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Alt 03.08.2012, 01:20      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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so ne eintragung geht denen am arsch vorbei !


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Alt 03.08.2012, 03:22      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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also bei uns ist es seit nem monat oder so, so dass sie da nicht mehr rumdiskutieren dürfen... wenn du ein kleines kz willst, us-größe oder so, bekommst du auch eins... dass ist bei uns nicht mehr so, dass man erst nachweisen muss, dass der umbau um ein "normales" kz dran zu bekommen, höher als 1000 euro (oder so) sein muss, um ein kleineres oder halt ein us-kz zubekommen...
kann darüber berichten wie es bei uns ist... dachte aber eigentlich, dass sie es jetzt überall so gemacht haben (also in deutschland)
the black perl -BOLF- ist offline  

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Alt 03.08.2012, 05:41      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
Toasty
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Zitat:
Zitat von he black perl -BOLF- Beitrag anzeigen
also bei uns ist es seit nem monat oder so, so dass sie da nicht mehr rumdiskutieren dürfen... wenn du ein kleines kz willst, us-größe oder so, bekommst du auch eins... dass ist bei uns nicht mehr so, dass man erst nachweisen muss, dass der umbau um ein "normales" kz dran zu bekommen, höher als 1000 euro (oder so) sein muss, um ein kleineres oder halt ein us-kz zubekommen...
kann darüber berichten wie es bei uns ist... dachte aber eigentlich, dass sie es jetzt überall so gemacht haben (also in deutschland)
Das ist auch in ganz Deutschland so! Nur will das hier keiner verstehen.
Ich habe in einem Post zuvor schon auf Gesetzesblätter aufmerksam gemacht.
Mir liegt auch eine eMail Antwort vom Niedersächsischen Ministerium für Wirschaft, Arbeit und Verkehr vor, die genau das aussagt, was Du schreibst - und zwar mit Beginn 01.07.2012.
Der einzige Haken dabei: der Landkreis muss sich einen gewissen Bestand an kurzen Nummern (zwei Zeichen nach dem LK) bewahren, um Fahrzeuge ausstatten zu können, die es zwingend brauchen.
Drei Zeichen nach dem LK sollte (auch in (nicht übertriebener) Engschrift) in jedem LK möglich sein!

EDIT: wieso habe ich sonst wohl beide Fahrzeuge ohne Weiteres ummelden können? (s. mein Umbau-Thread)
 

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the black perl -BOLF- (04.08.2012)
Alt 03.08.2012, 07:41      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Gibt's da irgendwas offizielles zu? Bin ja schon froh am Motorrad ganz legal 18er Kennzeichen fahren zu dürfen. Laut User Black Perl werden ja auch andere Formate für Pkws nun problemlos vergeben. Würde mich schon sehr wundern...
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Alt 03.08.2012, 07:50      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
Toasty
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Ja, das Bundesgesetzblatt vom 30.01.2012 (römisch) 1 - Seite 103ff.
Artikel 1 - Nr. 13 & Nr. 19
 

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Alt 03.08.2012, 09:03      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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@ Toasty: Und was sagt der Text jetzt genau aus? Sehe in dem Text keinen Grund 100%ig ein kurzes zu bekommen.
"einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite520 mm, Höhe: 110 mm" Dort steht halt nur das das längste Kennzeichen 52cm nicht überschreiten darf. Heißt aber nicht das man es so kurz machen kann wie man will. Auch steht da nichts zu der Anzahl der Stellen. Und außerdem gibt es immer noch ne DIN Norm oder wurde die auch außerkraft gesetzt und ich kann mir jetzt die Buchstaben und Zahlen mit 1mm abstand aneinander knallen?

Schlussendlich is alles egal und die Zulassungsstelle entscheidet. Da spiel auch keine rolle ob irgendwas von der Dekra eingetragen wurde oder ob man eins will...

Aber mir is das alles eh egal, ich hab mein kurzes mit 1 Buchstabe und 1 Zahl
KingOfBora ist offline  

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Alt 03.08.2012, 09:11      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Es kann echt nicht wahr sein, dass hier alles in Frage gestellt werden muss und hier wieder meint alles besser wissen zu müssen...

Solange das Kennzeichen der DIN entspricht, wird es abgestempelt.
Voraussetzung ist immer noch: Genügender Bestand an kurzen Nummern und die vorherige Reservierung. Diese muss meist telefonisch erfolgen, da die Landkreise die kurzen Nummern im Internet nicht zur Reservierung freigeben.

Anbei die offizielle Antwort vom Ministerium auf meine Frage:

 

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chris1188 (03.08.2012), GolfFear (03.08.2012), the black perl -BOLF- (04.08.2012)
Alt 03.08.2012, 16:20      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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mein reden
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Alt 03.08.2012, 18:10      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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...warten wir mal ab, wer nun plötzlich doch nen kurzes Kennzeichen bekommt. Kann mir noch nicht so wirklich vorstellen, dass sich da nun soooo... gravierend was ändern wird.
xidriver ist offline  

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Alt 03.08.2012, 18:56      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Ich werde nä. Woche das 6. Auto ummelden in den letzten zwei Wochen...das heißt schon was in unserem sonstigen Beamten-LK
 

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Alt 03.08.2012, 19:04      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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...wie gesagt, abwarten wie die regionalen Erfahrungen/Änderungen sind.
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Alt 03.08.2012, 19:31      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von KingOfBora Beitrag anzeigen
Schlussendlich is alles egal und die Zulassungsstelle entscheidet. Da spiel auch keine rolle ob irgendwas von der Dekra eingetragen wurde oder ob man eins will...
WORD!!!!

Zitat:
Zitat von Toasty Beitrag anzeigen
Solange das Kennzeichen der DIN entspricht, wird es abgestempelt.
Voraussetzung ist immer noch: Genügender Bestand an kurzen Nummern und die vorherige Reservierung. Diese muss meist telefonisch erfolgen, da die Landkreise die kurzen Nummern im Internet nicht zur Reservierung freigeben.
Man sollte hierzu noch erwähnen, dass eine kurze Buchstaben/Zahlenkombination nicht auch gleich ein kurzes Nummernschild bedeutet Offizielle Mindestgröße die gestempelt werden "muss" liegt bei 460mm.

Alles darunter liegt in der Entscheidungsfreiheit der Zulassungsstelle, ebenso Engschrift. (Oftmals hilft ein gespräch beim leiter der Zulassungsstelle) Ich musste auch einige Diskussionen führen, dass ich mit WÜ X XX für vorn ein 40cm Kennzeichen in Normalschrift bekomme und 35cm in Engschrift für hinten. Zumindest die Zulassungsstelle in WÜ ist in sowas normalerweise sehr streng, hab schon viele mit einer relativ kurzen Kombi (WÜ X XX oder WÜ XX X) gesehen welche ein 460mm Schild haben.

Hier mal was hilfreiches vom TÜV
Zitat:
Wissenswertes rund ums Kennzeichen

Amtliche Kennzeichen für Pkw, Lkw etc. haben folgende Abmessungen:

Einzeilige Kennzeichen: 520mm x 110mm (Länge x Breite)

Zweizeilige Kennzeichen:
340mm x 200mm (Länge x Breite)

Speziell bei Fahrzeugen aus den USA werden manchmal kleinere Kennzeichengrößen als oben beschrieben erforderlich, z.B. aus Platzgründen oder wegen der begrenzten originalen Ausleuchtung. Dies ist zwar prinzipiell möglich, folgende Verfahrensweise und Randbedingungen sind aber einzuhalten:

* Der begutachtende Sachverständige vermerkt die maximal mögliche hintere Kennzeichengröße aufgrund einer technischen (nicht optischen) Notwendigkeit auf seinem Gutachten.

* Die zuständige Zulassungsstelle (abhängig vom Wohnort) entscheidet über eine Zuteilung, nicht TÜV SÜD!
Ausschlaggebend sind unter anderem die Verfügbarkeit kurzer Buchstaben-Zahlenkombinationen. Ggfs. muss die Zulassungsstelle eine Genehmigung des übergeordneten Regierungspräsidiums einholen, z.B. für die sogenannte "fette Engschrift", die kleinere Abmessungen möglich macht.

* Sollte die Zulassungsstelle nicht in der Lage sein, ein entsprechend kleines Kennzeichen zuzuteilen, hat sie das Recht, den Umbau auf einen "normalen" Kennzeichenträger mit entsprechender Beleuchtung zu verlangen, dieser muß dann vor der Zulassung vom Sachverständigen von TÜV SÜD in seinem Gutachten vermerkt werden. In der Praxis kommt dieser Fall im Moment jedoch eher selten vor.


* Kleinere Abmessungen für das vordere amtliche Kennzeichen sind offiziell nicht möglich, eine entsprechende Erklärung der Behörden liegt den TÜV vor, nur in sehr seltenen und technisch begründeten Fällen wird auch ein kleineres vorderes Kennzeichen oder gar ein Klebekennzeichen zugeteilt.
 

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Alt 04.08.2012, 19:39      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Hatte zwecks kleinerem Nummernschild bei unsere Zulassungsstelle angerufen, Aussage von denen war, komm vorbei und der Chef guckt und
Entscheidet :-)
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Alt 05.08.2012, 13:29      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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...hmmm, ein Schock für einige Berliner? ...sowas passiert wenn man freundlich an nem Freitag einfach mal bei der Zulassungsstelle vorbei schaut. Wie meinte die nette Dame vom Amt doch nochmal? : "Ja ich hörte von der neuen Regelung...ach wissen Sie, dann bekommen Sie das Kennzeichen. Ich find es ja zu kurz, aber wenn es Ihnen gefällt...bitteschön"

...so kann ein Wochenende gern anfangen, oder? Sorry für´s schlechte Bild...hatte grad nur das Handy in der Tasche
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Alt 05.08.2012, 13:31      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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nee echt so etwas hast du in Berlin bekommen WAHNSINN.

Glückwunsch
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Alt 05.08.2012, 13:59      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
QZA
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also wenn man sowas in berlin schon bekommt, dann renne ich die nächten tage hier jetzt auch zum amt und beantrage nen Kurzes KZ und dann wird auf US umgebaut
QZA ist offline  

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Alt 05.08.2012, 14:19      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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Die Kombi war noch frei (es wurden wohl "1er" Kombis zurückgehalten) ...also her damit. J.U. >>> die Initialen meiner Frau, ist ja auch ihr Golf. Passt...
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Alt 06.08.2012, 09:05      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von xidriver Beitrag anzeigen
...hmmm, ein Schock für einige Berliner? ...sowas passiert wenn man freundlich an nem Freitag einfach mal bei der Zulassungsstelle vorbei schaut. Wie meinte die nette Dame vom Amt doch nochmal? : "Ja ich hörte von der neuen Regelung...ach wissen Sie, dann bekommen Sie das Kennzeichen. Ich find es ja zu kurz, aber wenn es Ihnen gefällt...bitteschön"

...so kann ein Wochenende gern anfangen, oder? Sorry für´s schlechte Bild...hatte grad nur das Handy in der Tasche
Ich hab ja nix gesagt...
Warum so'n langes Schild und keine Engschrift?
 

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Alt 06.08.2012, 09:25      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
emkayfour
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Zitat:
Zitat von GolfFear Beitrag anzeigen
noch ein nachtrag:
sofern front und heck stossstange nur platz für ein kleines kennzeichen bieten, einfach mal beim tüv genau das eintragen lassen.
dann kann man ohne § keule einfach nett lächeln und ganz dezent drauf hinweisen
Hab ich auch gedacht!
In meinen Papieren stehen Vorne u. Hinten max.310x110mm Kennz.
Auf der Zulassungsstelle wurde ich daraufhin an den Haustechniker verwiesen der mich sofort darüber belehrte das ich das Fahrzeug dafür vorführen müsse!
Er müsse die Notwendigkeit der Eintragung kontrollieren! Dazu habe er das Recht!
Ich also das Auto geholt und er mit dem Zollstock wie wild rumgemessen.
"Hab ich's mir doch gedacht, da passt hinten auch ein 34er mit Engschrift und vorne ein ganz normales". Ende vom Lied war das ich das auch nur so bekommen habe!
 

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Alt 06.08.2012, 09:27      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
gepr. Händler
 
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Zitat:
Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
"kleine" schilder sind nicht zulässig in deutschlan! sie werden ggf GEDULDET.
Ich mag solche Aussagen. Also wird mein Traktorkennzeichen (am Auto wohlgemerkt) nur geduldet, obwohl ich ausdrücklich eine Genehmigung der Hansestadt Hamburg habe? Mit Briefkopf und Dienstsigel?

Deine Aussage ist somit nicht ganz korrekt. Weiteres am Ende dieses Beitrages


Zitat:
Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
"
es gibt durchaus zulassungsstellen die kleine kennzeichen verteilen. an US IMPORTE!
Auch diese Pauschalaussage kann man so nicht stehenlassen. Zulassungsstellen MÜSSEN kleine Kennzeichen rausgeben, wenn der Bedarf besteht, allerdings ist nicht der Halter des Fahrzeugs derjenige, der diesen Nachweis erstellt (z. B.: mit nem Foto: "Hier guggen Se mal, da seh'n Se doch die kleine Aussparung!" )

Zitat:
Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
"
man erkennt einen us import im übrigen an der schlüsselnummer. diese besteht nur aus nullen.
Aber nicht alle Schlüsselnummern sind genullt, nur die Typkennzeichnung, NICHT der Herstellerschlüssel.

Zitat:
Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
"
im übrigen kann dir auch jeder polizist der einer anderen meinung ist ne mängelkarte bis zur stillegung vor ort alles aufbrummen.
Dafür gibt es ja dann die Ausnahmegenehmigung von der Zulassungsstelle. Wenn die nicht vorhanden ist, dann ist die rechtmäßigkeit des Kennzeichens ja auch nicht nachgewiesen worden.

DER KORREKTE WEG wäre also der folgende:
Du fährst mit deinem Wagen zum TÜV, stellst ihn dort vor, sagst was du gemacht hast, der TÜV-Prüfer, wenn er positiv gestimmt ist, wird dir eine TÜV Bestätigung geben, dass du ein Kennzeichen mit den Abmessungen xxx mm x xxx mm brauchst.

Damit gehst du zur Zulassungsstelle, lässt dir eine Ausnahmegenehmigung ausstellen, wenn die Zul. Behörde Kurzkennzeichen verfügbar hat und der Meinung des TÜV folgt. Damit gehst du zu der Trulla / dem Trullerich, der die Schilder vergibt. Dann MUSS er dir eins geben, aber auch erst dann!

Eine Ausnahmegenehmigung kostet je nach Zulassungsstelle zwischen 30 und 100,- € pro Stück. Ich habe für meinen Wagen in HH 4 Ausnahmegenehmigungen gebraucht und dafür rd. 190,- € gezahlt.

Die TÜV-Abnahme sollte sich im Rahmen zwischen 30 und 60 € bewegen.

Ansonsten gäbe es noch eine semi-legale variante, die ich aber nicht öffentlich mache!

Beste Grüße

Alex



Geändert von AH-2 (06.08.2012 um 09:33 Uhr)
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