 13:35      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Das sehe ich anders! Mit einem abgemeldeten Auto darfst Du dich überhaupt nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen!!!
nico1978 ist offline  

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Alt 07.09.2011, 13:44      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Du musst den Wagen auf einen Hänger laden und dann auf dem Gelände des Tüvs wieder runter und dann TÜV machen.
Das Problem ist das wenn dein Auto abgemeldet ist theoretisch keine Versicherung mehr besteht.
Und ohne Versicherung ein KFZ in Deutschland zu fahren (selbst schieben) ist verboten und wird mit einer Anzeige und einer Strafe geahndet.
Tix2 ist offline  

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Alt 07.09.2011, 13:53      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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abtvs4 eine Nachricht über ICQ schicken
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für solche zwecke gibt es kurzzeitkennzeichen bei einer versicherung deiner wahl un wenn de zu dennen sagst das de dein auto danach auch bei denn versichern willst bekommst das für lau musst nur de nummerntafeln bezahlen
abtvs4 ist offline  

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Alt 07.09.2011, 13:55      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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drexd eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von drexd: drexd2000
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Zulassungsfahrten sowie direkte Werkstattfahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren sind erlaubt.
drexd ist offline  

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Alt 07.09.2011, 13:56      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Oder Du leihst Dir rote Nummern einer Werkstatt aus, um zum TÜV zu fahren.

Zur eigentlichen Frage:
OHNE gültige HU/AU bekommt man kein Fahrzeug angemeldet!
Wenn der TÜV abgelaufen ist, MUSS neuer gemacht werden, damit Du das Fahrzeug legal im Straßenverkehr fahren darfst.
ichbinz ist offline  

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Alt 07.09.2011, 14:00      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Nicht nur Fahren.

Wenn du ein Kfz oder Moped angemeldet hast es jedoch seit Jahren in der Garage steht und entsprechend der Tüv abgelaufen ist, so ist das nicht strafbar .

Wenn dich jemand anzeigt, dann zahlst du .......
cabrio79 ist offline  

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Alt 07.09.2011, 14:01      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von cabrio79 Beitrag anzeigen
Nicht nur Fahren.

Wenn du ein Kfz oder Moped angemeldet hast es jedoch seit Jahren in der Garage steht und entsprechend der Tüv abgelaufen ist, so ist das nicht strafbar .

Wenn dich jemand anzeigt, dann zahlst du .......
Was?
drexd ist offline  

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Alt 07.09.2011, 14:05      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Ja.

Jedes Fahrzeug das zugelassen ist, muss abgenommen sein.

Ist einem gar nicht so bewusst.


P.S.: Das mit den Zulassungsfahrten habe ich aber auch so im Kopf, wie du es sagst.
cabrio79 ist offline  

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Alt 07.09.2011, 14:09      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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drexd eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von drexd: drexd2000
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Ich hab lediglich deinen Satz nicht verstanden...

Fazit deiner Aussage:

"Zugelassene Fahrzeuge müssen einen gültigen Tüv besitzen. Egal ob auf Privatgrund oder öffentlichen Verkehrsgrund und egal ob diese bereits seit Jahren in einer Garage abgestellt sind."

Ist bekannt...


Zur oben gestellten Frage:

Zitat:
Zitat von drexd Beitrag anzeigen
Zulassungsfahrten sowie direkte Werkstattfahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren sind erlaubt.
drexd ist offline  

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Alt 07.09.2011, 14:12      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Was soll man in diesem Fall zahlen? Strafe wegen abgelaufenem TÜV? Das ist eigentlich Quatsch, denn wenn sich das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr befindet (egal ob steht oder bewegt), kann man nichts machen. So machen wir das hier zumindest. Ich werde aber nochmal nachfragen.

Der TE kann mit dem Golf, wie schon richtig gesagt, Fahrten, die zur Wiederzulassung dienen, machen und das ohne Kurzzeitkennzeichen, auf direktem Weg. Dabei sollten aber die Schilder am Auto sein, die auch bei der letzten Zulassung dran waren und es muß eine gültige Doppelkarte vorhanden sein. Die Sache mit dem "zum TÜV fahren und erstmal gucken, dann nach Hause fahren und selbst machen" ist allerdings etwas problematisch.

Geändert von XM-Syncro (07.09.2011 um 14:15 Uhr)
XM-Syncro ist offline  

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Alt 07.09.2011, 14:15      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von XM-Syncro Beitrag anzeigen
Was soll man in diesem Fall zahlen? Strafe wegen abgelaufenem TÜV? Das ist eigentlich Quatsch, denn wenn sich das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr befindet (egal ob steht oder bewegt), kann man nichts machen. So machen wir das hier zumindest.

Klingt komisch, ist aber so. Abgelaufener Tüv an zugelassenem Fahrzeug -> Nicht erlaubt.
drexd ist offline  

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Alt 10.09.2011, 00:01      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
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Oder Du leihst Dir rote Nummern einer Werkstatt aus, um zum TÜV zu fahren.

Zur eigentlichen Frage:
OHNE gültige HU/AU bekommt man kein Fahrzeug angemeldet!
Wenn der TÜV abgelaufen ist, MUSS neuer gemacht werden, damit Du das Fahrzeug legal im Straßenverkehr fahren darfst.
und wenn sie dich dann mit der roten nummer aufhalten zahlst du und die werkstatt erst mal informieren wer laut neuem gesetz die roten nummern noch fahren darf und wer nicht
TiAN ist offline  

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Alt 10.09.2011, 00:17      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Es kommt mir doch vieles komisch vor was hier geschrieben wurde und deshalb habe ich mal Gooooogle gefragt. Das hier ist dabei rasgekommen: Man darf mit Einschränkungen mit einem nicht zugelassenen Auto fahren; letzter Absatz.
TÜV NORD Gruppe - Nicht zugelassene Kfz
kiter ist offline  

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Alt 10.09.2011, 01:25      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Ich habe den Fall erst 3 Monate hinter mir.

Klipp und Klar:

Du darfst auf KÜRZESTEM Weg auch mit abgemeldetem Auto direkt zum TÜV und ANSCHLIESSEND zur Zulassungsstelle.

Habe davor beim TÜV nachgehakt und das dann selber so gemacht nachdem mein Golf mit Motorschaden über 1 Jahr stand.

PS: ich meine aber, da war was mit dem letzten amtl. Kennzeichen das der Wagen beim Vorbesitzer hatte. Jedoch hatte ich das eh vorliegen mit Doppelkarte.


Pampersrocker89 ist offline  

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