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Gast
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Hast du ESP??? Zitat:
![]() ![]() Also den Gesetzestext zu der Bestimmung mit den max.2% Spurverbreiterung gibt es tatsächlich. Kannst ja mal die original Spurweite von nem Golf4 messen (Laufflächenmitte zu Laufflächenmitte) und mit deiner jetzigen vergleichen. | ||
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| ![]() ![]() Felge hat ET37 und Spurplatten sind 30er H&R Gab damals keine Probleme beim eintragen, schleift auch nichts, und der Radlagerverschleiss ist ja im Endeffekt mein Problem ![]() Muss nicht von Radaufnahme zu Radaufnahme gemessen werden? Die Spurweite kann ja schon mit unterschiedlichen Werksfelgen variieren. Geändert von BennY- (05.12.2012 um 17:08 Uhr) |
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| ![]() Zitat:
Die ET spiegelt quasi den idellen Lastangriffspunkt wieder (der ist nach Theorie immer Mitte Rad) - die ET gibt ja nur an, wie weit die Mitte Rad von der Anlagefläche der Radnabe entfernt ist. Zitat:
![]() (Quelle: doppelwobber) Für mich ist 1513mmx2%=30,3mm. Macht laut dieser Aussage ausgehend von Serien ET 38 = 38mm-(30,3mm/2)=22,87mm Soll heißen, demnach wäre ET23 aufjedenfall in den 2%. Nach meiner Kenntnis ist diese Regelung aber sowieso nix wert. Ich kenne zumindest nichts wo diese Regelung gesetzmäßig knallhart formuliert ist. | ||
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Gast
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Der DEKRA-Mensch hatte an dem Tag lediglich geraten. Die genaue Spurweite wusste er nicht. Er wollte mich darauf aufmerksam machen das ich darauf achten sollte! Hier mal was SCC-Fahrzeugtechnik dazu schreibt: Fahrwerksfestigkeit / ET-Grenze Alle im Katalog genannten ET-Grenzen (ohne *-Kennzeichnung) sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen 2%-Grenzen. D.h. der Gesetzgeber lässt eine Verbreiterung der Spur um 2% zu, ohne dass das betreffende Fahrzeug zusätzlich geprüft werden muss. Diese 2%-Grenze errechnet sich aus der Spurweite. Die Spurweite wird bei einem Fahrzeug mit der Serienbereifung gemessen. Man misst hier von Mitte Reifen zu Mitte Reifen. Für die meisten PKWs ist von einer Spurweite von 1500mm auszugehen. Daraus ergibt sich i.d.R. eine zulässige Spurverbreiterung von 15mm pro Seite. Ob Sie noch innerhalb der angegeben ET-Grenze liegen, können Sie wie folgt berechnen: Einpresstiefe Ihrer Felge abzüglich Stärke der Spurverbreiterung pro Seite darf die angegebene ET-Grenze nicht unterschreiten. Alle mit /* gekennzeichneten ET-Grenzen sind von uns über die 2%-Grenze hinaus geprüfte Werte. D.h. wir haben beim TÜV bzw. bei der DEKRA prüfen lassen, ob das betreffende Fahrzeug eine Spurverbreiterung über den allgemein zugelassenen Wert hinaus aushält. Macht von der Hebelbelastung der Fahrwerksteile ja irgendwie Sinn finde ich. SCC gibt ja auch ET21 fürn Golf 4 als ET Grenze an. Das wusste ich zu diesem Zeitpunkt leider nicht ![]() |
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...da steht noch einmal, das was ich oben hin geschrieben habe. Zitat:
Zitat:
Anders ist der Praxisversuch aus den 80ern jedenfalls nicht zu widerlegen... Rieger GTO Corrado | ||
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Gast
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Das es sich hier um graue Theorie handelt ist mir klar! Deswegen interessiert mich das Thema ja auch. Ich würde auch sehr gerne mal dieses Gesetz sehen. Klar halten die Fahrwerksteile auch höhere Belastungen aus. Aber irgendwo wollen sich ja alle absichern, ne Grenze ziehen! Weiterhin würde mich noch diese Aussage vom TÜVer interessieren das die Differenz im Abrollumfang bei Fahrzeugen mit ESP nicht mehr als 10mm betragen darf. Darüber hab ich nämlich bis heute nichts gefunden. Ich konnte an meinem KFZ bis jetzt auch keine Störungen feststellen da meine Differenz um einiges höher liegt! |
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Ja, also das mit den 10mm hab ich noch nie gehört (würde ich auch direkt wieder vergessen). Zitat:
Blöd gesagt, wäre mit diesem Satz eine Abweichung von 3% VA zu HA möglich. Nach dem was ich kenne: <= 1% bei ESP; <= 1,5% fürs ABS (wohlgemerkt VA zu HA). Ich kann dir aber keine Quelle nennen! Ich hab mich daran gehalten und keine Probleme gehabt. | |
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Gast
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Er meinte das ich bei VA 215/40 auf 8J hinten einen 245/35 auf 9J fahren müsste! Das wollte ich aber nich weil sich das dann nicht so schön zieht ![]() | |
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