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Moin, meine Erfahrung zu: Zitat:
Unfall auf Kreuzung durch Auffahren des Hintermannes -> Fahrzeug mitten auf der Kreuzung stehen lassen, da „erheblicher Schaden”, Fahrzeug verlassen, abschliessen, Unfallstelle absichern, Streife rufen, bis Streife kommt mit Bildern dokumentieren und nicht argumentieren! NO COMMENT!!!!!!!!!!!!!!! Es gilt, wenn keine Zeugen mehr da sind, vor Gericht das Prinzip: Der Erste Augenschein! also: der Auffahrende hat erstmal die Arschkarte! … bis er das Gegenteil beweisen kann! Argumentation ggü der Streife: ich musste verkehrsbedingt anhalten/bremsen. Ansonsten: keine Angaben über den Hergang machen. Keine Redseligkeit demonstrieren! Ggf auf Schock, Nackenschmerzen hinweisen. Die Streife kann damit umgehen. Dein Anwalt wird's dir später danken, wenn beim Gegner keine Einsicht einkehrt. Um Gottes Willen nicht so … Sprüche im Zorn: „Sie sind seit 10km zu dicht aufgefahren, das musste ja so kommen!” o.ä.… Einsicht beim Unfallverursacher ist übrigens umgekehrt proportional der Höhe seines Schadensfreiheitsrabatts und der Prämie für'n Rechtsschutz. Da muss man durch! Geändert von Wilhelm (05.02.2014 um 16:55 Uhr) | |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Wilhelm für den nützlichen Beitrag: | golfiv19 (05.02.2014) |
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@Wilhelm Ich konnte leider von der Unfallstelle keine Fotos machen, da die Polizei hinter uns fuhr und uns danach gleich von der Kreuzung jagte aufgrund eines Gefangenentransportes. Ich habe der Polizei gesagt, dass vor mir einer bremste und ich dann auch. Darauf ist mein Unfallgegner mir hinten aufgefahren. Geändert von 007Fabian (05.02.2014 um 18:04 Uhr) | |
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Kaltumformer | ![]()
1. Geh zum Arzt 2. Ruf Deine RSV an und geh zum Anwalt 3. Auto schlachten, eine Reperatur wird es bestimmt nicht mehr geradebiegen können, der Unterboden ist doch gut getroffen Mein Beileid! PS: ...und hier nicht so viel diskutieren, vielleicht liest Dein Gegner mit ![]() |
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Guck ob du auf 1 oder 2 am bericht stehst..... Wer reinfährt ist schuld. Er wa zu dicht hinter dir. Bin auch mal jemandem reingefahren weil die alte vor mir in da kurve ne vollbremsung gemacht hat. Ich wa schuld.... Anwalt und los gehts. Zum arzt gehen wuerde ich auch. Am besten sofort morgen. |
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Er darf aber keine falschen Angaben machen! Zitat:
Wollten die Justizbeamten rechtzeitig Zeitpunkt Aufnahme: 2014:02:04 12:00:32 zum Mittagessen am Gehöft sein? ![]() ![]() ![]() ![]() immerhin geht es, wenn es Verletzte gab, um eine Straftat und deren Aufklärung. Ich weiss, meine Argumente klingen nach Klugscheisserei und wenns knallt denkt man erst mal nicht logisch… drum ist es nicht dumm, sich „vorher” ein Verhalten für „nachher” einzuprägen. | ||
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The Ossinator | ![]()
Wer auffährt ist NICHT zwangsläufig Schuld! Hatte vor wenigen Wochen erst ein Gespräch mit nem Anwalt bei einer Gerichtsverhandlung, wo es um einen ähnlichen Fall ging! Er bekommt auf jedenfall schonmal ne Teilschuld...soweit klar. AAAAABER...wenn er beweisen KANN, dass du ohne jeglichen Grund gebremst hast, gehts wahrscheinlich 50:50 aus. D.h. jeder bleibt bei seinem Schaden. Aber wenn es keine Zeugen gibt, liegt die Sache auf der Hand...er bekommt volle Schuld ![]() |
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Kaltumformer | ![]() Zitat:
Geb Dir Recht! Erst alles im Bild festhalten, dann kann man immer noch rüber fahren. Es soll wohl Pflicht sein, bei Bagatellschäden die Straße zügig zu räumen, aber die 2 Minuten für die Fotos sind immer drin. Ich bin bis jetzt auch immer grundsätzlich stehen geblieben... musste halt auch die Straßenbahn warten ![]() Zitat:
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The Ossinator | ![]() Zitat:
![]() Wenn keine unbeteiligten Zeugen vorhanden sind, siehts für den Vordermann recht gut aus... | |
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Nö, wenn Mutti danebensass, ist das nicht so relevant… wenns garnicht Mutti war ![]() ![]() bei 'nem Taxifahrer mit einem fremden unbeteiligten Fahrgast wäre das anders. @TE: den Crash sofort der eigenen Haftpflicht melden! … egal wie das ausgeht, auch das ist sicherlich Vertragsbestandteil. Bei gegebenen Umständen wird sich die gegnerische Haftpflicht schnell entscheiden, ob sie eine Klage riskiert, egal, was der Gegner vorbringt. Wenn ungenügend dokumentiert wurde, spricht das nach dem Ersten Augenschein immer noch gegen den Gegner. Der hat ja auch nichts auf der Hand ausser der schlichten Ausrede. Schlecht ist für dich, dass du, wenn du den Bock behalten willst, „Zeitwert - Restwert” erstattet bekommst und der Restwert über eine Börse (macht der Schadensgutachter) ausgehandelt wird. Die Differenz ist bei fahrbereiten Dieseln nicht so blumig. |
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Mein Beileid. Falls Du deinen Golf schlachten solltest, sag mal bescheid. ![]() |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu huppala für den nützlichen Beitrag: | Golf4-2.0 (06.02.2014) |
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Danke erstmal für die zahlreichen Tipps! War nun beim Gutachter und es ist mit großer Sicherheit ein Wirtschaftlicher ![]() ![]() Habe vor wenigen Wochen noch viel ins Auto investiert, ein Bilstein Fahrwerk verbaut und vor wenigen Monaten neue Conti-Winterreifen aufgezogen. Das ärgert mich jetzt richtig. Das Auto ist top gepflegt, im sehr guten Zustand und nun so ein Mist ![]() |
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