Folgender Benutzer sagt Danke zu Mähks für den nützlichen Beitrag: | maxd (11.11.2012) |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
wenn z.b. 22cm VA und 23cm HA eingetragen ist, und es eine Verkehrskontrolle kommt muss diese tiefe auch so sein und nicht nachträglich (wie leider üblich) runtergeschraubt werden, wenn alles i.o. ist wird auch nix stillgelegt !!! Sonst könnte man sich ja das Eintragen und den Tüv allge. sparen , weil dann würde man zur Polizei fahren und da das KfZ vorführen ! ![]() Bei der Messung von der Polizei sollten alle Insassen aus dem Auto aussteigen sonst ist man zutief ![]() |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Tds-Francis für den nützlichen Beitrag: | maxd (11.11.2012) |
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Sheriff | ![]() Zitat:
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Also unter 32cm brauch ich den 4motion stabi? Kann ich vll zur Not noch auf 31,5kommen mit verstellbaren koppelstangen? Auf was ich leider immer noch keine Antwort habe ist das mit dem verstellbereich, komm ich denn jetzt mit den 65mm auf 32 oder 31,5? Oder darf ich das Fahrwerk auch einfach noch bissl weiter runterdrehen wenn nix schleift oder ansteht? |
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schreibe mal den TimAnyd(ist der mit den 19" von dem 2. link den ich gepostet hab, lies dir mal den tred durch da steht alles drin) an der hat auch nen FK verbaut und nen 1.6 der kann dir alles sagen und wenn nicht soll er die die Artikelnummer sein FK hat !
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Wenn das Geld übrig wäre würde ich den stabi gleich mit wechseln..muss halt noch bisschen warten bzw gibt es erstmal ned Testphase ohne
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Ja und die buchsen vom Fahrwerk müsste ich wechseln lassen was glaub ch nochmal 80 oder so kostet
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genau also ich bin mit FW, domlager, stabi usw. inkl. Eintragung Felgen FW Spurplatten. bei 800€ ! Also sparen und dann mit einmal machen und ruhe hat man !!! Alles andere ist nur fusch" Und wenn alles neu ist (domlager) dann ist das auch besser fürs das neue FW. Aber muss jeder selber seinen Weg gehen! Ich sage es mal zum Verständnisse ist genauso wenn du abgefahrene Reifen auf dein nigelnagelneuen Alusziehst nur schlimmer!
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