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Alt 10.11.2012, 08:48      Direktlink zum Beitrag - 41 Zum Anfang der Seite springen
didgeridoo
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Ich weiß auch dass das Var 1 im BMW superweich ist.
Das kannst aber kaum mit nem Golf 4 vergleichen, meen Jung


didgeridoo ist offline  

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Alt 10.11.2012, 08:50      Direktlink zum Beitrag - 42 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von didgeridoo Beitrag anzeigen
Ich weiß auch dass das Var 1 im BMW superweich ist.
Das kannst aber kaum mit nem Golf 4 vergleichen, meen Jung
Sag ich ja auch nicht. Ist das Geld trotzdem nicht Wert
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Alt 10.11.2012, 09:37      Direktlink zum Beitrag - 43 Zum Anfang der Seite springen
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Bevor ich mir so ein Billiggewindefahrwerk kaufe, würde ich mir lieber anständige Tieferlegungsfedern holen und auf ein teueres sparen
Hab auch viel dadrüber hier gelesen, das Sprichwort wer billig kauft kaufz zweimal stimmt wohl!
Meine Meinung dazu: Daher spar lieber und lass den Karren so wie er ist oder hol dir Tieferlegungsfedern und kauf dir ein anständiges Fahrwerk von KW oder H&R oder sonstigen namenhaften Herstellern.
chrisR ist offline  

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Alt 10.11.2012, 09:41      Direktlink zum Beitrag - 44 Zum Anfang der Seite springen
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Aber im allgemeinen ist das schon krass .. Für ein Auto was ~3.000-~10.000 Euro Wert ist, ein Fahrwerk für 1000 Euro zu kaufen ist aufjedenfall krass.
Ich würde sagen das sollte man nur machen wenn man die Karre noch ein paar Jahre bis hin zu einem Jahrzehnt fahren möchte.
Mein persönlicher Favorite werden die Leute seien, die in 5-10 Jahren noch immer nen Golf4 haben und mit ihm rum fahren ihn warten und pflegen ..
Bin mal gespannt wieviele Golf4 man dann noch so auf den Straßen sieht
Ich jedenfalls für meinen Teil hab mich dazu entschlossen, den Karren nie zu verkaufen. Egal was es kostet..
chrisR ist offline  

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Alt 10.11.2012, 21:25      Direktlink zum Beitrag - 45 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von didgeridoo Beitrag anzeigen
Tiefer als 33cm Radmitte Kotflügelkante an der Vorderachse kann man (legal) bei keinem einzigen Golf 4/ Bora. Egal mit welchem Fahrwerk und egal, was der TÜV einträgt. Es ist sicherzustellen, dass der Bock ausreichend Bodenfreiheit hat.
Und "ausreichend Bodenfreiheit" heißt für den Trachtenverein im Klartext 8 cm zu allen Achsteilen bzw. festen (Metall-) Karosserieteilen.
ich traue mich da mal zu wieder sprechen

Die 8CM Bodenfreiheit zu festen Teilen ist eine Richtilinie nach der sich ein TÜVer richten kann, sie ist kein Gesetz wie zb. dei 11cm in Ö

Es steht nur in der StVZO das man kein Hinderniss/Gefährdung sein darf und andere net behindern darf, nichts zu Fahrzeug mindesthöhe!

Diese liegt laut den Richtlinien im Ermessen des Prüfers...

Habe mich dies bezüglich breit und lange mit meinem TÜV-Prüfer (strengster hier in der Region) auseinander gesetzt bei der Eintragen meiner Höhe vom Fahrwerk Felgen usw.

Er zeigte mir den Wisch und sagte das dies in Deutschland nicht explizit festgesetzt ist!!!

Ich bin auf 31.5 bzw HA 32, alles Legal, richtig eingetragen und Polizei bestätigt^^
Twi$taR ist offline  

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Alt 10.11.2012, 22:25      Direktlink zum Beitrag - 46 Zum Anfang der Seite springen
didgeridoo
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Dann kommst einmal hier in den sonnigen Süden, wirst angehalten, die Cops schieben dir einen Holzklotz unter die Karre, der passt nicht drunter, dann musst du den Wagen zu nem Prüfer schleppen lassen, den die Jungs in blau dir aussuchen und der wird dir dann erklären, dass dein Wagen jetzt stillgelegt ist und du das Fahrwerk auf eine Verkehrssichere Höhe einzustellen hast.
Den interessierts nicht was in deinem Schein steht
Dann kommen haufenweise Rechnungen ins Haus.. usw. usw

Ist jetzt der Extremfall, und passiert normalerweise nicht, wenn man den Ordnungshütern nicht blöd kommt - aber genau so läuft es.
Min. 2-3 mal im Monat wird hier einer stillgelegt.

TÜV - Niederlassungsleiter.
didgeridoo ist offline  

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Alt 10.11.2012, 22:42      Direktlink zum Beitrag - 47 Zum Anfang der Seite springen
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Oh man, dann haben die sie einfach net alle bei euch da unten^^

Aber denk mal wenn man sich normal verhält passiert da schon nix,
auch die netten Herrn in Blau sind Menschen...


Klar wenn man blöd kommt pissen die dir auch mal ans Bein,
wenn aber Papiere usw. passen warum sollten die dann die Karre still legen?
die 8cm sind eine Richtlinie und net mehr!!!

Der Wagen wurde von einem technischen Sachverständigen begutachtet und abgesichert das er in ordnungsgemäßem und verkehrssicherem Zustand ist.
Ich würde dort vor Ort sofort Widerspruch einlegen und Anwalt einschalten,
weil auch für das Rechtsorgan ists nur ne Richtlinie

Solln die doch stillegen!
Der ADAC fährt mich mit Wagen bis zur Haustür und den Rest würde mein Anwalt regeln...

So würde ich vorgehen...



Allerdings wenn die Fahrzeughöhe nach der Eintragung nochmals ins Minus bewegt wurde habe ich vollstes Verständnis für eine Stilllegung!!!
Und grade die versuchen sich dann gern mal rauszureden was den Blauen gern aufstöhst...
und dann bist halt fällig, und das zu recht^^



Edit:

falls irgendwer suchen will, hier der passende Paragraph:

Zitat:
§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1.
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2.
die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
(3) Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein.
(4) Anstelle der Vorschriften dieser Verordnung können die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung angewendet werden, die
1.
in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG oder
2.
in Anhang II Kapitel B der Richtlinie 2003/37/EG oder
3.
in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG
in seiner jeweils geltenden Fassung genannt sind. Die jeweilige Liste der in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG, in Anhang II der Typgenehmigungsrichtlinie 2003/37/EG und in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG genannten Einzelrichtlinien wird unter Angabe der Kurzbezeichnungen und der ersten Fundstelle aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekannt gemacht und fortgeschrieben. Die in Satz 1 genannten Einzelrichtlinien sind jeweils ab dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem sie in Kraft treten und nach Satz 2 bekannt gemacht worden sind. Soweit in einer Einzelrichtlinie ihre verbindliche Anwendung vorgeschrieben ist, ist nur diese Einzelrichtlinie maßgeblich.

Geändert von Twi$taR (10.11.2012 um 22:49 Uhr)
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Alt 11.11.2012, 02:42      Direktlink zum Beitrag - 48 Zum Anfang der Seite springen
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Ich dachte Scheinwerfer müssen mind 40cm überm Boden sein und tragende Teile entweder der11?
Ja aber hier im Süden sind die teilweise schon echt krass ich hab neben anzeige weil ich keine reflektoren dran hatte und das "eine erhebliche verkehrsgefährdung" darstellt
Wie tief sind denn 32cm bei 19"?
Freiwoid ist offline  

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Alt 11.11.2012, 11:32      Direktlink zum Beitrag - 49 Zum Anfang der Seite springen
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Scheinwerferspiegel-Unterkante zum Boden muss min. 50cm sein, allerdings gibts auch Autos die deutlich ab Werk drunter sind (zB. Opel Calibra, einige Porsche Modelle usw.) da gibts dann spezielle Regelungen

Info dazu: § 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

Im Übrigen sind fehlenden Reflecktoren definitiv ein schwerer Mangel...
Überleg mal dir fällt nachts des Licht aus oder die Karre verreckt komplett.
Mit Reflektoren wirst relativ schnell gesehen, aber denk mal passieren kann wenn du wegen fehlender Reflektoren übersehen wirst
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Alt 11.11.2012, 12:06      Direktlink zum Beitrag - 50 Zum Anfang der Seite springen
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Also das mit dem TÜV kann ich hier im Süden definitv bestestigen.
War wegen der Eintragung meiner Spurplatten letzte Woche bei beim TÜV.
Mit 6,5x16 Route 66 Felgen. Radmitte zum Kotflügel vorne 31,5 cm.
Bin beim einfahren auf die Grube mit der unteren Motorverkleidung auf dem Einfahrschutz der Grube geschliffen.
Ergebnis :
keine Eintragung der Spurplatten und der gute Mann meinte dann, hätten die Cops mein Auto zum Vorführen gebracht hätte er es Stillgelegt.
Habe jetzt ein wenig höher geschraubt und dann hat das mit dem Eintragen auch geklappt.
Ist wahrscheinlich auch sinnvoll im Winter.
Soweit ich das Verstanden habe müssen wir eine Höhe von mindesten 70 mm bei Formveränderlichen Bauteilen, denke die meinen damit Kunststoff sprich Spoiler einhalten.
mofire ist offline  

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Alt 11.11.2012, 14:38      Direktlink zum Beitrag - 51 Zum Anfang der Seite springen
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Kann mir jemand sagen wenn ein Fahrwerk laut gutachten zb bis 65mm zulässig ist ob ich das dann ach 75 runterdrehen darf? Bzw bei fk gibt es ja 1000 verschiedene zulässige achslasten und je nachdem Max 55mm oder 65mm maximale tieferlegung woran liegt das?
Freiwoid ist offline  

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Alt 11.11.2012, 15:34      Direktlink zum Beitrag - 52 Zum Anfang der Seite springen
didgeridoo
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Du hast ein Fahrwerk, das von den Achslasten zu deinem Fahrzeug passt. Dann hast du ein Gutachten, was zu den Teilenummern auf den Federn und Dämpfern passt.
In diesem Gutachten steht drin wieviel Restgewinde jeweils noch sein muss.
Daraus resultiert dann die tiefste legale Einstellung des Fahrwerks.
(Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass 8cm zu festen Teilen und 7cm Bodenfreiheit zu Kunststoffteilen sein muss)
.. und paar andere Sachen gibts noch zu beachten. Steht alles im Gutachten - und im zugehörigen Anhang

@Freiwoid:
Da es serienmäßig und abhängig von der Ausstattung schon unterschiedliche Fahrwerkshöhen gab, variiert die "Ausgangshöhe" schon.
Die Angabe "booah ich hab meinen Golf 8cm tiefergelegt" ist bei einer Serienhöhe von 39,5cm jetzt nicht so sonderlich krass.
Wenn der Golf aber vorher schon nur 37,5cm hatte dann siehts schon wieder anders aus.

Darum gibt man die "Höhe" eines Fahrwerks IMMER im Abstandsmaß Radmitte zur Kotflügelkante an!!

So Angaben wie "Fahrwerk ist laut Gutachten bis 65mm zulässig" sind daher für die Katz.

Schau in dem Gutachten von dem passenden Fahrwerk zu deinem Golf nach, wie du das einzustellen hast. Danach wird sich dann auch der Sachverständige bei der Eintragung richten.
didgeridoo ist offline  

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Alt 11.11.2012, 16:06      Direktlink zum Beitrag - 53 Zum Anfang der Seite springen
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Das mit radmitte kotflügel war mir schon klar. Jetzt steht zbv in meinem jetzigen gutachten vorne mind. 32,5 aber darf ich jetzt das Fahrwerk auch auf 30 stellen? Ich hab ja eigentlich noch mehr als ausreichend restgewinde
Also außerhalb des vom Tüv geprüften einstellbereichs?
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Alt 11.11.2012, 16:16      Direktlink zum Beitrag - 54 Zum Anfang der Seite springen
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Nö, geht nicht.
Und wenns dir einer so einträgt, ist die Eintragung wertlos.

Was du machen kannst: Auswandern
Dann hast du den ganzen Bürokratiescheiß und die Korinthenkacker los und kannst dein Auto bis unter den Asphalt runterschrauben.
Wenn du aber hier in Deutschland bleiben willst, musst du dich halt an die Regeln halten.

Außerdem ist 32,5cm ne gute, gerade noch alltagstaugliche Höhe.
Sobald du tiefer gehst kommst du in diverse Parkhäuser nicht mehr rein, wirst zum Verkehrshindernis und im Winter ists sowieso unpraktisch, da du dann der einzige bist, der den Schnee von den Straßen schiebt
didgeridoo ist offline  

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Alt 11.11.2012, 16:22      Direktlink zum Beitrag - 55 Zum Anfang der Seite springen
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Nein irgendwer hat ja geschrieben dass man mit dem fk so weit runter kommt. Also voll hab ich des auch falsch in Erinnerung und es sind 33,5cm aber ich persönlich finds nicht tief genug.
Und ich dachte mit ner einzeleintragung darf ich vll weiter runter.
Oder wie tief sind denn die ganzen Leute hiermit Forum mit dts und fk? Man kann ja auch ohne flachwerk und Pfeffer einigermaßen tief fahren oder nicht?
Freiwoid ist offline  

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Alt 11.11.2012, 16:32      Direktlink zum Beitrag - 56 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von didgeridoo Beitrag anzeigen
Außerdem ist 32,5cm ne gute, gerade noch alltagstaugliche Höhe.
Sobald du tiefer gehst kommst du in diverse Parkhäuser nicht mehr rein, wirst zum Verkehrshindernis und im Winter ists sowieso unpraktisch, da du dann der einzige bist, der den Schnee von den Straßen schiebt
Des ist m.M.n. Blödsinn...
Ich fahre zwar nur auf 31.5 aber hatte noch nie Probleme mit Parkhäusern, Speedbrakern oder ähnlichem.
Verkehrshinderniss? das musst mir zeige wo ich mit der HÖHE vemanden behinder?
Wenn dann nur durch meinen Motor

Okay das im Winter lass ich gelten, da wird auch bei mir z.B. ne Ecke wieder hochgeschraubt. Wohne in der Rhön und da machts unter 32 im Winter echt keinen Spaß mehr.
Lippentausch inclusive^^

Zitat:
Zitat von Freiwoid Beitrag anzeigen
Nein irgendwer hat ja geschrieben dass man mit dem fk so weit runter kommt. Also voll hab ich des auch falsch in Erinnerung und es sind 33,5cm aber ich persönlich finds nicht tief genug.
Und ich dachte mit ner einzeleintragung darf ich vll weiter runter.
Oder wie tief sind denn die ganzen Leute hiermit Forum mit dts und fk? Man kann ja auch ohne flachwerk und Pfeffer einigermaßen tief fahren oder nicht?
Ja kann man, auch mit DTS (madde ist ja bestes Beispiel für^^), aber da ists wieder das Thema der Legalität wenn mans genau nimmt

Das DTS geht laut Gutachten auf ~32,5 VA und 33HA (TÜV geprüfter Bereich am Vari)

Geändert von Twi$taR (11.11.2012 um 16:35 Uhr)
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Alt 11.11.2012, 16:36      Direktlink zum Beitrag - 57 Zum Anfang der Seite springen
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Technisch möglich ist das mit Sicherheit
Schraub das Gewinde ganz runter, hau die ganze restlich Kolbenstange mit Federwegsbegrenzer voll und dann fährst du halt komplett ohne Federweg.

.. Bloß nicht heulen, wenn die Rennleitung was gegen diese coole Tieferlegung hat.

Wie Gepfeffert und Flachwerk das angeblich legal anbieten können ist mir ein Rätsel.
didgeridoo ist offline  

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Alt 11.11.2012, 16:46      Direktlink zum Beitrag - 58 Zum Anfang der Seite springen
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Sowas würde ich mir im Leben net antun^^

Hab vorne noch 5mm Restgewinde, hinten 1er oder so...
Ich benötige, durch meine Rad-Reifen Kombi weder Federwegsbegrenzer und habe noch genug Restfederweg. Wurde alles sehr ausgiebig getestet...
Was bei der Eintragung explizit dabei steht das die originalen Anschlagpuffer sofort erneuert werden müssen fals diese verschlissen sind!

Mein Wagen tat mir schon leid, so wie der Prüfer mit dem übern Hof usw, gebügelt ist
Aber so brauch ich auch keine Angst zu haben das mal etwas ist falls doch mal ne extrem Situation kommen sollte.
Twi$taR ist offline  

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Alt 11.11.2012, 18:06      Direktlink zum Beitrag - 59 Zum Anfang der Seite springen
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Was du machen kannst: Auswandern
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Sobald du tiefer gehst kommst du in diverse Parkhäuser nicht mehr rein, wirst zum Verkehrshindernis und im Winter ists sowieso unpraktisch, da du dann der einzige bist, der den Schnee von den Straßen schiebt
du laberst schon viel wenn der tag lang ist, oder? mein bruder ist auch unter gutachtenhöhe, getestet vom tüv-prüfer mit probefahrt und allem möglichen. der trägt keinem was ein wenns am schleifen ist oder nicht problemlos klappen würde! der hat nur dazu gesagt das er falls es mal son korinthenkacker geben sollte stress wegen der gli lippe vorne geben könnte (weil nur 6cm zum boden). dadurch ist die eintragung aber nicht hinfällig....
Mähks ist offline  

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Twi$taR (11.11.2012)
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Also ich finde 32cm vorn und 32,5 -33cm hinten am besten und optisch vollkommen in ordnung und damit haste beim Fk Highsport auch keine Probleme bei Eintragen des FW beim Tüv , (voraussetzung richtige radkombi) z.b 215/35 r19 musst du gar nix machen( Radhäuser usw. dennoch würde ich raten vorn Kotflügelkante anlegen, dann ist der tüver auch beruhigt und sieht das man sich mit der Materie asueinander gesetzt hat!

Hier mal nen zbsp. :http://www.golf4.de/attachments/bild...m-jubi-002.jpg

http://www.golf4.de/umbauten/72265-b...ml#post1838621



Geändert von Tds-Francis (11.11.2012 um 18:24 Uhr)
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