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|    Erfahrener Benutzer  Registriert seit: 11.01.2013  VW Golf4 1.9TDI Variant  Ort: HH  Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -  
                                        Beiträge: 155
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                        Hmm... Gibt es vielleicht hier jemanden im Forum der sich mit der Materie auskennt und mir eventuell das Getriebe günstig Instandsetzt?
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|    Erfahrener Benutzer  Registriert seit: 11.01.2013  VW Golf4 1.9TDI Variant  Ort: HH  Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -  
                                        Beiträge: 155
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                        So ich nochmal   Also ich konnte nun das Problem eingrenzen und genau definieren. Das Getriebe schaltet soweit Problemlos alles durch...Heisst von 1-5 alles gar kein Problem... Der Rückwärtsgang macht als einziger Gang Probleme.... Im Kalten Zustand sprich wenn der Motor und anscheinend das Getriebeöl noch nicht richtig warm ist, schaltet das Getriebe ebenfalls Problemlos in den Rückwärtsgang. Sobald aber der Motor und das Getriebeöl Betriebstemperatur erreicht hat, schaltet der Rückwärtsgang nicht mehr. Nun habe ich folgendes heraus gefunden: Wenn ich den R Gang einlege und das Getriebe nicht schaltet, drücke ich mit dem linken Fuß auf die Bremse und mit dem Rechten Fuß tippe ich leicht das Gaspedal an so das der Drehzahlmesser immer so zwischen 1.5 und 2,5 tausend umdrehungen kurz springt. Beim Fall der Drehzahl springt er mir wieder rein und ich kann problemlos zurück setzen. Setze ich den D wieder ein fährt er tadellos vorwärts. Will ich dann aber wieder zurücksetzen muss ich die prozedur wie eben beschrieben wieder machen. Kann mir wer daraus ein genaues Schadensbild eventuell geben? Magnetventil eventuell? Wäre nochmal über ne kurze hilfestellung dankbar  |  
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|    Neuer Benutzer  Registriert seit: 30.12.2016  Verbrauch: 6,0  Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -  
                                        Beiträge: 12
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                        Warum wurde das Getriebeöl beim GNY überhaupt gewechselt? Bei diesem Autonatikgetriebe sollte es sich um eine "Langzeitfüllung" handeln und es ist laut Serviceplan kein Ölwechsel vorgeschrieben. Es wird nur der Ölstand im Getriebe kontrolliert und ggf aufgefüllt.   Gesendet von meinem D5503 mit Tapatalk  |  
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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 28.04.2015  Golf 4 Variant ex APF jetzt ATD, Golf 3 Cabrio AFN, Golf 2 2E, Golf 3 Variant ALE, Audi A2  Ort: 06385 Aken  KÖT- JHXX  Verbrauch: Mal sehen  Motor: 1.9 CL ATD 74KW/100PS 02/00 -  
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	   |      Und genau diese Aussage ist Humbug! Damit gehen fast alle Getriebe kaputt da das Öl eben nicht ewig hält.
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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 12.08.2011  Ort: Wilhelmshaven  Motor: 2.4 AQN 124KW/170PS 09/00 -  
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                        Ja, da steht Lifetimefüllung.    Definieren die Autobauer das nicht mit 100.000 km oder aber 10 Jahren ? So habe ich es damals immer gehört, und meine Tiptronic habe ich schon mehrfach gewechselt, so das es beim 5. Wechsel wohl einmal komplett ausgetauscht ist.  |  
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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 28.04.2015  Golf 4 Variant ex APF jetzt ATD, Golf 3 Cabrio AFN, Golf 2 2E, Golf 3 Variant ALE, Audi A2  Ort: 06385 Aken  KÖT- JHXX  Verbrauch: Mal sehen  Motor: 1.9 CL ATD 74KW/100PS 02/00 -  
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                        Klar steht das im Serviceheft, aber VW hat  da Mist gemacht und auch inoffiziell zurückgerudert. Frag mal einen aus der Werkstatt im Vertrauen!     Fakt ist der fehlende Ölwechsel (der z.B beim Golf 3 Getriebe welches baugleich mit den kleinen vom Golf 4 ist und noch alle 60000km gemacht werden sollte) schießt das Getriebe ab!  |  
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|    Neuer Benutzer  Registriert seit: 30.12.2016  Verbrauch: 6,0  Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -  
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                        Mir war auch nicht so wohl dabei mit der Langzeitfüllung. Darum war ich bei Skoda und VW und habe wegen dem Ölwechsel im Getriebe nachgefragt. Sie haben im System nachgesehen und gesagt das es nicht nötig wäre. Ich fahre auch die Kombination ASZ und GNY, der Wagen ist jetzt 13 Jahre alt und hat 270000 Km runter. Was soll ich sagen.. Er läuft.
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|    Benutzer  Registriert seit: 19.02.2017  G4 Kombi 2000 Automat  Ort: Hannover  Verbrauch: 10  Motor: 2.0 AQY 85KW/115PS 08/98 -  
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	   |     Zitat:  
 Stimmt technisch schon, was im Serviceheft steht: Lebzeitfüllung.... wenn die Füllung kollabiert ist die Lebzeit vom Getriebe vorbei. 80-90.000, dann ist ein Service nötig. Oder laß es bleiben und zehre von der Substanz.  |  |
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|    fucking Panda!   Registriert seit: 19.07.2007  
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	   |     Zitat:  
 Ich habe auch immer einen Getriebeoelwechsel gemacht und es nie bereut. Hatte anfangs Probleme mit dem 2ten und 3ten Gang was sich nach und nach gegeben hat (und nach 2 Oelwechsel).  |  |
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|    Erfahrener Benutzer  Registriert seit: 11.01.2013  VW Golf4 1.9TDI Variant  Ort: HH  Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -  
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                        Moin zusammen   wollte keine unnötige Getriebeölwechsel diskussion hier anfechten...Sorry dafür! Gestern (28.02.2017) war ich in einer Freien Werkstatt und habe mir gründlich den Motor sowie Getriebespeicher auslesen lassen, sowie habe ich den Getriebeölstand prüfen lassen. Fazit: Getriebeölstand ist i.O Getriebespeicher: Stufenautomat 5-Gang 09A/B 012C Getriebeöl-Temperatursensor Signal Unplausibel. Es gibt keine weiteren einträge zur Automatik... Meine Frage an erfahrene und eventuell kenner: Kann die Problematik die ich mit dem GNY habe, tatsächlich von dem Getriebeöl-Temperatursensor (ich vermute G93) ausgelöst werden? Wie kann ich damit an den Händler der mir im NOV 16 das Fzg verkauft hat herantreten? Im grunde handelt es sich ja hier um einen Kapitalen (Getriebe) Schaden. Das Fahrzeug ist somit ja sogut wie nicht fahrtauglich da der R Gang im Warmen zustand sich nicht mehr einlegen lässt. Wäre hier der Händler zur Nachbesserung (Reparatur des Getriebes) verantwortlich? Der Händler schrieb unter Zeugen beim Kauf in den Kaufvertrag (Motor+Getriebe machen Geräusche) obwohl das Fzg keines machte. Seine begründung war: "Damit schließe ich eine Garantie nur aus und schreibe es so rein". Da das Fzg aber keine 6 Monate lief, ist er doch im Sinne des Käufers als Händler mit der gesetzlichen Gewährleistung von mindestens 1 Jahr doch dazu verpflichtet laut §437 BGB das Fzg nachzubessern bzw zu reparieren und kann sich nicht auf den Satz im Kaufvertrag beziehen.. Bei besichtigung sagte er zu mir und unter Zeugen ebenfalls das keine bekannten mängel vorhanden sind und der Motor+getriebe sauber laufen und schalten. Dies hatte er mir im übrigen auch schon bei erst kontaktaufnahme zu gesichert (E-Mail verkehr ist noch vorhanden". Ich wäre euch über eine (kleine) hilfestellung sehr dank bar. Mit freundlichen Gruß Geändert von TMK (01.03.2017 um 12:43 Uhr)  |  
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