Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | the black perl -BOLF- (04.08.2012) |
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Kombikraftwagennutzer Registriert seit: 01.10.2005 Fahrzeug:G4 Variant/G6 mit Schneckchen Ort: Berlin-Bohnsdorf ehem.OVP-XI4 Verbrauch: ...hat er. Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -
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Gibt's da irgendwas offizielles zu? Bin ja schon froh am Motorrad ganz legal 18er Kennzeichen fahren zu dürfen. Laut User Black Perl werden ja auch andere Formate für Pkws nun problemlos vergeben. Würde mich schon sehr wundern...
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Erfahrener Benutzer | ![]()
@ Toasty: Und was sagt der Text jetzt genau aus? Sehe in dem Text keinen Grund 100%ig ein kurzes zu bekommen. "einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite520 mm, Höhe: 110 mm" Dort steht halt nur das das längste Kennzeichen 52cm nicht überschreiten darf. Heißt aber nicht das man es so kurz machen kann wie man will. Auch steht da nichts zu der Anzahl der Stellen. Und außerdem gibt es immer noch ne DIN Norm oder wurde die auch außerkraft gesetzt und ich kann mir jetzt die Buchstaben und Zahlen mit 1mm abstand aneinander knallen? ![]() Schlussendlich is alles egal und die Zulassungsstelle entscheidet. Da spiel auch keine rolle ob irgendwas von der Dekra eingetragen wurde oder ob man eins will... Aber mir is das alles eh egal, ich hab mein kurzes mit 1 Buchstabe und 1 Zahl ![]() |
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Gast
Beiträge: n/a
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Es kann echt nicht wahr sein, dass hier alles in Frage gestellt werden muss und hier wieder meint alles besser wissen zu müssen... Solange das Kennzeichen der DIN entspricht, wird es abgestempelt. Voraussetzung ist immer noch: Genügender Bestand an kurzen Nummern und die vorherige Reservierung. Diese muss meist telefonisch erfolgen, da die Landkreise die kurzen Nummern im Internet nicht zur Reservierung freigeben. Anbei die offizielle Antwort vom Ministerium auf meine Frage: ![]() |
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Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: |
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Kombikraftwagennutzer Registriert seit: 01.10.2005 Fahrzeug:G4 Variant/G6 mit Schneckchen Ort: Berlin-Bohnsdorf ehem.OVP-XI4 Verbrauch: ...hat er. Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -
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...warten wir mal ab, wer nun plötzlich doch nen kurzes Kennzeichen bekommt. Kann mir noch nicht so wirklich vorstellen, dass sich da nun soooo... gravierend was ändern wird.
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Kombikraftwagennutzer Registriert seit: 01.10.2005 Fahrzeug:G4 Variant/G6 mit Schneckchen Ort: Berlin-Bohnsdorf ehem.OVP-XI4 Verbrauch: ...hat er. Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -
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...wie gesagt, abwarten wie die regionalen Erfahrungen/Änderungen sind.
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Gast
Beiträge: n/a
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![]() Alles darunter liegt in der Entscheidungsfreiheit der Zulassungsstelle, ebenso Engschrift. (Oftmals hilft ein gespräch beim leiter der Zulassungsstelle) Ich musste auch einige Diskussionen führen, dass ich mit WÜ X XX für vorn ein 40cm Kennzeichen in Normalschrift bekomme und 35cm in Engschrift für hinten. Zumindest die Zulassungsstelle in WÜ ist in sowas normalerweise sehr streng, hab schon viele mit einer relativ kurzen Kombi (WÜ X XX oder WÜ XX X) gesehen welche ein 460mm Schild haben. Hier mal was hilfreiches vom TÜV ![]() Zitat:
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.06.2010 Golf 4 V6 Kompressor, Touran GP2 Cross Ort: Flensburg FL-JX-1 Verbrauch: 13 Motor: 2.8 AQP 150KW/204PS 05/99 - 05/00
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Hatte zwecks kleinerem Nummernschild bei unsere Zulassungsstelle angerufen, Aussage von denen war, komm vorbei und der Chef guckt und Entscheidet :-) |
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Kombikraftwagennutzer Registriert seit: 01.10.2005 Fahrzeug:G4 Variant/G6 mit Schneckchen Ort: Berlin-Bohnsdorf ehem.OVP-XI4 Verbrauch: ...hat er. Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -
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...hmmm, ein Schock für einige Berliner? ![]() ...so kann ein Wochenende gern anfangen, oder? ![]() ![]() |
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Kombikraftwagennutzer Registriert seit: 01.10.2005 Fahrzeug:G4 Variant/G6 mit Schneckchen Ort: Berlin-Bohnsdorf ehem.OVP-XI4 Verbrauch: ...hat er. Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -
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Die Kombi war noch frei (es wurden wohl "1er" Kombis zurückgehalten) ...also her damit. J.U. >>> die Initialen meiner Frau, ist ja auch ihr Golf. Passt...
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Gast
Beiträge: n/a
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Warum so'n langes Schild und keine Engschrift? ![]() | |
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Gast
Beiträge: n/a
| ![]() Zitat:
In meinen Papieren stehen Vorne u. Hinten max.310x110mm Kennz. Auf der Zulassungsstelle wurde ich daraufhin an den Haustechniker verwiesen der mich sofort darüber belehrte das ich das Fahrzeug dafür vorführen müsse! Er müsse die Notwendigkeit der Eintragung kontrollieren! Dazu habe er das Recht! Ich also das Auto geholt und er mit dem Zollstock wie wild rumgemessen. "Hab ich's mir doch gedacht, da passt hinten auch ein 34er mit Engschrift und vorne ein ganz normales". Ende vom Lied war das ich das auch nur so bekommen habe! ![]() | |
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gepr. Händler | ![]() Zitat:
Deine Aussage ist somit nicht ganz korrekt. Weiteres am Ende dieses Beitrages Zitat:
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Zitat:
DER KORREKTE WEG wäre also der folgende: Du fährst mit deinem Wagen zum TÜV, stellst ihn dort vor, sagst was du gemacht hast, der TÜV-Prüfer, wenn er positiv gestimmt ist, wird dir eine TÜV Bestätigung geben, dass du ein Kennzeichen mit den Abmessungen xxx mm x xxx mm brauchst. Damit gehst du zur Zulassungsstelle, lässt dir eine Ausnahmegenehmigung ausstellen, wenn die Zul. Behörde Kurzkennzeichen verfügbar hat und der Meinung des TÜV folgt. Damit gehst du zu der Trulla / dem Trullerich, der die Schilder vergibt. Dann MUSS er dir eins geben, aber auch erst dann! Eine Ausnahmegenehmigung kostet je nach Zulassungsstelle zwischen 30 und 100,- € pro Stück. Ich habe für meinen Wagen in HH 4 Ausnahmegenehmigungen gebraucht und dafür rd. 190,- € gezahlt. Die TÜV-Abnahme sollte sich im Rahmen zwischen 30 und 60 € bewegen. Ansonsten gäbe es noch eine semi-legale variante, die ich aber nicht öffentlich mache! Beste Grüße Alex Geändert von AH-2 (06.08.2012 um 09:33 Uhr) | ||||
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