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Alt 12.06.2012, 17:11
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emkayfour
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Standard max. Abrollumfangsdifferenz VA - HA mit ABS

Ich war eben beim TÜV um mal zu schauen ob die mir meine Räder eintragen würden und bin ziemlich schnell abgewunken worden.
Das Problem ist die Differenz beim Abrollumfang von VA zur HA.

Ich fahre:

VA: 215/40R18 auf 8J
HA: 225/40R18 auf 9J

Bevor ich die Reifen gekauft habe, habe ich mal nachgelesen wie groß da die Differenz sein darf und fand folgende Angabe:
"Der Richtwert bei der Abweichung von der Seriengröße liegt bei - 1,5% bis +1,5%, da ansonsten Fehlfunktionen im Bereich der Regelsysteme (z.b. ABS, ASC, DSC, DTC) möglich sind. Eine Abweichung über 2% erfordert eine Tachoangleichung."

Bei der von mir gefahrenen Kombi liegt die Abweichung bei 1,25%.
Der nette Herr beim TÜV mit dem Ostblockakzent errechnete 1,33% (was ja auch noch unter 1,5% ist) und meinte aber das die max. Abweichung nicht mehr als 10mm betragen darf (bei Fahrzeugen mit ABS).

Weiß denn einer von euch vielleicht welche Aussage richtig ist?
Ich habe echt kein Bock mir vorne nen 225er auf die 8J Felge zu bauen. Is mir einfach zu wurstig und sieht dann auch total anders aus als die Räder hinten!


 

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Alt 12.06.2012, 17:16      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Forder beim Hersteller ne Reifenfreigabe an, da ist der genaue Wert drin und steht auch drin, ob ABS-geeignet oder nicht!

Ich fahr 215/45R17 auf 8,5 und 225/45 auf 9.

Das ist mehr Abweichung als bei dir und ich hab ne Freigabe für ABS bekommen!
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Alt 12.06.2012, 17:29      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
emkayfour
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Eine Reifenfreigabe vom Hersteller in der beide Größen in Kombination stehen habe ich ja vorgelegt. Und der hatte auch kurz irgendwas gesucht ob da was mit ABS drin steht. Andererseits frage ich mich warum mir der Reifenhersteller eine Freigabe für mein Fahrzeug und die Radreifenkombi erteilt wenn es dann Probs. mit dem ABS geben könnte. Kann es sein das der Tüver sich nur wichtig tun wollte? Seine Kollegen (ja, es waren insgesamt 5 Tüver ums Auto verteilt) sind nach kurzer Zeit jedenfalls mit rollenden Augen gegangen während er fröhlich weiter faselte!
 

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Alt 12.06.2012, 17:34      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Fahr woanders hin wenn du ne Reifenfreigabe hast!
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Alt 12.06.2012, 17:49      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
emkayfour
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Steht denn das sonst extra in der Freigabe das es für ABS geeignet ist. Vielleicht gabs den Golf Bj.2000 ja auch ohne ABS???

Und wo zum Geier steht das geschrieben das die Abrollumfangsdifferenz nicht größer als 10mm sein darf.

Ich behaupte ja nicht das der Tüver Unrecht hat, aber wo hat er das her?
 

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Alt 12.06.2012, 17:59      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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ABS hat der Golf 4 immer, nur ESP kam erst später.

Tüver hat keine Ahnung, wie so oft!
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Alt 12.06.2012, 23:09      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
emkayfour
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Na morgen früh gehts dann mal zur DEKRA. Mal schauen was der so sagt. Meine ET23 an der VA hatte dem Tüver ja auch nicht gepasst weil er dafür keine Vergleichsgutachten in seinem Computer gefunden hatte.
 

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Alt 13.06.2012, 10:30      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
emkayfour
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Doppelpost:

Bin heute mal zur Abwechslung zur DEKRA gefahren und die sehen da keine Probleme mit der Abweichung von 215/40R18-8J auf 225/40R18-9J.

ABER:
Die ET23 an der VA ist außerhalb der zulässigen Toleranz. Laut seiner Aussage ist eine Spurweitenveränderung über 2% nicht zulässig wegen der Stabilität der Fahrwerksteile. Wenn ich ihm allerdings was bringen würde das vergleichbar wäre, würde er es mir auch eintragen. Zusätzlich möchte er aber noch ein Gutachten zu den Federn haben wegen der geringen ET! Ansonsten ist alles in Ordnung, hat er gesagt.

Jetzt muss ich quasi nur noch jemanden finden der an der VA ne ET23 (24,25 geht auch noch hat er gesagt) eingetragen hat und im ne Kopie davon vorlegen. Ob ich allerdings ein Gutachten zu den Federn meines Hiltrac Gewindefahrwerks finde wage ich zu bezweifeln.

Der Prüftermin heute hat mich in Summe zwar auch nicht weiter gebracht aber der Prüfer war um längen netter als der TÜVtyp von gestern.

Für sachdienliche Hinweise bin ich jederzeit zu haben
 

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Alt 13.06.2012, 11:07      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
?!?
 
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Reicht wenn du ein H&R Spurplatten Universal-Gutachten bringst. Da steht immer ne Latte möglicher Kombinationen incl. sich ergebender ET drinnen.
chro-nos ist offline  

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Alt 13.06.2012, 12:23      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
emkayfour
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Zitat:
Zitat von chro-nos Beitrag anzeigen
Reicht wenn du ein H&R Spurplatten Universal-Gutachten bringst. Da steht immer ne Latte möglicher Kombinationen incl. sich ergebender ET drinnen.
Danke für die Info!
Hab gerade nochmal auf er Homepage von SCC nachgeschaut ob die da Angaben gemacht haben bezüglich der Fahrwerksfestigkeit.
Da steht bei Golf4 ist die 2% Grenze für VA u. HA eine ET21.
Ich habe denen jetzt ne Anfrage geschickt das sie mir das bitte mal schriftlich zukommen lassen sollen. Dann wäre zumindest das ET Problem ja schon mal gelöst (hoffe ich).

Jetzt brauch ich noch irgendwas zum verbauten Gewindefahrwerk zwecks Festigkeit. Aber wenn ich ja nun bestätigt habe das ich innerhalb der 2% Toleranz liege sollte das Fahrwerk das doch logischerweise auch aushalten, oder?
 

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Alt 05.12.2012, 13:25      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
Polo16Vcatalunya
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Gehen denn 215/35x19 auf 8,5Jx19 vorne und 225/35x19 auf 9,5Jx19 hinten von der Abrolldifferenz her?
Polo16Vcatalunya ist offline  

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Alt 05.12.2012, 13:41      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Hängt das nicht auch von der Breite der Felge ab?

Ich habe hinten ET7 und vorne ET17 mit 7,5x17 eingetragen. Hilft dir das weiter?
BennY- ist offline  

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Alt 05.12.2012, 16:50      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
emkayfour
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Zitat:
Zitat von Polo16Vcatalunya Beitrag anzeigen
Gehen denn 215/35x19 auf 8,5Jx19 vorne und 225/35x19 auf 9,5Jx19 hinten von der Abrolldifferenz her?
Da ist Differenz etwas geringer ~1,09% (VA 1931mm /HA 1952mm Abrollumfang) bei gleicher Felgenbreite
Hast du ESP???



Zitat:
Zitat von BennY- Beitrag anzeigen
Hängt das nicht auch von der Breite der Felge ab?

Ich habe hinten ET7 und vorne ET17 mit 7,5x17 eingetragen. Hilft dir das weiter?
Beim Abrollumfang sollte es eigentlich ne Rolle spielen oder ich hab irgendwo nen Denkfehler

ET7??? Das is ja heftig. Hast du das einfach so eingetragen bekommen? 7,5x17 is ja ne eher schmale Felge. Kannste davon mal bitte ein Foto machen.
Also den Gesetzestext zu der Bestimmung mit den max.2% Spurverbreiterung gibt es tatsächlich. Kannst ja mal die original Spurweite von nem Golf4 messen (Laufflächenmitte zu Laufflächenmitte) und mit deiner jetzigen vergleichen.
 

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Alt 05.12.2012, 17:05      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Felge hat ET37 und Spurplatten sind 30er H&R

Gab damals keine Probleme beim eintragen, schleift auch nichts, und der Radlagerverschleiss ist ja im Endeffekt mein Problem


Zitat:
Zitat von emkayfour Beitrag anzeigen
Also den Gesetzestext zu der Bestimmung mit den max.2% Spurverbreiterung gibt es tatsächlich. Kannst ja mal die original Spurweite von nem Golf4 messen (Laufflächenmitte zu Laufflächenmitte) und mit deiner jetzigen vergleichen.
Muss nicht von Radaufnahme zu Radaufnahme gemessen werden? Die Spurweite kann ja schon mit unterschiedlichen Werksfelgen variieren.

Geändert von BennY- (05.12.2012 um 17:08 Uhr)
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Alt 05.12.2012, 17:22      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Hängt das nicht auch von der Breite der Felge ab?

Ich habe hinten ET7 und vorne ET17 mit 7,5x17 eingetragen. Hilft dir das weiter?
Auf den theoretischen Rechnungen spielt nur die ET eine Rolle, die Breite nicht.
Die ET spiegelt quasi den idellen Lastangriffspunkt wieder (der ist nach Theorie immer Mitte Rad) - die ET gibt ja nur an, wie weit die Mitte Rad von der Anlagefläche der Radnabe entfernt ist.

Zitat:
Die ET23 an der VA ist außerhalb der zulässigen Toleranz. Laut seiner Aussage ist eine Spurweitenveränderung über 2% nicht zulässig wegen der Stabilität der Fahrwerksteile.
Frag mich, wie er darauf kommt...


(Quelle: doppelwobber)
Für mich ist 1513mmx2%=30,3mm.
Macht laut dieser Aussage ausgehend von Serien ET 38 = 38mm-(30,3mm/2)=22,87mm
Soll heißen, demnach wäre ET23 aufjedenfall in den 2%.

Nach meiner Kenntnis ist diese Regelung aber sowieso nix wert.
Ich kenne zumindest nichts wo diese Regelung gesetzmäßig knallhart formuliert ist.
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Alt 05.12.2012, 19:23      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
emkayfour
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Der DEKRA-Mensch hatte an dem Tag lediglich geraten. Die genaue Spurweite wusste er nicht. Er wollte mich darauf aufmerksam machen das ich darauf achten sollte!

Hier mal was SCC-Fahrzeugtechnik dazu schreibt:

Fahrwerksfestigkeit / ET-Grenze
Alle im Katalog genannten ET-Grenzen (ohne *-Kennzeichnung) sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen 2%-Grenzen. D.h. der Gesetzgeber lässt eine Verbreiterung der Spur um 2% zu, ohne dass das betreffende Fahrzeug zusätzlich geprüft werden muss. Diese 2%-Grenze errechnet sich aus der Spurweite. Die Spurweite wird bei einem Fahrzeug mit der Serienbereifung gemessen. Man misst hier von Mitte Reifen zu Mitte Reifen. Für die meisten PKWs ist von einer Spurweite von 1500mm auszugehen. Daraus ergibt sich i.d.R. eine zulässige Spurverbreiterung von 15mm pro Seite. Ob Sie noch innerhalb der angegeben ET-Grenze liegen, können Sie wie folgt berechnen: Einpresstiefe Ihrer Felge abzüglich Stärke der Spurverbreiterung pro Seite darf die angegebene ET-Grenze nicht unterschreiten. Alle mit /* gekennzeichneten ET-Grenzen sind von uns über die 2%-Grenze hinaus geprüfte Werte. D.h. wir haben beim TÜV bzw. bei der DEKRA prüfen lassen, ob das betreffende Fahrzeug eine Spurverbreiterung über den allgemein zugelassenen Wert hinaus aushält.


Macht von der Hebelbelastung der Fahrwerksteile ja irgendwie Sinn finde ich. SCC gibt ja auch ET21 fürn Golf 4 als ET Grenze an. Das wusste ich zu diesem Zeitpunkt leider nicht
 

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Alt 05.12.2012, 19:35      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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...da steht noch einmal, das was ich oben hin geschrieben habe.

Zitat:
sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen 2%-Grenzen.
Das Gesetz würde ich gerne einmal sehen.

Zitat:
Macht von der Hebelbelastung der Fahrwerksteile ja irgendwie Sinn finde ich.
Würde Sinn machen, wenn man davon ausgeht, das sich die Auslegung von Fahrwerksteilen in den letzten 10Jahren dahingehend geändert hat, das die Sicherheitsfaktoren deutlich nach unten geschraubt wurden.

Anders ist der Praxisversuch aus den 80ern jedenfalls nicht zu widerlegen...

Rieger GTO Corrado
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Alt 05.12.2012, 19:44      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
emkayfour
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Das es sich hier um graue Theorie handelt ist mir klar! Deswegen interessiert mich das Thema ja auch. Ich würde auch sehr gerne mal dieses Gesetz sehen.
Klar halten die Fahrwerksteile auch höhere Belastungen aus. Aber irgendwo wollen sich ja alle absichern, ne Grenze ziehen!
Weiterhin würde mich noch diese Aussage vom TÜVer interessieren das die Differenz im Abrollumfang bei Fahrzeugen mit ESP nicht mehr als 10mm betragen darf. Darüber hab ich nämlich bis heute nichts gefunden.
Ich konnte an meinem KFZ bis jetzt auch keine Störungen feststellen da meine Differenz um einiges höher liegt!
 

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Alt 05.12.2012, 20:05      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Ja, also das mit den 10mm hab ich noch nie gehört (würde ich auch direkt wieder vergessen).
Zitat:
"Der Richtwert bei der Abweichung von der Seriengröße liegt bei - 1,5% bis +1,5%, da ansonsten Fehlfunktionen im Bereich der Regelsysteme (z.b. ABS, ASC, DSC, DTC) möglich sind. Eine Abweichung über 2% erfordert eine Tachoangleichung."
Die Angabe ist unpraktisch, da sie nicht die Differenz zwischen VA und HA wiedergibt, sondern nur die Abweichung zum Serienrad.
Blöd gesagt, wäre mit diesem Satz eine Abweichung von 3% VA zu HA möglich.

Nach dem was ich kenne: <= 1% bei ESP; <= 1,5% fürs ABS (wohlgemerkt VA zu HA).

Ich kann dir aber keine Quelle nennen!
Ich hab mich daran gehalten und keine Probleme gehabt.
Golf4_Projekt? ist offline  

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Alt 05.12.2012, 20:10      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
emkayfour
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Zitat:
Zitat von Golf4_Projekt? Beitrag anzeigen
Ja, also das mit den 10mm hab ich noch nie gehört (würde ich auch direkt wieder vergessen).

Nach dem was ich kenne: <= 1% bei ESP; <= 1,5% fürs ABS (wohlgemerkt VA zu HA).

Ich hab mich daran gehalten und keine Probleme gehabt.
Naja, dann hatte der TÜVer vielleicht doch Recht!? Ich hab ESP und ~1,3%
Er meinte das ich bei VA 215/40 auf 8J hinten einen 245/35 auf 9J fahren müsste!
Das wollte ich aber nich weil sich das dann nicht so schön zieht


 

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