Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 28.10.2011, 07:01      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2011
Golf 4
Ort: Engelskirchen
GM-
Verbrauch: 8,3
Motor: 2.0 AQY 85KW/115PS 08/98 -
Beiträge: 109
Abgegebene Danke: 15
Erhielt 8 Danke für 5 Beiträge

Standard

Ich habe gestern extra in meinem Lehrbuch aus dem ersten Lehrjahr nachgeschaut ^^ heute nach Feierabend werde ich es raussuchen und je Kopie beifügen..


Tobi57 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2011, 08:29      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Icke II
 
Registriert seit: 05.05.2009
1.8T Colour Concept
Ort: M
Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
Beiträge: 286
Abgegebene Danke: 7
Erhielt 7 Danke für 6 Beiträge

Standard

Schon allein, wenn mir 'nen Privatmann ein Auto zum Kauf anbietet, das so dreckig ist, dass man Ausbesserungen mit Lackstift erst nach'm Waschen sieht, dann macht mich das stutzig. Wenn man ein Auto gut verkaufen will, dann ist der doch wenigstens blitzblank.
Ich würd sagen, das fällt unter die Rubrik "Lehrgeld". Wenn man so wenig Ahnung von Autos hat, dass man nichtmal in der Lage ist zu erkennen, was für Reifen da gerade drauf sind, dann kauft man ein Auto nicht mit 'ner Freundin zusammen (es sei denn sie ist vom Fach - also VW-Werkstatt und dort nicht nur Sekretöse ) und schon gar nicht von privat. Der Händlerzuschlag wär mit Sicherheit billiger gewesen...
Icke II ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2011, 09:32      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
cheeseman
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.06.2009
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 24
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard

Danke Tobi57 ! :-)
cheeseman ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2011, 11:08      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
Pen!s
 
Benutzerbild von Vampire
 
Registriert seit: 21.07.2009
BMW
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 2.958
Abgegebene Danke: 142
Erhielt 204 Danke für 162 Beiträge

Standard

Ich schließe mich den Vorrednern an. Da kann man keine Schuld beim Verkäufer suchen.

Nächstes mal fahr in eine freie Werrkstatt oder zum ADAC und lass das Auto durchchecken oder nimm einen Freund/eine Freundin vom Fach mit.

Dann bist du auf der sicheren Seite und solltest keine bösen Überraschungen erleben.

Dein Händler hat Preise, die wahrscheinlich jedem die Hose ausziehen. Geh lieber mal zu ner anderen Werkstatt, bzw. zu einem Lackierer.
Vampire ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2011, 17:04      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
1,8turbo
Gelenkbusfahrer
 
Benutzerbild von 1,8turbo
 
Registriert seit: 01.04.2006
Passat 3B
Ort: Bielefeld & Potsdam
P-IL XX
Verbrauch: ~7,0
Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -
Beiträge: 25.491
Abgegebene Danke: 104
Erhielt 1.935 Danke für 1.726 Beiträge

1,8turbo eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Wenn nicht explizit im Kaufvertrag steht das der Wagen ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft wird, muss auch der Privatmann 2 Jahre Gewährleistung geben. Was steht denn nun drin bei dir?
1,8turbo ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2011, 17:08      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von BennY-
 
Registriert seit: 25.10.2005
Golf IV
Beiträge: 1.207
Abgegebene Danke: 93
Erhielt 106 Danke für 82 Beiträge

Standard

Das mit den 2 Jahren Gewährleistung halte ich für eine Urbanlegend
BennY- ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2011, 17:26      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Graf
 
Registriert seit: 20.10.2011
Certified Sith Lord
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 1.144
Abgegebene Danke: 101
Erhielt 221 Danke für 168 Beiträge

Standard

Wie kann das denn mit den 2 Jahren von Privat sein wenn Händler schon nur 1 Jahr geben müssen?

Könnte wenigstens einer hier mal seine Thesen mit entsprechenden § belegen?
Graf ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2011, 18:57      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
1,8turbo
Gelenkbusfahrer
 
Benutzerbild von 1,8turbo
 
Registriert seit: 01.04.2006
Passat 3B
Ort: Bielefeld & Potsdam
P-IL XX
Verbrauch: ~7,0
Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -
Beiträge: 25.491
Abgegebene Danke: 104
Erhielt 1.935 Danke für 1.726 Beiträge

1,8turbo eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Ich habe das momentan in der Meisterschule. Paragraph muss ich noch raussuchen. Der Händler muss normalerweise 24 Monate geben, kann jedoch bei Gebrauchtware auf 12 Monate verkürzen wenn im Vetrag festgehalten! Auch eine Privatperson muss diese geben, was meinst du warum sich bei ebay alle mit dem Text unten absichern!

http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Punkt 4

Geändert von 1,8turbo (28.10.2011 um 19:02 Uhr)
1,8turbo ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2011, 19:00      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von BennY-
 
Registriert seit: 25.10.2005
Golf IV
Beiträge: 1.207
Abgegebene Danke: 93
Erhielt 106 Danke für 82 Beiträge

Standard

weils alle machen, und die Masse nunmal dumm ist.
BennY- ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2011, 19:03      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
1,8turbo
Gelenkbusfahrer
 
Benutzerbild von 1,8turbo
 
Registriert seit: 01.04.2006
Passat 3B
Ort: Bielefeld & Potsdam
P-IL XX
Verbrauch: ~7,0
Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -
Beiträge: 25.491
Abgegebene Danke: 104
Erhielt 1.935 Danke für 1.726 Beiträge

1,8turbo eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Lesen

Und beim Threadersteller is das doch absolut offensichtlich das der Mangel definitiv VOR dem Kauf schon war. Er ist ja kein Fachmann also brauch er sich dann auch (vorrausgesetzt es wurde die Gewährleistung ausgeschlossen) keine Sorgen wegen Rücknahme machen

Geändert von 1,8turbo (28.10.2011 um 19:06 Uhr)
1,8turbo ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2011, 08:05      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2011
Golf 4 FSI Special
Ort: 70...und 04...
Verbrauch: 5,2l-8,8l Super +
Motor: 1.6 GT BAD 81KW/110PS 08/01 -
Beiträge: 328
Abgegebene Danke: 17
Erhielt 16 Danke für 12 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von Speedybln Beitrag anzeigen
also du hast ein wagen von Privat gekauft den du 2x im Tageslicht gesehen und gekauft hast und nun willst von verkäufer irgendeine beteiligung?

sorry wenn ich das so sage, aber wäre ich der verkäufer würd ich dich auslachen und auflegen.
wenn dir nichtmal ein lackschaden für 1000€ auffällt, solltest du fielmann aufsuchen und selbst keine autos kaufen und schon gar nicht mit einer freundin.
wenn man selbst scheinbar 0 ahnung hat, sollte man einen bekannten fragen, der etwas davon versteht.
auch die frage mit den reifen ist überflüssig, da schaut man selbst drauf, alleine schon wegen profil, dot nummer ect.
zustimm!!
Lars S Krachen ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2011, 10:39      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Icke II
 
Registriert seit: 05.05.2009
1.8T Colour Concept
Ort: M
Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
Beiträge: 286
Abgegebene Danke: 7
Erhielt 7 Danke für 6 Beiträge

Standard

Das mit der Gewährleistung und Garantie muß man schon differenziert sehen. Gewährleistung gibt's gesetzlich (genau kann's ja vllt. 1,8turbo posten?) und Garantie ist etwas freiwilliges. Wenn man beim Händler mit Garantie kauft, kostet die auch was (bei VW meist so 250€). Manche Händler verzichten darauf, manche sichern sich damit ab oder holen tlw. Kosten rein. Das mit den Kosten ist aber eher eine Vermutung, weil ich meinen nur mit 12 Monate Garantie bekommen habe und die neben dem großen Service auch den Zahnriemen gemacht hatten, obwohl der noch gar nicht dran war.
Icke II ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2011, 10:47      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von fdt-mechanics
 
Registriert seit: 22.02.2008
Golf 4
Ort: Kassel
Verbrauch: 5 l
Motor: 1.9 AUY 85KW/115PS 01/00 - 07/01
Beiträge: 655
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 5 Danke für 2 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von derSero Beitrag anzeigen
Also ich finde der Verkäufer muss alles Zahlen. Er hat ihn ja hinters licht geführt. Sowas is ne wahnsinnige Sauerrei.
Würd da glei zum Anwalt gehen und auf Schadensersatz klagen.
Das ja Seelische Grausamkeit.
Da kauft man sich nen Gebrauchtes Auto und dann hat es auch noch Mängel....
so siehts aus !!! meines wissens nach schützt unwissenheit nicht vor strafe. Was bedeutet, wenn der Verkäufer keine ausreichenden Fachkenntnisse hat muss er sich vor verkauf seines Fahrzeuges in einer Fachwerkstatt über dessen Zusatand vergewissern und darf da auch keine Falschen Angaben machen. für falsche oder nicht gemachte Angaben kann er sehr wohl haftbar gemacht werden.

was hier wieder erzählt wird !!!!!

dieses trügerische gekauft wie gesehen gab es mal aber das ist schnee von gestern und das ist auch gut so!!!

und das gilt sehr wohl auch für Privatpersonen!

Gruß MArko
fdt-mechanics ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2011, 11:26      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Graf
 
Registriert seit: 20.10.2011
Certified Sith Lord
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 1.144
Abgegebene Danke: 101
Erhielt 221 Danke für 168 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von fdt-mechanics Beitrag anzeigen
meines wissens nach schützt unwissenheit nicht vor strafe.
BGB § 444

und

Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist eine alte Volksweisheit, der aus rechtlicher Sicht nur teilweise zuzustimmen ist.

Bezieht sich die Unwissenheit des Täters auf Tatbestandsmerkmale (sogenannter Tatbestandsirrtum) dann fehlt ihm der Vorsatz. Hat er auch nicht fahrlässig gehandelt, oder wird fahrlässiges Handeln nicht bestraft, dann schützt ihn diese Unwissenheit vor Strafe.

Beispiel: A glaubt zum Stammtisch einen Schirm mitgebracht zu haben, daher nimmt er beim Verlassen des Gasthauses den Schirm des B mit nach Hause. Hier wird A nicht bestraft, da er nicht wusste, dass der Schirm nicht ihm gehörte.

Bezieht sich die Unwissenheit auf die Strafbarkeit des Verhaltens (sogenannter Verbotsirrtum), dann schützt sie den Täter nur, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Das wird von den Gerichten sehr selten angenommen, daher schützt hier Unwissenheit in der Regel nicht vor Strafe.

Beispiel: A nimmt den Schirm des B mit, weil er glaubt, dies sei bei Regen nicht verboten. Hier hätte der A erkennen müssen, dass er auch bei Regen nicht fremde Schirme mitnehmen darf.

Quelle www.lexexakt.de

Geändert von Graf (30.10.2011 um 11:30 Uhr)
Graf ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2011, 11:33      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
motorschaden
Pokaljäger
 
Registriert seit: 26.02.2011
Bora
Ort: Zwickau/Dresden
DD
Verbrauch: frittenöl
Motor: 1.9 ASV 81KW/110PS 05/00 -
Beiträge: 3.654
Abgegebene Danke: 161
Erhielt 976 Danke für 565 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von fdt-mechanics Beitrag anzeigen
so siehts aus !!! meines wissens nach schützt unwissenheit nicht vor strafe. Was bedeutet, wenn der Verkäufer keine ausreichenden Fachkenntnisse hat muss er sich vor verkauf seines Fahrzeuges in einer Fachwerkstatt über dessen Zusatand vergewissern und darf da auch keine Falschen Angaben machen. für falsche oder nicht gemachte Angaben kann er sehr wohl haftbar gemacht werden.

was hier wieder erzählt wird !!!!!

dieses trügerische gekauft wie gesehen gab es mal aber das ist schnee von gestern und das ist auch gut so!!!

und das gilt sehr wohl auch für Privatpersonen!

Gruß MArko
ich denke mal der sero hat das mehr sarkastisch gemeint

witzig hier
motorschaden ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2011, 11:45      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von fdt-mechanics
 
Registriert seit: 22.02.2008
Golf 4
Ort: Kassel
Verbrauch: 5 l
Motor: 1.9 AUY 85KW/115PS 01/00 - 07/01
Beiträge: 655
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 5 Danke für 2 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von motorschaden Beitrag anzeigen
ich denke mal der sero hat das mehr sarkastisch gemeint

witzig hier
ja mag sein das das so ist , aber er hat da wirklich gute chancen zumindest wenn er ne rechtschutz hat. das was z.B. tobi schreibt entspricht ja auch meiner aussage ! gekauft wie gesehen gibt es nicht!

keine chance hätte er nur dann wenn alle mängel im vertrag aufgeführt wären und er diesen dann auch noch unterschrieben hätte !

was hier wieder los ist
fdt-mechanics ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2011, 11:59      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
motorschaden
Pokaljäger
 
Registriert seit: 26.02.2011
Bora
Ort: Zwickau/Dresden
DD
Verbrauch: frittenöl
Motor: 1.9 ASV 81KW/110PS 05/00 -
Beiträge: 3.654
Abgegebene Danke: 161
Erhielt 976 Danke für 565 Beiträge

Standard

entscheident ist doch was der verkäufer hier in den kaufvertrag geschrieben hat....

des weiteren bin ich der meinung das man sich hier erstmal um den streitwert einig werden sollte, worum geht es hier eig.

-vertuschter unfallschaden oder nur altersgerechte gebrauchsspuren im lack?
-wenn weder käufer noch verkäufer wissen was für reifen montiert sind dann sollte man als käufer vieleicht ganz drauf verzichten privat zu kaufen, 3 mann sind am kauf beteiligt - keiner weiß was für reifen drauf sind

das der wagen vor einem jahr mal bei einem händler stand, den der te flüchtig kennt, ist wohl kaum ein kaufargument bzw ein argument hierfür das der wagen ja Tippi toppi sein muss.....

also sry aber wenn ich sowas schon höre würde ich den te auch voll auflaufen lassen da kann ich nur mit dem kopf schütteln.

aber wichtig ist halt wirklich was steht im kaufvertrag drinnen!
motorschaden ist offline  

Mit Zitat antworten

Werbung


Alt 30.10.2011, 12:01      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Justin
 
Registriert seit: 22.01.2011
Golf IV
Ort: Duisburg
Verbrauch: 8-10l
Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
Beiträge: 1.378
Abgegebene Danke: 38
Erhielt 79 Danke für 70 Beiträge

Standard

Ich kann mir das mit der Garantie bzw. Gewährleistung bei PRIVATpersonen nicht vorstellen.Dann verkaufst du dein Auto und 4 Monate später ruft der Käufer an und hat nen Motorschaden und du sollst als Privatperson dafür aufkommen?...Glaub ich nicht.Selbst wenns nicht ausdrücklich im Kaufvertrag steht.
Justin ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2011, 12:13      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
motorschaden
Pokaljäger
 
Registriert seit: 26.02.2011
Bora
Ort: Zwickau/Dresden
DD
Verbrauch: frittenöl
Motor: 1.9 ASV 81KW/110PS 05/00 -
Beiträge: 3.654
Abgegebene Danke: 161
Erhielt 976 Danke für 565 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von Justin Beitrag anzeigen
Ich kann mir das mit der Garantie bzw. Gewährleistung bei PRIVATpersonen nicht vorstellen.Dann verkaufst du dein Auto und 4 Monate später ruft der Käufer an und hat nen Motorschaden und du sollst als Privatperson dafür aufkommen?...Glaub ich nicht.Selbst wenns nicht ausdrücklich im Kaufvertrag steht.
geht sehr wohl...

da sind schon einige böse auf die schnauze gefallen mit der einstellung "mir als privater kann ja nix passieren"

motorschaden ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2011, 13:18      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Justin
 
Registriert seit: 22.01.2011
Golf IV
Ort: Duisburg
Verbrauch: 8-10l
Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
Beiträge: 1.378
Abgegebene Danke: 38
Erhielt 79 Danke für 70 Beiträge

Standard

Zitat:
geht sehr wohl...
Ich würde nicht einen Cent zahlen.Da würde ich warten was der Richter sagt.Und selbst dann würde ich lieber ne Woche in den Knast gehen.Stell dir vor Oma Gerdrud die keine Ahnung hat von Autos verkauft ihren alten Polo ohne entsprechende Klausel und soll dann 3000€ für nen neuen Motor zahlen hahaha.Da will ich mal die Rechtslage und aktuelle Gerichtsentschlüsse sehen ob das so einfach ist.


Justin ist offline  

Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
VWPaddx Golf4 1 11.12.2010 15:36
mk2 Werkstatt 31 14.03.2010 23:08
floriansoehl Golf4 2 06.08.2009 14:45
RDK Golf4 4 27.12.2007 10:35


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:10 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben