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Alt 21.02.2009, 18:36      Direktlink zum Beitrag - 61 Zum Anfang der Seite springen
Autoputzer
 
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Es soll bitte noch einer behaupten, dass ein HID Xenon Kit im Reflektorscheinwerfer nicht blendet





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Alt 21.02.2009, 18:42      Direktlink zum Beitrag - 62 Zum Anfang der Seite springen
Feinstaubler
 
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ok das ist hart ^^ aber bei den golf 4 die das hier haben sieht das nicht so extrem aus...
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Alt 21.02.2009, 18:43      Direktlink zum Beitrag - 63 Zum Anfang der Seite springen
Fischmeister
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Zitat:
Original von Erazer
na hauptsache ne linse der scheinwerfer wird dann ja mit dem xenon abgenommen....
Falsch.Die Scheinwerfer brauchen eine ABE für den Betrieb mit Gasentladungslampen.Sonst erlischt auch die Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug.
 

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Alt 21.02.2009, 18:46      Direktlink zum Beitrag - 64 Zum Anfang der Seite springen
Feinstaubler
 
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die wird dann bei der einzelabnahme ja erteilt und wenn er die linse plus die auflagen hat ist das ok... das haben wir doch jetzt schon 100 mal durchgekaut hier...
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Alt 21.02.2009, 18:49      Direktlink zum Beitrag - 65 Zum Anfang der Seite springen
Fischmeister
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Dann kannst auch in einen Reflektorscheinwerfwer einbauen.Denn Volvo und andere Hersteller,wie früher Mercedes,haben einen Reflektorscheinwerfer und Xenon.
 

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Alt 21.02.2009, 18:51      Direktlink zum Beitrag - 66 Zum Anfang der Seite springen
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Boa, das is mal krass blau...

Also so solls nun nich sein... Wenn schon HID im Standard Scheini, dann als "D2R-Form"... Gibts ja für H7, denn dann blendet das au nich so doll...

is echt krass schlimm...
 

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Alt 21.02.2009, 18:53      Direktlink zum Beitrag - 67 Zum Anfang der Seite springen
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na ja bei mir wollte der tüv die streulinse haben... aber passt der DR2 brenner dann auch ohne weiteres in den H7 sockel?
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Alt 21.02.2009, 19:00      Direktlink zum Beitrag - 68 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von hardy
Es soll bitte noch einer behaupten, dass ein HID Xenon Kit im Reflektorscheinwerfer nicht blendet



War übringens ne alte C Klasse Kombi mit Streuscheibe
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Alt 21.02.2009, 19:18      Direktlink zum Beitrag - 69 Zum Anfang der Seite springen
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gibts bei uns auch einen das blendet wirklich wie sau...
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Alt 21.02.2009, 19:29      Direktlink zum Beitrag - 70 Zum Anfang der Seite springen
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Also zu meiner Zeit haben Fachhändler hier im Forum noch nicht so einen Dünnpfiff gelabert...





Bitte wenn, dann OEM Xenons (Die auch Ausleuchttechnisch was bringen)

oder

Hella Celis mit MTec- kann man von echtem Xenon kaum auseinander halten und ist zugelassen!



Egal was welcher Prüfer wo eintragen mag- Baust du damit nen Unfall ist Kirmes bei deiner Haftpflichtversicherung, glaub mir!
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Alt 22.02.2009, 11:29      Direktlink zum Beitrag - 71 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von Sanitäter
Egal was welcher Prüfer wo eintragen mag- Baust du damit nen Unfall ist Kirmes bei deiner Haftpflichtversicherung, glaub mir!
Wenn man ein legales Gutachten hat, wie einige hier haben, dann stimmt das nicht. Und cih rede von keinem Gutachten, was man gegen ne Kiste Bier bekommen hat. Haben wir doch schon so oft besprochen. Wenn man als normaler Mensch das beim TÜV abgenommen bekommen hat, dann is das so und dann muss die Versicherung auch zahlen. Du wirst dein Geld bekommen. Die Versicherung kann dann den TÜV vors Gericht ziehen und sich da das Geld holen.

Du als normaler Mensch bist deiner Pflich nachgekommen

Is nun Ansichtssache, was nun rechtens ist oder nicht. Aber so wäre der Weg und so muss es anerkannt werden.

Mfg Markus
 

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Alt 22.02.2009, 16:26      Direktlink zum Beitrag - 72 Zum Anfang der Seite springen
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§22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO verbietet den Betrieb von HID Nachrüstsätzen in Halogenscheinwerfern. Das ist Gesetzlich geregelt und dessen kann sich kein Prüfer widersetzen bzw dieses Gesetz außer Kraft setzen.

Das DU lieber Robin hier im Forum den Unsinn verbreitest, dass man es doch legal betreiben kann ist sachlich absuluter Blödsinn und dient nur dessen, dass Du weiterhin deine Xenonkits an leichtgläubige verkaufen kannst... Absolut verantwortungslos- auch den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber, denen dann zukünftig mit deinen Kits förmlich die Netzhaut wegschmort, wenn einer damit entgegen kommt.

Schlussendlich hat noch keiner von euch mit einem pseudo-eingetragenem Xenon Kit einen Zivilprozess aufgrund eines Unfalls verfolgt und könnt auch keine Schlüsse ziehen, welche Konsequenzen das ganze haben wird...


Um es mit deiner "Logik" zu veranschaulichen, dass ein Sachverständiger dir das einträgt und keiner was dagegen machen kann-> mal angenommen ein Bau-Sachverständiger gibt Dir schriftlich das O.K. zum aufstellen und Inbetriebnahme einer Raketen-Schussbasis in deinem Garten. Meinst du nicht das das Landesbauamt Dir trotz Gutachten da einen Riegel vor schieben kann?

Es gibt Gesetze, und wenn laut Gesetz etwas untersagt ist hat das schonmal Hand und Fuss und wenn das sogar irgend einer dein Kit NICHT in einen Linsenscheinwerfer einbaut sondern in einen mit STreuscheibe leuchtet das quasi ins Weltall und KANN gar nicht Verkehrsgerecht sein. Ob mit Gutachten oder ohne, das sieht ein Blinder mit nem Krückstock und hat vor keinem Gericht der Welt Bestand.






Nein, ich muss mich nicht profilieren, nein ich brauche keinen Counter-ich hab auch so nen langen. Und außerdem bin ich schon groß...
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Alt 22.02.2009, 16:41      Direktlink zum Beitrag - 73 Zum Anfang der Seite springen
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Auszug §50, Zusatz zu §22a, 7

Zitat:
(6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, daß sie nur gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1.200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1.000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1.400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15 Grad nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.

Damit haste schonmal das Verbot zu H7 HIDs in Scheinwerfern mit Streuscheibe


Den Rest finde ich auch noch... warte...


Und ich betone nochmal: Ein Sachverständiger kann solche Regelungen NICHT außer Kraft setzen. Wenn da irgendein Prüfer zu soetwas seinen Stempel draufdrückt handelt er grob fahrlässig- das wird dir jeder x-beliebige KFZ-Sachverständige auch bestätigen. Und somit ist das Gutachten von jedem anfechtbar (insbesondere von Unfallgeschädigten...zu Recht natürlich)
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Alt 22.02.2009, 16:45      Direktlink zum Beitrag - 74 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:


Wieder Unsinn. Es ginbt ab werk Scheinwerfer mit D2R = Reflektorscheinwerfer. Verbaut zb in Renault, Mercedes usw. Entscheiden bei denen ist der Brennpunkt um die Streuung auf die dafür vorgesehenen Reflektorteile zu gewährleisten.
Danke, ich hatte mal einen MINI mit D2R und dessen bin ich mir durchaus bewusst, du musst das ganze nicht ins Lächerliche ziehen und du muss dich auch nicht wie ne Memme persönlich angegriffen fühlen.

Ich nehme mit solchen Statements Bezug auf diese Beispiele: ...




Nach deiner Aussage, geht soetwas ja einzutragen...
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Alt 22.02.2009, 17:02      Direktlink zum Beitrag - 75 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von -Robin-

Falsch. Erfüllt der Umbau die Vorrausetzungen im gesetzlichen Rahmen, sprich BELENDUNG, Höhe, Regulierung, ALR, SRA, Hitze usw, kann der Gutachter per EINZELABNAHME (die genau für SOWAS vorgesehen ist) LEGAL und problemlos eintragen. Dafür ist diese Institution vom GESETZGEBER eingesetzt um es LEGAL und UNABHÄNGIG vom Bestehenden "Grund"Gesetz abzunehmen. Wäre das nicht so könnte man NIE größere/andere Felgen fahren, Fahrwerke bauen + prüfen und EINTRAGEN lassen, oder ABGASGUTACHTEN neben der bestehenden GESETZTLICHEN vorgabe machen lassen. Somit wären laut Deiner Auslegung ALLES was abweicht illegal und NIE rechtens. :O
Ein falscher ESD oder ne zu breite Felge sind denke ich keine Ursache weshalb ein anderer Verkehrsteilnehmer von der Fahrbahn abkommt o.ä.


Is auch wurscht. Ich kann sachlich bleiben nur verstehe ich nicht weshalb "Fachhändler" wie du einer bist, nicht gewissenhaft handeln und beraten. Letztendlich habe ich nichts gegen Leute die sagen "Das und das darfst du nicht, haben kannst du es dennoch"- wäre völlig okay und die Verantwortung liegt wiederum im Fahrzeughalter- die Sachen die du hier erzählst und auf, meiner Meinung nach windige Gutachten stützt, sind gefährlich und verleiten einen manchen zum Einbau- ob erlaubt oder nicht sei mal dahingestellt- mit gefährdendem Resultat.

Bleibe ruhig bei deiner Meinung, nur würde mich wirklich interessieren ob du die Schmerzensgeldansprüche, gerichtet an deine Kunden, im Zweifelsfalle übernehmen würdest. Oder aber ob du die Kosten einer Führerschein-Nachschulung bezahlen würdest die ein Kunde von Dir in Probezeit auferlegt bekommen hat...

Schade jetzt muss ich mich ja tatsächlich woanders profilieren...mh... was mach ich da... ich weiß! Ich bau mir ein HID in meine Halogenscheinwerfer rein!

So far...

Dir auch nen schönen Sonntag :O
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Alt 22.02.2009, 17:23      Direktlink zum Beitrag - 76 Zum Anfang der Seite springen
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deine argumente sind ja wohl müll... ne falsche felge ist ja woh wesentlich gefährlicher wie son HID xenon kit weil selbst wenn es blendet kommt keiner der sein autobeherrscht um aber wenn die bei 200 der reifen wegen deiner falschen felge platzt dann könnte das warscheinlich schon eher passieren...

außerdem ich denk das gesetzt wurde geändert das solche sachen wie hid nachrüsten nicht mehr zum erlöschen der ABE führt?
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Alt 01.03.2009, 21:35      Direktlink zum Beitrag - 77 Zum Anfang der Seite springen
Blinkermuffel
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Tach zusammen!

Erlaubt hin oder her, ich denke so lange dein auto nicht aussieht wie die letzte Kirmeskiste und du stellst die lampen ordentlich ein, so dass sie nicht blenden, wird das auch keinen interessieren im Falle eines Unfalls. Mal ganz von den Xenons abgesehen, meine EBC Bremsbeläge in Kombination mit den gelochten Zimmermann Scheiben sind auch illegal, haben aber trotzdem ne bessere Bremswirkung und sind daher sicherer als Originalteile.
Kack der Hund drauf sach ich!

Jedenfalls, ich persönlich bestelle mir das HID Kit und rüste um. Bin mir nur noch nicht sicher, ob mit 8000 oder 10000 kelvin. Hat da jemand ne fachmännische Auskunft für mich?

schönen Gruß
 

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Alt 02.03.2009, 07:03      Direktlink zum Beitrag - 78 Zum Anfang der Seite springen
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Hoi,

nimm 6000K wenn du was sehen willst 8000K geht wohl gerade noch so aber alles was drüber is lass ma bleiben

Ich fahr 6000K und bin sehr glücklich damit.

Mfg
 

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Alt 02.03.2009, 07:11      Direktlink zum Beitrag - 79 Zum Anfang der Seite springen
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kann 4300 empfehlen, besser als die 6000er die ich vorher hatte!!
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Alt 02.03.2009, 07:22      Direktlink zum Beitrag - 80 Zum Anfang der Seite springen
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Hoi,

wie ist denn das Licht bei denen? Also die Farbe

Mfg Markus


 

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