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Lol ey, da hat der Händler aber n dickes Problem, wenn er im Auftrag verkauft und dann so nen Vertrag nutzt. Dadurch hat er seine Pflichten als Händler missachtet und dem Verkäufer dicke Probleme eingehandelt. Alles, was du jetzt an Geld vom Verkäufer reinholst, muss der beim Häbdler einklagen. Was für ne Vögel...aber Glück für dich eben. ![]() Aber wer hat dir denn nun nichts vom Schaden erzählt? Bzw wer behauptet denn, dir angeblich erzählt zu haben, dass die Kette Probleme machen würde? Das muss dir ja wenn der Händler gesagt haben vor dem Kauf, aber den hast du doch garnicht anwaltlich kontaktiert? |
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Angeblich soll der Händler uns das mitgeteilt haben, behauptet der Anwalt vom Verkäufer. Verkäufer und Händler sind ja Kumpels :-P Es wurde dann behaupte ich hätte bereits vor Fahrzeugkauf in der Nachbarwerkstatt (ebenfalls ein Kumpel vom Händler) einen Kostenvoranschlag geholt für die Kette. Darauf hin hat mein Anwalt dann geschrieben, das er bitte den Auftrag sehen möchte, und eine Rechnung oder ähnliches. Die Behauptung wurde dann schnell wieder fallen gelassen weil einfach nicht Wahr war. Dann hieß es auf dem Kaufvertrag wäre ein vermerk wegen der Kette, wir also alles abgesucht und dem Anwalt geschrieben er solle uns doch mal bitte eine Kopie von seinem Kaufvertrag schicken da auf unserem nicht wäre. Die Kopie haben wir nie bekommen. Mein Anwalt hat den Verkäufer mehrmals angeschrieben und Friste gesetzt, dann irgendwann Schrieb sein Anwalt, der sein Mandant nie Briefe bekommen hat (wurden aber per Einschreibe mit Rückschein geschickt), also wieder neue Frist gesetzt, der Anwalt vom Verkäufer schrieb meinen Anwalt dann das er seinen Mandant nicht erreicht, somit wieder Frist nicht eingehalten. Dann hieß es irgendwann das die Steuerkette ein Verschleiß wäre und kein Mangel. Dann wollte man alle anderen Mängel ausbessern (bis auf Kette) und man schrieb uns bzw. meinem Anwalt, das das Türschloss nicht geht liegt daran das man Mitte 2013 ein neues Türschloss eingebaut hat allerdings ohne Mirko Schalter. Man schrieb ebenfalls das das Problem mit dem Öldruck auf den Steuerkettenschaden zurück zuführen sei. Mein Anwalt hatte ihm dann für den 30.12.2013 eine Frist gesetzt um die Mangel zu beseitigen in dem fall wäre es das Türschloss gewesenen, man schrieb dann ich soll beim Händler einen Termin machen, ich dort Angerufen, teilte der Händler mir mit, das nix an dem Auto macht und auch nix damit zutun hat. Meinen Anwalt angerufen ihm das gesagt, er den Anwalt vom Verkäufer angeschrieben. Antwort vom Verkäufers Anwalt war das ich am 03.01.2014 in die und die Werkstatt soll bis 8 Uhr und dafür sorge tragen soll das das Auto dann auch da ist. Naja heute Morgen bin ich dann um viertel vor Acht zur Werkstatt gefahren mit dem Auto, gerade angekommen, sagte der Werkstattmeister mir: sorry der Herr XY hat angerufen er hat das Ersatzteil nicht. Also umsonst hingefahren. Das Auto hatte wie gesagt im Mai 2013 neuen TÜV ohne Mängel. Und wurde seit dem nicht gefahren mehr bis zum Verkauf. Wenn man sich nun mal die Bremschreibe hinten anschaut und bei der Fahrt hört man das so abrtig schleifen, das ist nix mehr drauf auf dem Klotz, die Scheibe ist nicht wie üblich "Blank" die ist bis auf unten 2cm komplett Braun. Ich frag mich wie die das ding durch den TÜV hier bei uns bekommen haben mit der Bremse und den Querlenkern. Sollte ich die mal wechseln mach ich davon mal ein Foto... Es ist echt Wahnsinn was der Typ da macht und Veranstaltet und ich hoffe wenn das vor Gericht geht das er sich mit dem ganzen Spielchen die er da treibt ein dickes Eigentor beim Richter schießt. Geändert von Aiden-Pearce (03.01.2014 um 20:24 Uhr) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Aiden-Pearce für den nützlichen Beitrag: | ChuckyE (03.01.2014) |
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Definitiv. Alles aufschreiben, selbst die Fahrtkosten, die du wegen dem Werkstatttermin hattest usw. Alles einklagen. Zudem auch gleich polizeilich wegen Betrug anzeigen, den ihr ja Schwarz auf Weiß habt...allein das mit der angeblichen Info im Kaufvertrag und dem angeblich von dir erstellten Kostenvoranschlag ist eine Vortäuschung falscher Tatsachen und da wird die Staatsanwaltschaft schnell hellhörig. Ich verstehe deinen Anwalt da aber echt nicht. Wenn die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen wurde, so haftet der Verkäufer für JEDEN Sachmangel und ein klappernder Motor ist immer ein Sachmangel. |
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Heftig was du durch machst. Bist du dir Sicher das dein Golf V5 nur 160 TKM gelaufen hat. Frag Bei VW mal nach ob sie eine Diagnose durch führen können was an Tacho gedreht erinnert. Das stimmt doch so vieles nicht mit deinem Golf. Besonders wo du geschrieben hast Bremse hinten und dann noch TÜV bekommen. Der Wurde doch bestimmt gekauft der TÜV. Kein Vernünftiger Tüver nimmt sowas ab. Tipp von mir was TÜV angeht. Willst du was Eintragen fahre zu der GTÜ das sind Pfuscher, die Tragen vieles ein. Willst du Sicherheit fährst du zur Dekra. Oder Premiotuning. Damit habe ich die Besten Erfahrungen gemacht. |
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Moment mal. Das mit der Bremse ist doch völlig nachvollziehbar. Das auto steht seit MAI !!!! Ist doch klar dass die Scheibe dann total verrostet ist. Das hat nix mit Tüv zu tun, der Wagen kann vorher sehr wohl mit der Bremse Tüv bekommen haben !
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![]() Mit so etwas muss man bei einem Gebrauchtwagen rechnen. Pech gehabt. Der Wagen wurde im Kundenauftrag verkauft. Also ohne Garantie. Ist doch lächerlich wegen sowas zu klagen ![]() EDIT: Ich meine der Schaden könnte ja auch durch deine Fahrweise in den letzten 1000km entstanden sein? Geändert von didgeridoo (03.01.2014 um 21:10 Uhr) | |
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Benutzer | ![]() Zitat:
@didgeridoo Mag ja bei dir so zutreffen allerdings nicht bei mir. Glaubst du nur weil jemand was Privat verkauft muss er nicht dafür haften was er Verkauft? In welche Welt lebst du? | |
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@didgeridoo: Stimmt in diesem Fall nicht. Es geht sowieso nicht um Garantie, sondern um Gewährleistung/Sachmängelhaftung. Wäre diese im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen worden (was jeder halbwegs schlaue Privatverkäufer tut und ein Händler bei Kommissionsverkäufen eigentlich 100%ig zu tun hat) hättest du natürlich Recht und Ayden könnte absolut nix machen, nichtmal das Schloss hätte er rügen können...wurde sie aber nicht und somit ist der Verkäufer -egal ob privat oder gewerblich- voll Haftbar bei Sachmängeln.
Geändert von Flo1911 (03.01.2014 um 21:15 Uhr) |
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Dann muss ja jede Tante Gerda Angst haben auf Schadensersatz verklagt zu werden, nur weil sie den alten Opel Omega von Onkel Heinz verkauft hat. In welcher Welt lebt ihr denn? Blind einen ranzigen Gebrauchtwagen kaufen und erwarten dass der "wie neu" ist? Sowas kann passieren - du bist nicht der erste. Bei sowas gleich von Betrug auszugehen und den Verkäufer zu verklagen.. ![]() EDIT: Hätten Dir deine Eltern mal lieber einen schicken, neuen Skoda CityGo gekauft. Da gibt es dann Garantie. Aber mit so ner Karre kann man halt schlecht vor der Berufsschule posen ![]() Geändert von didgeridoo (03.01.2014 um 21:19 Uhr) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu didgeridoo für den nützlichen Beitrag: | cabrio79 (05.01.2014) |
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Em du hast den Thread schon gelesen? Wir reden hier nicht von einer kleinigkeit sondern schon von einem größeren Mangel. Wer hat gesagt das wie neu sein muss? Und wenn ein Verkäufer meint nicht zu Antwortet und Spielchen spielt, dann wird er halt verklagt Punkt Und wenn du richtig gelesen hast, hab ich keinen Kaufvertrag der die Sachmängelhaftung ausschließt noch wurde ich Informiert über diesen Mangel Und ja ich bin sicher nicht der erste, und ich bin sicher nicht der erste damit durch kommt weil es mein Gutes Recht ist. Ich weiß ja nicht wie es bei dir ist, aber wenn du etwas kaufst erwartes du das es funktioniert und nicht mangelhaft ist *kopfschüttel* |
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