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Alt 06.08.2012, 09:31      Direktlink zum Beitrag - 41 Zum Anfang der Seite springen
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HH ist da aber auch was einfacher als andere städten und gemeinden


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Alt 06.08.2012, 09:38      Direktlink zum Beitrag - 42 Zum Anfang der Seite springen
emkayfour
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Das würde ja auch bedeuten das ich damals beschissen wurde! Trotz Eintragung ein längeres zu bekommen!
 

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Alt 06.08.2012, 09:40      Direktlink zum Beitrag - 43 Zum Anfang der Seite springen
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@www.der-bora. de: Bei US-Importen gebe ich dir Recht. Ist ja auch kein Wunder, hier werden ja täglich zig RAMs, Mustangs, Charger und Co. zugelassen, allerdings bezweifle ich auch in HH, das es dort "einfach" ist, für eine nachträgliche Änderung so eine kleine Platte zu bekommen.

Ich kenne sogar Fälle in denen bei einem Dodge Magnum (Heck ist nahezu baugleich mit dem 300C Kombi) die komplette Heckschürze inkl. Verkabelung für die zusätzlichen Leuchten von einem 300C verbaut werden "musste", damit der Besitzer ein großes Kennzeichen bekam, mit der Aussage: "Die Umrüstung um ein Standard-Kennzeichen zu fahren, ist in Deutschland möglich und wirtschaftlich zumutbar!"

Soviel zum Thema "einfach"
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Alt 06.08.2012, 09:44      Direktlink zum Beitrag - 44 Zum Anfang der Seite springen
Bansi
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Zitat:
Zitat von emkayfour Beitrag anzeigen
Das würde ja auch bedeuten das ich damals beschissen wurde! Trotz Eintragung ein längeres zu bekommen!
Nein wurdest du nicht. Wie bereits im Thread von mehreren Personen erwähnt entscheidet die Zulassungsstelle über die vergabe des Kennzeichens. Und wenn diese bei dir nachmessen (wozu sie auch das Recht haben) und feststellen, dass bei dir auch andere (größere) Größen passen, sind sie NICHT verpflichtet dir ein Kleines/Kurzes auszustellen. Ebenso wie sie im Worst Case Fall die Rückrüstung auf EU anordnen können, weil deine Auto nicht original mit einer kleinen Kennzeichenmulde ausgeliefert wurde. (Bin da auch schon durch, letztes Jahr hab ich auch kein Kurzes bekommen und mir wurde die Rückrustung angeordnet, ich hab einfach nen Jahr vergehen lassen und es neu probiert und nach einigen Diskussionen hab ich 'nen kurzes für Hinten bekommen, auch wenn es mit 35cm grade so in die US Mulde passt)
 

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Alt 06.08.2012, 09:58      Direktlink zum Beitrag - 45 Zum Anfang der Seite springen
emkayfour
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Zitat:
Zitat von Bansi Beitrag anzeigen
Nein wurdest du nicht. Wie bereits im Thread von mehreren Personen erwähnt entscheidet die Zulassungsstelle über die vergabe des Kennzeichens. Und wenn diese bei dir nachmessen (wozu sie auch das Recht haben) und feststellen, dass bei dir auch andere (größere) Größen passen, sind sie NICHT verpflichtet dir ein Kleines/Kurzes auszustellen. Ebenso wie sie im Worst Case Fall die Rückrüstung auf EU anordnen können, weil deine Auto nicht original mit einer kleinen Kennzeichenmulde ausgeliefert wurde. (Bin da auch schon durch, letztes Jahr hab ich auch kein Kurzes bekommen und mir wurde die Rückrustung angeordnet, ich hab einfach nen Jahr vergehen lassen und es neu probiert und nach einigen Diskussionen hab ich 'nen kurzes für Hinten bekommen, auch wenn es mit 35cm grade so in die US Mulde passt)
Also ich finde es schon sehr fragwürdig das in Deutschland ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle mehr technische Kompetenz bekommt als ein studierter Sachverständiger einer technischen Prüforganisation! (mM)

Ich hatte vergessen zu erwähnen das es sich bei meinem KFZ um ein tatsächliches US-Fahrzeug handelt. An meiner Heckklappe waren schon einige Kratzer von zu langen Kennzeichen da die Mulde nicht grade sondern gebogen ist. Den Amtsmitarbeiter hat das nicht interessiert. Der Abstand von Kennzeichenleuchte zu Kennzeichenleuchte betrug ~34cm und damit wird das Kennzeichen auch soweit ausgeleuchtet! Um Kratzer zu vermeiden könnte ich ja auch ein paar Unterlegscheiben dahinter packen! Ende!
 

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Alt 06.08.2012, 13:10      Direktlink zum Beitrag - 46 Zum Anfang der Seite springen
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Und warum ist das jetzt rein rechtlich nicht zugelassen? Paar Seiten vorher hat das HIER jmd geschrieben! Weil zwischen "es wird geduldet" und es ist quasi "illegal" besteht ja ein kleiner unterschied. 0_o

Die Rennleitung hält dich doch nich Samstag Nacht an un sagt " Morgenfrüh kommst auf die Wache mit nem langen Kennzeichen" sonst Knast.
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Alt 06.08.2012, 13:47      Direktlink zum Beitrag - 47 Zum Anfang der Seite springen
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Ich habe bei der Zulassungsstelle auch ordenlich Honig aufgelegt und mit Blumen gedroht usw usw aber nix hat geholfen!

Es gibt eine Möglichkeit die aber nicht ganz legal ist

Du besorgst dir die gleichen Kennzeichen nochmal in der gewünschten Größe.
Die solltest du auch ohne Probleme bekommen da man ja auch für Parkplätze sich welche holen kann....!

Naja wenn du die hast nimmst du ein Fön und machst dein altes Kennzeichen schön warm und pullst VORSICHTIG deine Aufkleber ab und klebst sie auf dein neues kurzes Kennzeichen

Aber wie gesagt es ist illegal!!!

Hab gehört im Osten machen die das oft
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Alt 06.08.2012, 13:51      Direktlink zum Beitrag - 48 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von VWSven Beitrag anzeigen
Ich habe bei der Zulassungsstelle auch ordenlich Honig aufgelegt und mit Blumen gedroht usw usw aber nix hat geholfen!

Es gibt eine Möglichkeit die aber nicht ganz legal ist

Du besorgst dir die gleichen Kennzeichen nochmal in der gewünschten Größe.
Die solltest du auch ohne Probleme bekommen da man ja auch für Parkplätze sich welche holen kann....!

Naja wenn du die hast nimmst du ein Fön und machst dein altes Kennzeichen schön warm und pullst VORSICHTIG deine Aufkleber ab und klebst sie auf dein neues kurzes Kennzeichen

Aber wie gesagt es ist illegal!!!

Hab gehört im Osten machen die das oft
Unterstellst Du mit Deinem Beitrag Ostdeutschen Mitbürgern illegale Aktivitäten? Oder Polen? Oder Russen?

Dein Beitrag ist moralisch sehr fragwürdig und überhaupt haben Anleitungen für illegale Aktivitäten und Urkundenfälschung hier nix zu suchen! Sorry, aber ich nutze nun den -Button.
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Alt 06.08.2012, 13:55      Direktlink zum Beitrag - 49 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Golf4-2.0 Beitrag anzeigen
Unterstellst Du mit Deinem Beitrag Ostdeutschen Mitbürgern illegale Aktivitäten? Oder Polen? Oder Russen?

Dein Beitrag ist moralisch sehr fragwürdig und überhaupt haben Anleitungen für illegale Aktivitäten und Urkundenfälschung hier nix zu suchen! Sorry, aber ich nutze nun den -Button.
Ich unterstelle hier keinem was ( Ihr müsst euch nicht angesprochen fühlen ) habe es nur schon mehrfach von Leuten aus dem Osten gehört.

Und ich habe auch geschrieben das es ILLEGAL IST!

Also schön ruhig bleiben

Hier wird ja auch beschrieben wie man Xenon aufmacht und schwarz lackiert oder wie man US SML einbaut usw usw und das ist auch alles ILLEGAL und da kräht auch kein Hahn nach!

Geändert von VWSven (06.08.2012 um 13:59 Uhr)
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Alt 06.08.2012, 13:58      Direktlink zum Beitrag - 50 Zum Anfang der Seite springen
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Ich habe auch vieles gehört, kann jedoch soviel Unterscheidungsermögen an den Tag legen und auswählen, welche Anleitungen zu veröffentlichen sind, und welche nicht.

Und eine Anleitung zur Urkundenfälschung gehört zu letzteren. Zudem ist es eine Frechheit, Personengruppen in Schubladen zu stecken.

Zitat:
Zitat von VWSven Beitrag anzeigen
Hier wird ja auch beschrieben wie man Xenon aufmacht und schwarz lackiert oder wie man US SML einbaut usw usw und das ist auch alles ILLEGAL und da kräht auch kein Hahn nach!
...und das ist kein Grund dafür, ebenfalls illegale Anleitungen zu verbreiten.

Nur weil der EINE das macht, kann der ANDERE dennoch klüger sein.

PS: Der Xenon-Umbau ist NUR illegal, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr dann damit unterwegs ist

Geändert von Golf4-2.0 (06.08.2012 um 14:04 Uhr)
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Alt 06.08.2012, 14:03      Direktlink zum Beitrag - 51 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Golf4-2.0 Beitrag anzeigen
Ich habe auch vieles gehört, kann jedoch soviel Unterscheidungsermögen an den Tag legen und auswählen, welche Anleitungen zu veröffentlichen sind, und welche nicht.

Und eine Anleitung zur Urkundenfälschung gehört zu letzteren.
Dann müsste man hier im Forum so einige Berichte löschen

Ich glaub du fühlst Dich gerade irgendwie als Ossi angegriffen kann das sein? Glaub das ist dein Problem warum du gerade so hier die Welle machst!

Wir können es gerne über PN weiter diskutieren. Alles weitere gehört nicht hier her!


PS: Und mit dem Kennzeichen ist es genau so wie mit mit den Xenons wenn man damit auf der Straße unterwegs ist ist es illegal .......

Geändert von VWSven (06.08.2012 um 14:11 Uhr)
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Alt 06.08.2012, 14:15      Direktlink zum Beitrag - 52 Zum Anfang der Seite springen
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Lass uns hier ruhig reden, ich habe keine Geheimnisse vor den anderen Usern.

Und bzgl. den Xenos: Hier werden keine Urkunden gefälscht! Für Show-Zwecke ist die Anleitung OK, aber für Show-Zwecke ein Urkundensiegel umzukleben gehört hier nicht her.

Zudem sagt doch dieser Beitrag schon alles aus:

Zitat:
Zitat von Toasty Beitrag anzeigen
Es kann echt nicht wahr sein, dass hier alles in Frage gestellt werden muss und hier wieder meint alles besser wissen zu müssen...

Solange das Kennzeichen der DIN entspricht, wird es abgestempelt.
Voraussetzung ist immer noch: Genügender Bestand an kurzen Nummern und die vorherige Reservierung. Diese muss meist telefonisch erfolgen, da die Landkreise die kurzen Nummern im Internet nicht zur Reservierung freigeben.

Anbei die offizielle Antwort vom Ministerium auf meine Frage:

Wenn also der Bestand an kurzen Nummern erschöpft ist, Pech gehabt.

Geändert von Golf4-2.0 (06.08.2012 um 14:22 Uhr)
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Golf4-2.0 für den nützlichen Beitrag:
Alt 06.08.2012, 14:29      Direktlink zum Beitrag - 53 Zum Anfang der Seite springen
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Wurde alles gesagt !
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Alt 06.08.2012, 15:17      Direktlink zum Beitrag - 54 Zum Anfang der Seite springen
emkayfour
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Zitat:
Zitat von Golf4-2.0 Beitrag anzeigen
Lass uns hier ruhig reden, ich habe keine Geheimnisse vor den anderen Usern.

Und bzgl. den Xenos: Hier werden keine Urkunden gefälscht! Für Show-Zwecke ist die Anleitung OK, aber für Show-Zwecke ein Urkundensiegel umzukleben gehört hier nicht her.

Zudem sagt doch dieser Beitrag schon alles aus:



Wenn also der Bestand an kurzen Nummern erschöpft ist, Pech gehabt.

Das würde ja bedeuten das bei reservierter Nummer die Vergabe des Kennzeichens nicht verweigert werden darf, oder????
 

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Alt 06.08.2012, 15:25      Direktlink zum Beitrag - 55 Zum Anfang der Seite springen
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"Dürfen" und "Müssen" sind 2 Schuhe. Hat Dein Landkreis Richtlinien, die Regeln, welche Kombinationen zB. für K-Räder reserviert sind, ebenfalls Pech gehabt. Der Landkreis verstößt trotzdem nicht gegen Bundesrecht.

Genauso wie mit den Sommerferien: 6 Wochen gibt es in der Bundesrepublik, Termine ist Ländersache, oder so ähnlich
Golf4-2.0 ist offline  

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Alt 06.08.2012, 15:50      Direktlink zum Beitrag - 56 Zum Anfang der Seite springen
emkayfour
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Zitat:
Zitat von Golf4-2.0 Beitrag anzeigen
"Dürfen" und "Müssen" sind 2 Schuhe. Hat Dein Landkreis Richtlinien, die Regeln, welche Kombinationen zB. für K-Räder reserviert sind, ebenfalls Pech gehabt. Der Landkreis verstößt trotzdem nicht gegen Bundesrecht.

Genauso wie mit den Sommerferien: 6 Wochen gibt es in der Bundesrepublik, Termine ist Ländersache, oder so ähnlich
Es geht ja schon immer damit los das es nicht möglich ist kurze Kennzeichen zu reservieren!

Kurzes Beispiel: Ich habe ein von der Zulassungsstelle abgestempeltes und schon mal an mich vergebenes Kennzeichen! Da das dazugehörige KFZ momentan abgemeldet ist reservieren ich die Nummer eben bis zur Wiederanmeldung!

Jedes mal wenn ich jetzt dahin gehe um die Reservierung zu verlängern wird mir ein Vortrag gehalten das die Nummer nicht reserviert werden kann weil sie zu kurz sei! Ich frag mich dann immer: "Zu kurz für was?" "Woher wissen die ohne irgendwelche Angaben zum Fahrzeug das die Nummer zu kurz ist????"

Ob's spezielle Regelungen für Motorräder gibt weiß ich nicht. Allerdings wurde mir für mein Motorrad ebenfalls ein kurzes Kennzeichen verweigert mit der selben Begründung!

Geändert von emkayfour (06.08.2012 um 15:52 Uhr)
 

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Alt 06.08.2012, 15:55      Direktlink zum Beitrag - 57 Zum Anfang der Seite springen
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...dann melde das Auto doch an.

...Verlängern, während eine Verlängerung aktiv ist, ist ebenso unzulässig und unfair, anderen gegenüber!

...lass die Verlängerung auslaufen und dann reserierst Du neu.
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Alt 06.08.2012, 17:39      Direktlink zum Beitrag - 58 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Golf4-2.0 Beitrag anzeigen
...dann melde das Auto doch an.

...Verlängern, während eine Verlängerung aktiv ist, ist ebenso unzulässig und unfair, anderen gegenüber!

...lass die Verlängerung auslaufen und dann reserierst Du neu.

Ganz ehrlich wenn ich mein Kurze nummer Abmelde werd ich die ebenso auf ewig frühzeitig weiter verlängern ..

Unfair fürn Arsch ... Der Rest machts ja auch nicht anders...
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Alt 06.08.2012, 17:53      Direktlink zum Beitrag - 59 Zum Anfang der Seite springen
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Alt 06.08.2012, 18:25      Direktlink zum Beitrag - 60 Zum Anfang der Seite springen
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