Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Thema geschlossen

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 03.01.2014, 12:12      Direktlink zum Beitrag - 81 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Flo1911
 
Registriert seit: 14.05.2009
G4 GTI Jubi
Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
Beiträge: 1.392
Abgegebene Danke: 28
Erhielt 191 Danke für 151 Beiträge

Standard

Wen scheißt du jetzt eigentlich anwaltlich an?

Es ist die Frage, ob der Händler evtl. n Problem mit dem Besitzer hat...denn normal hat ein Händler, der im Auftrag verkauft, darauf zu achten, dass der Vertrag korrekt ausgefüllt wird, damit der "nichtsahnende" Besitzer eben nicht mit der Sachmängelhaftung konfrontiert wird. Zudem sollten auch alle Mängel, die der Besitzer dem Händler mitteilt, im Vertrag vermerkt werden. Dein Ansprechpartner ist ja aufgrund der nicht ausgeschlossenen Gewährleistung der Besitzer, nicht der Händler. Das Problemkind ist aber zu 100% der Händler, der euch beide beschissen hat...ihn hat er nicht geschützt, dich hat er belogen. Hätte er die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen, hättest du im Übrigen NICHTS machen können...daher wie gesagt Augen auf beim Händlerkauf.

Mein Tipp: Unabhängiges Gutachten bei der Dekra oder anderen anerkannten Stellen erstellen lassen, wo die ganze Karre geprüft wird...Unfälle, Kilometerstand, Tüv-Echtheit, etc. Dann hoffen, dass irgendwas aufgedeckt wird und dann wegen Betrug anscheißen.

Generell würde ich zudem darauf pochen, dass die Karre zurückgenommen wird...mit der wirst du auch weiterhin Äger haben, das garantiere ich dir.


Flo1911 ist offline  

Alt 03.01.2014, 12:18      Direktlink zum Beitrag - 82 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Benutzerbild von Aiden-Pearce
 
Registriert seit: 24.08.2013
Golf 4 V5
Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 95
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 2 Danke für 2 Beiträge

Ebayname von Aiden-Pearce: Aidenpearce
Standard

Ich scheiße gar keinen Anwalt an hier an. Da der Anwalt des Verkäufer seinen Mandant selber kaum erreicht, da kann der Anwalt nichts für.

Ich kann Pochen soviel ich will, er WILL dieses Auto nicht zurück. Seit 2 Monaten versucht man ein Anwalt das zu klären schon ausser Gerichtlich. Der Herr hält sich an keine Fristen oder ähnliche Absprachen.

Jetzt will mein Anwalt diese Beweißsicherungsverfahren anstreben und dann mal abwarten.
Aiden-Pearce ist offline  

Alt 03.01.2014, 12:23      Direktlink zum Beitrag - 83 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Flo1911
 
Registriert seit: 14.05.2009
G4 GTI Jubi
Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
Beiträge: 1.392
Abgegebene Danke: 28
Erhielt 191 Danke für 151 Beiträge

Standard

Ich sagte "anwaltlich", sprich wen hat dein Anwalt angemahnt? Den Händler, wo du den Wagen gekauft hast oder den Vorbesitzer, der ihn beim Händler hingestellt und gesagt hat "mach mal!"?

Und da er nun eh schon mehrfach die Fristen nixht eingehalten hat (2mal muss man ihm die Chance lassen), hast du ein Recht auf Rücktritt. Deswegen verstwhe ich nicht, was dein Anwalt da treibt? Er hätte schon längst einen Antrag auf Schadensersatz/Minderung/Rückabwicklung beim Gericht stellen können und auch müssen. Außergerichtlich passiert da sowieso nichts...
Flo1911 ist offline  

Alt 03.01.2014, 12:32      Direktlink zum Beitrag - 84 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Benutzerbild von Aiden-Pearce
 
Registriert seit: 24.08.2013
Golf 4 V5
Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 95
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 2 Danke für 2 Beiträge

Ebayname von Aiden-Pearce: Aidenpearce
Standard

Mein Anwalt hat den Verkäufer angeschrieben.

Na was weiß ich, ich kenn mich nicht aus damit. Mein Anwalt schrieb mir, das er nun diese Beweißverfahren vor Gericht beantragen will.

Ich hab ihm heute dann mitgeteilt das der Werkstatt Termin nicht geklappt hat da der Verkäufe die Ersatzteile nicht hatte. Der Verkäufer weiß aber schon seit mitte letzten Monat das die Frist bis zum 30.12.2013 ging.

Der Verkäufe hat Schriftlich meinem Anwalt geschrieben das 2013 ein neues Türschloss eingebaut wurde durch eine Werkstatt und man sich wundert warum dies nun nicht geht. Nun schrieb er letzten Monat das anscheind ein Türschloss ohne Mikroschalter eingebaut wurde.

Mein Anwalt hat mir geraten die Mangel machen zu lassen die er bereit ist zu machen und den Rest will er vor Gericht anstreben.

Warum und wesegen mein Anwalt nun solange zögert weiß ich selbst auch nicht....

Ganz ehrlich, und das hab ich meinen Anwalt heute auch gesagt, ich fühl mich sowas von verschaukelt und verarscht vom Verkäufer das glaubt mir kein Mensch.

Geändert von Aiden-Pearce (03.01.2014 um 12:40 Uhr)
Aiden-Pearce ist offline  

Alt 03.01.2014, 12:47      Direktlink zum Beitrag - 85 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Flo1911
 
Registriert seit: 14.05.2009
G4 GTI Jubi
Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
Beiträge: 1.392
Abgegebene Danke: 28
Erhielt 191 Danke für 151 Beiträge

Standard

Das Problem is, um es richtig zu machen, hätten alle Mängel gesammelt vermerkt werden müssen, am besten direkt durch ein Gutachten einer anerkannten Stelle und dann gibst du entweder selbst oder eben über einen Anwalt eine Frist von minimum 2Wochen, diese komplett zu beseitigen. Macht er es nicht oder nur zum Teil, gibt man nochmal 2Wochen. Klappt auch das nicht, verlangt man Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder eben den Rücktritt vom Kaufvertrag. Weigert sich der Verkäufer, geht man direkt vor Gericht und klagt es ein.

Aber gut, ändert nun auch nix mehr...der Hinweis war jetzt nur für die Zukunft.

Was auch immer dein Anwalt vor hat...es wird dauern. Denn du bist der einzige, der an einer möglichst schnellen Klärung interessiert ist. Dein Anwalt, genau wie der der Gegenseite, ist froh, wenn möglichst viele Schreiben hin und her gehen...bei jedem klingelt nämlich zusätzlich die Kasse. Den Wagen kannst du zwischenzeitlich abmelden und sauber wegstellen und warten.
Flo1911 ist offline  

Alt 03.01.2014, 12:57      Direktlink zum Beitrag - 86 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Benutzerbild von Aiden-Pearce
 
Registriert seit: 24.08.2013
Golf 4 V5
Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 95
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 2 Danke für 2 Beiträge

Ebayname von Aiden-Pearce: Aidenpearce
Standard

Der Verkäufer hat von mir 2 Einschreiben bekommen mit einer Mängelliste und der bitte diese zu beheben. Danach nochmals von Anwalt eine Liste und endliche Fristen. Allerdings ging es da noch um die Kette die es ja nicht ist, ich hatte mich da auf die Werkstatt verlassen wo ich war.

Joar ich fürchte auch das das alles noch dauern wird bis da was passiert.
Aiden-Pearce ist offline  

Alt 03.01.2014, 15:42      Direktlink zum Beitrag - 87 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Flo1911
 
Registriert seit: 14.05.2009
G4 GTI Jubi
Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
Beiträge: 1.392
Abgegebene Danke: 28
Erhielt 191 Danke für 151 Beiträge

Standard

Ich muss nochmal nachhaken: Hattest du vor dem Kauf des Fahrzeugs Kontakt zu dem eigentlichen Besitzer oder ging alles nur über den Händler? Kaufvertrag hast du mit dem Händler zusammen ausgefüllt, aber der Besitzer stand als Verkäufer drin?
Flo1911 ist offline  

Alt 03.01.2014, 16:09      Direktlink zum Beitrag - 88 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Benutzerbild von Aiden-Pearce
 
Registriert seit: 24.08.2013
Golf 4 V5
Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 95
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 2 Danke für 2 Beiträge

Ebayname von Aiden-Pearce: Aidenpearce
Standard

Zitat:
Zitat von Flo1911 Beitrag anzeigen
Ich muss nochmal nachhaken: Hattest du vor dem Kauf des Fahrzeugs Kontakt zu dem eigentlichen Besitzer oder ging alles nur über den Händler? Kaufvertrag hast du mit dem Händler zusammen ausgefüllt, aber der Besitzer stand als Verkäufer drin?

Nein vor dem Kauf hatte ich keinen Kontakt zum Verkäufer, die ganze Geschichte lief über den Händler. Der Verkäufer ist wohl ein Kumpel vom Händler.

Kaufvertrag hat der Händler ausgefüllt und als Besitzer war der Verkäufer Eingetragen, allerdings kann man nicht von einem kaufvertrag sprechen wie sie üblich sind, sondern es gleicht einem Lieferschein mit ledig Name und Anschrift und Grunddaten zum Fahrzeug. Unterschrieben hat ebenpfalls der Händler und nicht der Verkäufer.
Aiden-Pearce ist offline  

Alt 03.01.2014, 18:22      Direktlink zum Beitrag - 89 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von thefear
 
Registriert seit: 18.07.2013
Golf IV 2.3 V5
Ort: Iserlohn
MK-QR 133
Verbrauch: Genug ;)
Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 521
Abgegebene Danke: 21
Erhielt 65 Danke für 54 Beiträge

Standard

Was steht denn drauf??? Kaufvertrag oder Lieferschein???
thefear ist offline  

Alt 03.01.2014, 18:27      Direktlink zum Beitrag - 90 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Benutzerbild von Aiden-Pearce
 
Registriert seit: 24.08.2013
Golf 4 V5
Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 95
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 2 Danke für 2 Beiträge

Ebayname von Aiden-Pearce: Aidenpearce
Standard

Es steht dort Verbindliche Bestellung aber durch gestrichen und per Hand Kaufvertrag drauf geschrieben

Geändert von Aiden-Pearce (03.01.2014 um 18:34 Uhr)
Aiden-Pearce ist offline  

Alt 03.01.2014, 19:26      Direktlink zum Beitrag - 91 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Flo1911
 
Registriert seit: 14.05.2009
G4 GTI Jubi
Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
Beiträge: 1.392
Abgegebene Danke: 28
Erhielt 191 Danke für 151 Beiträge

Standard

Lol ey, da hat der Händler aber n dickes Problem, wenn er im Auftrag verkauft und dann so nen Vertrag nutzt. Dadurch hat er seine Pflichten als Händler missachtet und dem Verkäufer dicke Probleme eingehandelt. Alles, was du jetzt an Geld vom Verkäufer reinholst, muss der beim Häbdler einklagen. Was für ne Vögel...aber Glück für dich eben.

Aber wer hat dir denn nun nichts vom Schaden erzählt? Bzw wer behauptet denn, dir angeblich erzählt zu haben, dass die Kette Probleme machen würde? Das muss dir ja wenn der Händler gesagt haben vor dem Kauf, aber den hast du doch garnicht anwaltlich kontaktiert?
Flo1911 ist offline  

Alt 03.01.2014, 20:08      Direktlink zum Beitrag - 92 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Benutzerbild von Aiden-Pearce
 
Registriert seit: 24.08.2013
Golf 4 V5
Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 95
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 2 Danke für 2 Beiträge

Ebayname von Aiden-Pearce: Aidenpearce
Standard

Angeblich soll der Händler uns das mitgeteilt haben, behauptet der Anwalt vom Verkäufer. Verkäufer und Händler sind ja Kumpels :-P

Es wurde dann behaupte ich hätte bereits vor Fahrzeugkauf in der Nachbarwerkstatt (ebenfalls ein Kumpel vom Händler) einen Kostenvoranschlag geholt für die Kette. Darauf hin hat mein Anwalt dann geschrieben, das er bitte den Auftrag sehen möchte, und eine Rechnung oder ähnliches.

Die Behauptung wurde dann schnell wieder fallen gelassen weil einfach nicht Wahr war. Dann hieß es auf dem Kaufvertrag wäre ein vermerk wegen der Kette, wir also alles abgesucht und dem Anwalt geschrieben er solle uns doch mal bitte eine Kopie von seinem Kaufvertrag schicken da auf unserem nicht wäre. Die Kopie haben wir nie bekommen.

Mein Anwalt hat den Verkäufer mehrmals angeschrieben und Friste gesetzt, dann irgendwann Schrieb sein Anwalt, der sein Mandant nie Briefe bekommen hat (wurden aber per Einschreibe mit Rückschein geschickt), also wieder neue Frist gesetzt, der Anwalt vom Verkäufer schrieb meinen Anwalt dann das er seinen Mandant nicht erreicht, somit wieder Frist nicht eingehalten.

Dann hieß es irgendwann das die Steuerkette ein Verschleiß wäre und kein Mangel. Dann wollte man alle anderen Mängel ausbessern (bis auf Kette) und man schrieb uns bzw. meinem Anwalt, das das Türschloss nicht geht liegt daran das man Mitte 2013 ein neues Türschloss eingebaut hat allerdings ohne Mirko Schalter.

Man schrieb ebenfalls das das Problem mit dem Öldruck auf den Steuerkettenschaden zurück zuführen sei.

Mein Anwalt hatte ihm dann für den 30.12.2013 eine Frist gesetzt um die Mangel zu beseitigen in dem fall wäre es das Türschloss gewesenen, man schrieb dann ich soll beim Händler einen Termin machen, ich dort Angerufen, teilte der Händler mir mit, das nix an dem Auto macht und auch nix damit zutun hat. Meinen Anwalt angerufen ihm das gesagt, er den Anwalt vom Verkäufer angeschrieben. Antwort vom Verkäufers Anwalt war das ich am 03.01.2014 in die und die Werkstatt soll bis 8 Uhr und dafür sorge tragen soll das das Auto dann auch da ist.

Naja heute Morgen bin ich dann um viertel vor Acht zur Werkstatt gefahren mit dem Auto, gerade angekommen, sagte der Werkstattmeister mir: sorry der Herr XY hat angerufen er hat das Ersatzteil nicht. Also umsonst hingefahren.

Das Auto hatte wie gesagt im Mai 2013 neuen TÜV ohne Mängel. Und wurde seit dem nicht gefahren mehr bis zum Verkauf. Wenn man sich nun mal die Bremschreibe hinten anschaut und bei der Fahrt hört man das so abrtig schleifen, das ist nix mehr drauf auf dem Klotz, die Scheibe ist nicht wie üblich "Blank" die ist bis auf unten 2cm komplett Braun. Ich frag mich wie die das ding durch den TÜV hier bei uns bekommen haben mit der Bremse und den Querlenkern.

Sollte ich die mal wechseln mach ich davon mal ein Foto...

Es ist echt Wahnsinn was der Typ da macht und Veranstaltet und ich hoffe wenn das vor Gericht geht das er sich mit dem ganzen Spielchen die er da treibt ein dickes Eigentor beim Richter schießt.

Geändert von Aiden-Pearce (03.01.2014 um 20:24 Uhr)
Aiden-Pearce ist offline  

Folgender Benutzer sagt Danke zu Aiden-Pearce für den nützlichen Beitrag:
ChuckyE (03.01.2014)
Alt 03.01.2014, 20:40      Direktlink zum Beitrag - 93 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Flo1911
 
Registriert seit: 14.05.2009
G4 GTI Jubi
Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
Beiträge: 1.392
Abgegebene Danke: 28
Erhielt 191 Danke für 151 Beiträge

Standard

Definitiv. Alles aufschreiben, selbst die Fahrtkosten, die du wegen dem Werkstatttermin hattest usw. Alles einklagen. Zudem auch gleich polizeilich wegen Betrug anzeigen, den ihr ja Schwarz auf Weiß habt...allein das mit der angeblichen Info im Kaufvertrag und dem angeblich von dir erstellten Kostenvoranschlag ist eine Vortäuschung falscher Tatsachen und da wird die Staatsanwaltschaft schnell hellhörig.

Ich verstehe deinen Anwalt da aber echt nicht. Wenn die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen wurde, so haftet der Verkäufer für JEDEN Sachmangel und ein klappernder Motor ist immer ein Sachmangel.
Flo1911 ist offline  

Alt 03.01.2014, 20:46      Direktlink zum Beitrag - 94 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von ChuckyE
 
Registriert seit: 03.04.2013
Golf 4 1.8T GTi
Ort: Elmshorn
Verbrauch: 9,3
Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
Beiträge: 526
Abgegebene Danke: 260
Erhielt 97 Danke für 83 Beiträge

Standard

Heftig was du durch machst. Bist du dir Sicher das dein Golf V5 nur 160 TKM gelaufen hat. Frag Bei VW mal nach ob sie eine Diagnose durch führen können was an Tacho gedreht erinnert.

Das stimmt doch so vieles nicht mit deinem Golf. Besonders wo du geschrieben hast Bremse hinten und dann noch TÜV bekommen. Der Wurde doch bestimmt gekauft der TÜV. Kein Vernünftiger Tüver nimmt sowas ab. Tipp von mir was TÜV angeht. Willst du was Eintragen fahre zu der GTÜ das sind Pfuscher, die Tragen vieles ein. Willst du Sicherheit fährst du zur Dekra. Oder Premiotuning. Damit habe ich die Besten Erfahrungen gemacht.
ChuckyE ist offline  

Alt 03.01.2014, 20:56      Direktlink zum Beitrag - 95 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von JanT
 
Registriert seit: 08.09.2013
Golf IV 2.3 VR5 Generation
Ort: 21698
STD-JT 25
Verbrauch: hat er !!!
Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 179
Abgegebene Danke: 62
Erhielt 9 Danke für 5 Beiträge

Standard

Moment mal. Das mit der Bremse ist doch völlig nachvollziehbar. Das auto steht seit MAI !!!! Ist doch klar dass die Scheibe dann total verrostet ist. Das hat nix mit Tüv zu tun, der Wagen kann vorher sehr wohl mit der Bremse Tüv bekommen haben !
JanT ist offline  

Alt 03.01.2014, 21:06      Direktlink zum Beitrag - 96 Zum Anfang der Seite springen
didgeridoo
Kettenspanner
 
Benutzerbild von didgeridoo
 
Registriert seit: 09.01.2010
++ Golf IV 3.2 VR6 FWD ++ ++ Bora-Variant 1.8T ++
Ort: Stuttgart
Motor: 3.2 R32 BFH 177KW/241PS 06/02 -
Beiträge: 13.130
Abgegebene Danke: 2.419
Erhielt 3.932 Danke für 2.932 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von Aiden-Pearce Beitrag anzeigen
Im grunde ist mir auch egal was ist, wichtig ist für mich wer für den Schaden haftet und das ersetzt oder fertig macht.
Für den Schaden- was immer es auch ist - haftest ganz allein du.
Mit so etwas muss man bei einem Gebrauchtwagen rechnen.
Pech gehabt.

Der Wagen wurde im Kundenauftrag verkauft.
Also ohne Garantie.
Ist doch lächerlich wegen sowas zu klagen

EDIT:
Ich meine der Schaden könnte ja auch durch deine Fahrweise in den letzten 1000km entstanden sein?

Geändert von didgeridoo (03.01.2014 um 21:10 Uhr)
didgeridoo ist offline  

Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu didgeridoo für den nützlichen Beitrag:
cabrio79 (05.01.2014), JanT (03.01.2014)
Alt 03.01.2014, 21:09      Direktlink zum Beitrag - 97 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Benutzerbild von Aiden-Pearce
 
Registriert seit: 24.08.2013
Golf 4 V5
Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 95
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 2 Danke für 2 Beiträge

Ebayname von Aiden-Pearce: Aidenpearce
Standard

Zitat:
Zitat von JanT Beitrag anzeigen
Moment mal. Das mit der Bremse ist doch völlig nachvollziehbar. Das auto steht seit MAI !!!! Ist doch klar dass die Scheibe dann total verrostet ist. Das hat nix mit Tüv zu tun, der Wagen kann vorher sehr wohl mit der Bremse Tüv bekommen haben !
Nach 1000km sollte Scheibe aber wieder frei sein, und das kein Belag mehr auf dem Bremsklotz ist ist sicher nicht normal. Ich glaube jeder der diese Bremse hört wird mir da zustimmen.


@didgeridoo
Mag ja bei dir so zutreffen allerdings nicht bei mir. Glaubst du nur weil jemand was Privat verkauft muss er nicht dafür haften was er Verkauft?

In welche Welt lebst du?
Aiden-Pearce ist offline  

Alt 03.01.2014, 21:10      Direktlink zum Beitrag - 98 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Flo1911
 
Registriert seit: 14.05.2009
G4 GTI Jubi
Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
Beiträge: 1.392
Abgegebene Danke: 28
Erhielt 191 Danke für 151 Beiträge

Standard

@didgeridoo: Stimmt in diesem Fall nicht. Es geht sowieso nicht um Garantie, sondern um Gewährleistung/Sachmängelhaftung. Wäre diese im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen worden (was jeder halbwegs schlaue Privatverkäufer tut und ein Händler bei Kommissionsverkäufen eigentlich 100%ig zu tun hat) hättest du natürlich Recht und Ayden könnte absolut nix machen, nichtmal das Schloss hätte er rügen können...wurde sie aber nicht und somit ist der Verkäufer -egal ob privat oder gewerblich- voll Haftbar bei Sachmängeln.

Geändert von Flo1911 (03.01.2014 um 21:15 Uhr)
Flo1911 ist offline  

Alt 03.01.2014, 21:17      Direktlink zum Beitrag - 99 Zum Anfang der Seite springen
didgeridoo
Kettenspanner
 
Benutzerbild von didgeridoo
 
Registriert seit: 09.01.2010
++ Golf IV 3.2 VR6 FWD ++ ++ Bora-Variant 1.8T ++
Ort: Stuttgart
Motor: 3.2 R32 BFH 177KW/241PS 06/02 -
Beiträge: 13.130
Abgegebene Danke: 2.419
Erhielt 3.932 Danke für 2.932 Beiträge

Standard

Dann muss ja jede Tante Gerda Angst haben auf Schadensersatz verklagt zu werden, nur weil sie den alten Opel Omega von Onkel Heinz verkauft hat.
In welcher Welt lebt ihr denn?
Blind einen ranzigen Gebrauchtwagen kaufen und erwarten dass der "wie neu" ist?
Sowas kann passieren - du bist nicht der erste.

Bei sowas gleich von Betrug auszugehen und den Verkäufer zu verklagen..

EDIT:
Hätten Dir deine Eltern mal lieber einen schicken, neuen Skoda CityGo gekauft.
Da gibt es dann Garantie.
Aber mit so ner Karre kann man halt schlecht vor der Berufsschule posen

Geändert von didgeridoo (03.01.2014 um 21:19 Uhr)
didgeridoo ist offline  

Folgender Benutzer sagt Danke zu didgeridoo für den nützlichen Beitrag:
cabrio79 (05.01.2014)

Werbung


Alt 03.01.2014, 21:21      Direktlink zum Beitrag - 100 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Benutzerbild von Aiden-Pearce
 
Registriert seit: 24.08.2013
Golf 4 V5
Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 95
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 2 Danke für 2 Beiträge

Ebayname von Aiden-Pearce: Aidenpearce
Standard

Em du hast den Thread schon gelesen? Wir reden hier nicht von einer kleinigkeit sondern schon von einem größeren Mangel. Wer hat gesagt das wie neu sein muss? Und wenn ein Verkäufer meint nicht zu Antwortet und Spielchen spielt, dann wird er halt verklagt Punkt

Und wenn du richtig gelesen hast, hab ich keinen Kaufvertrag der die Sachmängelhaftung ausschließt noch wurde ich Informiert über diesen Mangel

Und ja ich bin sicher nicht der erste, und ich bin sicher nicht der erste damit durch kommt weil es mein Gutes Recht ist.

Ich weiß ja nicht wie es bei dir ist, aber wenn du etwas kaufst erwartes du das es funktioniert und nicht mangelhaft ist *kopfschüttel*


Aiden-Pearce ist offline  

Thema geschlossen


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
cerberus1983 Golf4 2 29.09.2013 00:19
lucky13 Golf4 2 15.03.2011 21:04
V5-chris Werkstatt 8 03.07.2010 14:23
plüm Car Hifi, Telefon & Multimedia 2 01.05.2007 13:24


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:15 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben