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@didgeridoo: Liest du auch was geschrieben wurde? Und kennst du die Rechtslage? Wenn Tante Gerda die Sachmängelhaftung NICHT ausschließt im Kaufvertrag, kann sie sich in die Nesseln setzen. Zumal sie den Wagen von Onkel Heinz garnicht verkaufen darf, da sie dann -selbst wenn es ein gewinnloser Freundschaftsdienst ist- gewerblich handelt, auch da könnte man ihr an die Strumpfhose pinkeln und sie kann in dem Fall sogar doppelt vor Gewicht landen. So ist es nunmal im totgeregelten Deutschland, in den meisten Fällen -wie auch hier- ist das auch gut so. Ihr scheint das Ganze nicht so ganz zu verstehen. Ein klappernder Motor ist ein grober Mangel, wo auch eine -nicht ausgeschlossene- Sachmängelhaftung greift, klare Sache. Der Verkäufer hat sogar bereits zugegeben, dass der Mangel bereits vor dem Verkauf bestand. Der Wagen wurde auch nicht mit dem Mangel angegeben verkauft, da er sonst im Kaufvertrag hätte vermerkt werden müssen. Somit ist der Mangel rein rechtlich einklagbar und wer würde das nicht versuchen? Geändert von Flo1911 (03.01.2014 um 21:26 Uhr) |
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die lampe geht nicht umsonst an .... jeder gesunde menschenverstand sagt einem damit keine 1000km mehr zu fahren sondern sofort abstellen und überprüfen woran es liegt.
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Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu alau für den nützlichen Beitrag: |
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genau sie hat eine Funktion, und laut Handbuch Öl Stand überprüfen. Wovon ich dann auch erstmal ausgehe, Ölstand Prüfe was nachfülle ohne zu wissen ob es mit was anderem zusammen hängt. Fahr ich das Auto dann in der selben Drehzahl und es passiert nichts, gehen davon aus das Problem behoben ist durch auffüllen von ÖL. Das es mit der Geschwindigkeit zutun hat, ist mir erst später aufgefallen, ich war der meinung der Öldruck ist Drehzahl bedingt. Geändert von Aiden-Pearce (03.01.2014 um 21:33 Uhr) |
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2 mal und das an verschiedenen Tagen. Beim Zweiten mal ist mir nämlich erst aufgefallen das sie nur angeht wenn man eine Gewisse geschwindigkeit erreicht und nicht Drehzahl abhängig ist. Und danach hat man mir gesagt ich soll den Öldruck mal testen lassen, was ich auch vor hatte, allerdings war der Aufwand an den Öldruckschalter zu kommen so extrem das mir die Lust vergangen ist. VW wollte dafür 280,00€ haben. Was aber nicht daran ändern das die Golf vorher schon geklappert hat, und der Verkäufer meinem Anwalt mitteilte das das Öldruck Problem an dem Kettenschaden liegt. |
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Durch untertourig fahren geht keine lampe an. Wenn da was im tacho blinkt- insbesondere die öllampe- fährt man rechts ran und ruft den ADAC. Dann abschleppen und in eine werkstatt. Ohne öldruck ist klar warum der motor nach 1000km klappert. Die Reparatur wird jedenfalls den Fahrzeugwert übersteigen ![]() EDIT: Ich bin hier raus. Viel Spass beim Verklagen. Geändert von didgeridoo (03.01.2014 um 21:46 Uhr) |
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Was glaubst du was ich gemach habe? Rechts auf Parkplatz und das gemacht was VW im handbuch schreibt. Wozu den ADAC rufen? Wenn man das Auto startet und es blinkt und piept nichts gibt es keinen grund die Anzurufen. Und durch Untertourig fahren geht laut Handbuch auch die Lampe an, also erzähl doch nicht. Es mag zwar nicht vorkommen, ohne Grund wird sowas sicher nicht geschrieben von VW. Sachmal wo liegt eigentlich dein Problem das du hier nun stänkern mußt? Ob die Rep den Wert übersteigert ist mir völlig latte, und wie der Verkäufer das macht ebenpfalls, von mir aus nimmt er das Auto zurück, soll mir recht sein. |
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Sry aber ich bin auch raus. Ich habs echt die ganze Zeit auch im guten versucht und auf ein wenig Einsicht von deiner Seite gehofft. Denn Fakt ist nunmal: Du hast scheiße gebaut. Punkt. Da gibts nix dran zu drehen oder verschönigen. -Wer kauft ein Auto ohne es Probe gefahren zu haben ? -Wer gibt sich mit 2 Minuten laufendem Motor zufrieden als Fahrzeugvorstellung durch einen Händler ? -Wer kauft ein Auto ohne richtigen/professionellen Kaufvertrag ? -Bremse hinten hätte dir beim Kauf auffallen können/müssen, egal ob viel Ahnung von Autos oder nicht. -Das lernt man doch quasi beim Führerschein, dass man mit einem Auto wo die Ölkontrolle angeht nicht weiter fährt. Das sind Sachen die einfach auf deine Kappe gehen. Da kann weder der "Händler" noch der "Verkäufer" etwas für. Das siehst du aber nicht ein, du findest immer wieder igendwelche Aussagen die dich scheinbar im Rercht erscheinen lassen. Und du stellst hier doch Fragen um Antworten zu bekommen oder warum sonst ? Dann sei auch mal mit einer Antwort zufrieden und gehe nicht immer gegen an. Wenn jemand sagt dass es sehr wohl sein kann dass du auf dem Schaden sitzen bleibst, was gut sein kann, dann akzeptier das, dass es so sein kann. So viel Spaß hier noch, ist sinnlos. Klär das mit deinem Anwalt und warte ab. Vielleicht hast ja Glück. Und du hast nicht für ein Auto was fährt bezahlt !!! Und das wäre dir bei vorheriger Begutachtung des Wagens auch aufgefallen !!! Geändert von JanT (03.01.2014 um 22:36 Uhr) |
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Ich hab scheiße gebaut? Weil der Händler mir nicht sagte das dort ein Fahrzeug mit "Motorschaden" steht? Für was habe ich deiner Meinung den bezahlt? Für ein Auto zum anschauen in der Garage? Oder wofür? Im "Kaufvertrag" steht FAHRTÜCHTIG drin, ergo ein Auto was fährt und FAHRTÜCHTIG ist. Und bei dem Punkt Schäden/Unfall/Sonstiges im Vertrag: Steht NICHTS NULL NADER Ich habe mir das Auto starten lassen, ich habs ins Scheckheft geschaut und mir den TÜV bericht angeschaut, hab mir die Reifen angeschaut und hab nach Rost gesucht. Hab Licht,Fenster und den kram gecheckt das war alles okay. Das da ein Motorschaden steht konnte ich nicht wissen, wie oft den noch? Glaubst du jeder Mensch ist mit einem Schraubenschlüssel zur Welt gekommen? Glaubst du jeder Laie hört einen Lagerschaden raus? Wenn man 10 Jahre ein Auto gefahren ist was sich anhört wie Omas alte Dampflock aus 1880 empfindet man Geräusche einfach anders,und ich schrieb auch das das "klappern" wo es noch Warm draußen war in etwa die Lautstärke des Magnetventil hatte und mit der Kälte immer lauter wurde. -Wer kauft ein Auto ohne es Probe gefahren zu haben ? Das habt ihr sicher recht,hab auch nie geschrieben das das richtig war, es hätte trotzdem nichts dran geändert das man den "Lagerschaden" nicht mitbekommen hätte weil man es A: Innen nicht hört und B: Das Auto normal fährt und keine Anzeichen von einem Motorschaden macht. -Wer gibt sich mit 2 Minuten laufendem Motor zufrieden als Fahrzeugvorstellung durch einen Händler ? Hab ich auch nichts gegen geschrieben oder eine Ausrede für gehabt. Hier hab ich einfach Blind Vertraut (was ein fehler war) aufgrund von guten Erfahrungen mit dem Händler. -Wer kauft ein Auto ohne richtigen/professionellen Kaufvertrag ? Das war wohl mein Glück, das es den nicht gibt ;-) -Bremse hinten hätte dir beim Kauf auffallen können/müssen, egal ob viel Ahnung von Autos oder nicht. Natürlich hätte mir das auffallen können,aber wie du schon schriebst ist es doch normal das wenn ein Auto steht die Scheiben Rostig sind? Oder? -Das lernt man doch quasi beim Führerschein, dass man mit einem Auto wo die Ölkontrolle angeht nicht weiter fährt. In der Fahrschule lernt man, wenn diese Lampe an geht, auf den Parkplatz fahren und im Handbuch schauen was zutun ist. Erst wenn diese Trotz Kontrolle nicht erlischt sollte man zur Werkstatt bzw sich abschleppen lassen. So und nicht anders steht es auch im Handbuch, wenn das völlig falsch ist was da steht, hat VW wohl was falsch gemacht. Wo habe ich geschrieben das ich einfach weiter gefahren bin? Ich habe nun mehrfach geschrieben das ich auf den Parkplatz bin ins Handbuch geschaut habe und das gemacht was dort stand. Danach den Motor gestartet und wenn dann nichts Piept oder Blinkt spricht nichts gegen eine weiter Fahrt. Ich hab hier nie eine Rechtsberatung gefragt, der Ursprung Thread von mir war die Frage ob die Steuerkette als Verschleißteil zählte nicht mehr oder weniger. Erst als Fragen gekommen sind habe ich den Sachverhalt erklärt wie er ist derzeit. Meine Rechtsschutz Versicherung würde nie etwas Zahlen freiwillig wenn es ausichtlos ist schonmal daran gedacht? Und damit ist das Thema für mich auch Erledigt, ich hab meine Antwort bzgl der Kette bekommen und mehr wollte ich auch nicht :-) Danke und einen schönen Abend noch :-) Geändert von Aiden-Pearce (03.01.2014 um 22:52 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 18.10.2012 Golf4 V6 4motion Ort: Dillingen (Donau) Verbrauch: 9,9 Motor: 2.8 AQP 150KW/204PS 05/99 - 05/00
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Feischtel für den nützlichen Beitrag: | Aiden-Pearce (03.01.2014) |
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Lass dich nicht beirren durch die affigen Aussagen. Ein letztes Mal: Die Sachmängelhaftung wurde NICHT ausgeschlossen, demnach haftet der Verkäufer für Mängel, die NICHT im Kaufvertrag ausführlich beschrieben, bei Übergabe aber vorhanden sind, PUNKT. Und dass der Mangel bestand, hat der Verkäufer bereits zugegeben, somit hast du ihn in der Tasche. Dass er die Sache dann mit dem Händler klären muss, weil dieser den Wagen zu seinem extremen Nachteil verkauft und auch noch Tatsachen verschwiegen hat, ist NICHT dein Problem. Dass der Kauf dumm war, hat damit rechtlich garnix zu tun und das gibt auch keinem Händler der Welt das Recht, Mängel zu verschweigen...wo kommen wir denn da hin? Das wird es in Deutschland zum Glück nie geben und daher bist du trotz des naiven Kaufs im Recht. Hätte der Händler wie sonst üblich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, wär es dein Pech...hat er zu deinem Glück nicht, daher bist du auch im Recht. Recht haben und Recht bekommen sind jedoch leider oft zwei verschiedene Paar Schuhe...da kann man nur hoffen, dass dein Anwalt irgendwann zu Verstand kommt. |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Flo1911 für den nützlichen Beitrag: | Aiden-Pearce (04.01.2014) |
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