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Gelenkbusfahrer | ![]()
Ich habe das momentan in der Meisterschule. Paragraph muss ich noch raussuchen. Der Händler muss normalerweise 24 Monate geben, kann jedoch bei Gebrauchtware auf 12 Monate verkürzen wenn im Vetrag festgehalten! Auch eine Privatperson muss diese geben, was meinst du warum sich bei ebay alle mit dem Text unten absichern! http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm Punkt 4 Geändert von 1,8turbo (28.10.2011 um 19:02 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.05.2009 1.8T Colour Concept Ort: M Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
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Das mit der Gewährleistung und Garantie muß man schon differenziert sehen. Gewährleistung gibt's gesetzlich (genau kann's ja vllt. 1,8turbo posten?) und Garantie ist etwas freiwilliges. Wenn man beim Händler mit Garantie kauft, kostet die auch was (bei VW meist so 250€). Manche Händler verzichten darauf, manche sichern sich damit ab oder holen tlw. Kosten rein. Das mit den Kosten ist aber eher eine Vermutung, weil ich meinen nur mit 12 Monate Garantie bekommen habe und die neben dem großen Service auch den Zahnriemen gemacht hatten, obwohl der noch gar nicht dran war.
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 22.02.2008 Golf 4 Ort: Kassel Verbrauch: 5 l Motor: 1.9 AUY 85KW/115PS 01/00 - 07/01
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was hier wieder erzählt wird ![]() dieses trügerische gekauft wie gesehen gab es mal aber das ist schnee von gestern und das ist auch gut so!!! und das gilt sehr wohl auch für Privatpersonen! Gruß MArko | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 20.10.2011 Certified Sith Lord Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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| ![]() BGB § 444 und Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist eine alte Volksweisheit, der aus rechtlicher Sicht nur teilweise zuzustimmen ist. Bezieht sich die Unwissenheit des Täters auf Tatbestandsmerkmale (sogenannter Tatbestandsirrtum) dann fehlt ihm der Vorsatz. Hat er auch nicht fahrlässig gehandelt, oder wird fahrlässiges Handeln nicht bestraft, dann schützt ihn diese Unwissenheit vor Strafe. Beispiel: A glaubt zum Stammtisch einen Schirm mitgebracht zu haben, daher nimmt er beim Verlassen des Gasthauses den Schirm des B mit nach Hause. Hier wird A nicht bestraft, da er nicht wusste, dass der Schirm nicht ihm gehörte. Bezieht sich die Unwissenheit auf die Strafbarkeit des Verhaltens (sogenannter Verbotsirrtum), dann schützt sie den Täter nur, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Das wird von den Gerichten sehr selten angenommen, daher schützt hier Unwissenheit in der Regel nicht vor Strafe. Beispiel: A nimmt den Schirm des B mit, weil er glaubt, dies sei bei Regen nicht verboten. Hier hätte der A erkennen müssen, dass er auch bei Regen nicht fremde Schirme mitnehmen darf. Quelle www.lexexakt.de Geändert von Graf (30.10.2011 um 11:30 Uhr) |
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| ![]() Zitat:
![]() witzig hier ![]() | |
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| ![]() ja mag sein das das so ist ![]() keine chance hätte er nur dann wenn alle mängel im vertrag aufgeführt wären und er diesen dann auch noch unterschrieben hätte ! was hier wieder los ist ![]() |
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Pokaljäger Registriert seit: 26.02.2011 Bora Ort: Zwickau/Dresden DD Verbrauch: frittenöl Motor: 1.9 ASV 81KW/110PS 05/00 -
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entscheident ist doch was der verkäufer hier in den kaufvertrag geschrieben hat.... des weiteren bin ich der meinung das man sich hier erstmal um den streitwert einig werden sollte, worum geht es hier eig. -vertuschter unfallschaden oder nur altersgerechte gebrauchsspuren im lack? -wenn weder käufer noch verkäufer wissen was für reifen montiert sind dann sollte man als käufer vieleicht ganz drauf verzichten privat zu kaufen, 3 mann sind am kauf beteiligt - keiner weiß was für reifen drauf sind ![]() das der wagen vor einem jahr mal bei einem händler stand, den der te flüchtig kennt, ist wohl kaum ein kaufargument bzw ein argument hierfür das der wagen ja Tippi toppi sein muss..... also sry aber wenn ich sowas schon höre würde ich den te auch voll auflaufen lassen da kann ich nur mit dem kopf schütteln. aber wichtig ist halt wirklich was steht im kaufvertrag drinnen! |
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Ich kann mir das mit der Garantie bzw. Gewährleistung bei PRIVATpersonen nicht vorstellen.Dann verkaufst du dein Auto und 4 Monate später ruft der Käufer an und hat nen Motorschaden und du sollst als Privatperson dafür aufkommen?...Glaub ich nicht.Selbst wenns nicht ausdrücklich im Kaufvertrag steht.
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da sind schon einige böse auf die schnauze gefallen mit der einstellung "mir als privater kann ja nix passieren" ![]() | |
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