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Alt 31.03.2015, 20:50
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seebaer
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Standard Wie WFS umgehen oder funktionsunfähig machen

Hallo

Vor 5 Jahren habe ich mir einen Golf 4 gekauft. Von den beiden Funk-Schlüsseln habe ich einen und meine Frau einen.
Damals schon ist mir der eigentliche Schlüssel vom schwarzen Funkbedienteil abgebrochen. Das kam mir nicht ungelegen, weil ich den Schlüssel mit Hausschlüssel usw. am Bund immer in der Jeanstasche dabei habe. Und dazu ist mir der Funkteil zu klobig. Zur besseren Handhabung beim Drehen im Zündschloß habe ich ein abgeschnittenes Hinterteil eines herkömmlichen Schlüssels angelötet. Zum Starten mußte ich immer das im Fahrzeug liegende Funkteil hinten so an den angelöteten Schlüssel halten, ungefähr in die Lage wie beim Originalschlüssel. In 8 von 10 Fällen blieb der Motor am laufen. Manchmal auch mit blinkender Wegfahrsperren- Lampe. Beim Fahren aber kein Problem.

Jetzt habe ich eine neue Batterie, möglicherweise mit höherer Spannung und es ist so gut wie nicht mehr möglich den Motor nach dem Anspringen am Laufen zu halten. Hat es etwas damit zu tun?

- Gibt es einen Tipp, an welche Stelle man am besten den getrennten Funkteil an den Schlüssel hält
- Spielt der Ladezustand im Inneren des Funkteils eine Rolle beim Nicht- Funktionieren

- Wie lässt sich die gesamte WFS aubauen, deinstallieren, funktionsunfähig machen.

- Im Notfall, kann ich den Schlüssel reparieren oder brauche ich einen neuen?

Danke Gerd


seebaer ist offline  

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Alt 31.03.2015, 20:57      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Es gibt keinen legalen weg um die WFS zu deaktivieren... schon alleine aus versicherungstechnischen gründen... möglich ist aber alles... im Kombiinstrument und im Motorsteuergerät ist die wfs hinterlegt...

Die Batterie spielt gar keine rolle...

Im schlüssel Gehäuse befindet sich ein teansponder so das das auto weiß beim starten "Ah das ist der Schlüssel zu den ich anspringen darf" .

Ich würde den Schlüssel wieder gangbar machen und neu anlernen lassen.
Kris1337 ist offline  

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Alt 31.03.2015, 20:58      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
seebaer
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dann eben einen illegalen
seebaer ist offline  

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Alt 31.03.2015, 21:00      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
1,8turbo
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Kleb den Transponder doch an die Lesespule. Ansonsten hilft nur das rausprogrammieren aus dem Msg
1,8turbo ist offline  

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Alt 31.03.2015, 21:03      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
seebaer
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Standard

Hallo Turbo
So einfach scheint es nicht zu sein. Da kommt es offenbar auch genau Abstände an. Nicht zu weit weg nicht zu nah.

Meintest Du ich sollte mal die Verkleidung abbauen und erkunden, wie es da drunter ausschaut?
seebaer ist offline  

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Alt 31.03.2015, 21:06      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
1,8turbo
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Ja kannst du mal probieren. Was für einen Motor hast du?
1,8turbo ist offline  

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Alt 01.04.2015, 04:51      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Oder einfach einen funktionsfähigen Schlüssel benutzen wie es jeder macht...
basti0087 ist offline  

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Alt 01.04.2015, 11:20      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
rene_gade81
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Standard

Man könnte fast denken, hier möchte jemand nur Infos zur Umgehung einer WFS haben. Aber ich möchte ja keinem etwas unterstellen ... -.-

Kauf dir einen neuen Schlüssel und gut ist. Also wenn ich so etwas hier lese .... nee neee
 

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Alt 01.04.2015, 19:02      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
seebaer
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Standard

@ turbo 1,6 Benzin 101 PS

@ basti und rene oben habe ich beschrieben, weshalb ich keinen Elektronikklotz in der Hosentasche haben will. keine Angst, es geht nur um mein Fahrzeug, es stehen keine anderweitigen Aktionen an.

Gerd
seebaer ist offline  

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Alt 01.04.2015, 19:11      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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es gibt auch dünne schlüssel ohne FFB auf bestellung...
DK2001 ist offline  

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Alt 01.04.2015, 20:08      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Standard

Nimm Dein Auto (oder nur das Motorsteuergerät), fahr zum Tuner Deines Vertrauens und lass die WFS deaktvieren. Leg ihm den gewünschten Betrag auf den Tisch und Abfahrt.
 

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Alt 01.04.2015, 20:59      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Oder schau in meine Signatur, und frag...
Phipz87 ist offline  

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Alt 01.04.2015, 21:06      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Ich kann Stephan L. nur beipflichten. Wenn die elektronische Wegfahrsperre Kummer macht, kann sie ohne weiteres deaktiviert werden. Entgegen aller Unkenrufe: Dies ist nicht verboten. Sofern dein Fahrzeug Kasko-versichert ist, musst du allerdings deinen Versicherer informieren und ggf. eine höhere Prämie leisten.

Das Thema "WFS deaktivieren" kommt in letzter Zeit verstärkt auf - oder ich empfinde es nur so. Beispielsweise hier oder hier wurde auf diese Thematik bereits eingegangen.
Ein stichhaltiges Argument, dass ein solches Verbot bestünde, hat bisher niemand liefern können.
AgentBRD ist offline  

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Alt 01.04.2015, 21:19      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Das hier sollte als Antwort wohl genügen schätze ich.

§ 38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen

EDIT:

Gilt übrigens für alle Fahrzeuge die am/nach dem 1.1.1998 zugelassen wurden.

Geändert von GGolff (01.04.2015 um 21:23 Uhr)
GGolff ist gerade online  

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Alt 01.04.2015, 21:56      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von GGolff Beitrag anzeigen
Das hier sollte als Antwort wohl genügen schätze ich.

§ 38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
Bedaure, aber das reicht nicht. Richtig ist: Die Zulassungsordnung verlangt eine Wegfahrsperre. Das gute, alte Lenkradschloß genügt dem Anspruch einer Wegfahrsperre gemäß EG-Richtlinie 95/56.
Es ist weder explizit eine keine elektronische Wegfahrsperre verlangt, noch ein redundates System. Der Umstand, dass sowohl als auch im Golf verbaut ist, ist kein hinreichender Grund für die Behauptung "Wegfahrperre abschalten ist verboten".
AgentBRD ist offline  

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Alt 01.04.2015, 22:17      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
5-Zylinder Turbo ftw.
 
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Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
Bedaure, aber das reicht nicht. Richtig ist: Die Zulassungsordnung verlangt eine Wegfahrsperre. Das gute, alte Lenkradschloß genügt dem Anspruch einer Wegfahrsperre gemäß EG-Richtlinie 95/56.
Es ist weder explizit eine keine elektronische Wegfahrsperre verlangt, noch ein redundates System. Der Umstand, dass sowohl als auch im Golf verbaut ist, ist kein hinreichender Grund für die Behauptung "Wegfahrperre abschalten ist verboten".
Supi, du nennst schon die entsprechende Richtlinie und kennst scheinbar nicht mal deren kompletten Umfang bzw. die Anhänge...

https://www.jurion.de/Gesetze/EU/319...42,12,19951219


Die Einhaltung von 4.1.1.1 z.B. dürfte für das gute alte Lenkradschloß wohl recht schwierig zu realisieren sein.
TDI-GTI-4-Motion ist offline  

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Folgender Benutzer sagt Danke zu TDI-GTI-4-Motion für den nützlichen Beitrag:
derSero (01.04.2015)
Alt 01.04.2015, 22:23      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Sehr richtig, hätte vl. den Anhang gleich noch dazu posten sollen.
GGolff ist gerade online  

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Alt 01.04.2015, 23:07      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Deine "Argumente" sind Unsinn und Deine Lern- und Beratungsresitenz ist mehr als ermüdend... Da kann man nur GÄHNEN bei den Texten...
Ah, ich sehe schon. Sachlichkeit ist nicht so dein Ding - ist eben einfacher, persönlich zu werden. Schade.
Es steht dir natürlich frei, weiter ausfallend zu werden. Dafür bekommt man in diesem Forum immer besonders viele "Danke".

Die ABE E1*98/14*0071*27 enthält keinen Hinweis auf die elektronische Wegfahrsperre. Die Betriebserlaubnis greift lediglich den Mindestanspruch der Zulassungsverordnung auf.
Die aktuelle CoC für das Fahrzeug - welche man für 89,-€ zzgl. Steuer von Volkswagen beziehen kann - ist etwas konkreter und benennt, welcher Norm die Wegfahrsperre entspricht: Wieder die besagte 95/56/EG.

Die EG-Richtlinie sagt aus, wie eine elektronische Wegfahrsperre beschaffen sein muss. Sie sagt nicht aus, dass eine Wegfahrsperre elektronisch sein müsse.

Zitat:
Zitat von TDI-GTI-4-Motion Beitrag anzeigen
Die Einhaltung von 4.1.1.1 z.B. dürfte für das gute alte Lenkradschloß wohl recht schwierig zu realisieren sein.
Zitat:
Zitat von 95/56/EG, 4.1.1.1
[Eine Wegfahrsperre muß so ausgelegt sein, daß sie den Betrieb des Fahrzeugs mit eigener Antriebskraft durch eines der folgenden Mittel verhindert]
Außerbetriebsetzung von mindestens zwei getrennten Fahrzeugstromkreisen, die für den Betrieb des Fahrzeugs mit eigener Antriebskraft erforderlich sind (z. B. Anlasser, Zündung, Kraftstoffversorgung usw.)
Ich habe mir erlaubt, den angesprochenen Passus für Mitleser anzufügen.
Das gute, alte Lenkradschloß ist untrennbar mit dem guten alten Zündanlassschalter verbunden, der zuverlässig Zündung, Anlasser, X-Relais usw trennt.
Von daher überzeugt mich dein Einwand nicht.
ABER: Ich schätze es sehr, dass du dich mit der Richtlinie auseinandersetzt. In der Tat bin ich dir dafür sogar sehr, sehr dankbar. Ich bin nicht uneinsichtig und lasse mich sogar sehr gerne überzeugen, wenn du etwas stichhaltiges aus der Richtlinie entnimmst.

Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Und mal zum nachdenken:
Hier der Direktlink zum "Nachdenk"-Urteil.

Das Urteil wurde über zwei Personen gesprochen, die mit dem bestimmten Vorsatz des Fahrzeugdiebstahls bestimmte technische Einrichtungen bei sich führten.
Frage: Was hat die Verurteilung zweier Krimineller in einem ganz konkreten Fall mit der unbestimmten und allgemeinen Beschaffenheit einer Wegfahrsperre zu tun?

Wäre es wirklich rechtwidrig, die elektronische Wegfahrsperre zu deaktivieren, dann wäre der dahingehende Eingriff in die Steuerungselektronik eine vorsätzliche begangene Handlung, die zu einer Ordnungdwidrigkeit führt. Das möchte ich nicht glauben.

Geändert von AgentBRD (01.04.2015 um 23:11 Uhr)
AgentBRD ist offline  

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helge-seins (04.08.2015)
Alt 01.04.2015, 23:14      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Du kannst mich auch gerne überzeugen. Liefer mir nur einen stichhaltigen Beweis.
Mich einfach mundtot machen zu lassen ist doch keine Lösung.

Ich gebe mir wirklich Mühe, beleghaft zu argumentieren. Scheinbar gehst du darauf überhaupt nicht ein. Ich bemühe mich um Orthographie und korrekte Interpunktion. Ich greife jedes Argument auf und antworte darauf. Warum ist es zuviel verlangt, dass man gepflegt miteinander diskutiert?

Ich sage es noch einmal: Ich lasse mich sogar sehr gerne überzeugen. Wenn ich Unrecht habe, werde ich es selbst in alle Welt hinausschreien, dass ich in dieser Angelegenheit noch dazulernen konnte und werde mich auch dafür bedanken.
Aber einfach nur überreden lasse ich mich dann auch nicht.

Geändert von AgentBRD (01.04.2015 um 23:19 Uhr)
AgentBRD ist offline  

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helge-seins (04.08.2015)
Alt 01.04.2015, 23:24      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Also hör mal: Jetzt wirst du wirklich ehrverletzend.

Jetzt zeig' mir doch mal einen Gesetzes- oder Normenpassus, dem gegenüber ich "Das stimmt garnicht, was da steht!" geäussert hätte. Es ist nicht gerecht, dass du hier Tatsachen behauptest, welche unwahr sind. Das ist eine Demütigung für uns beide.

Du selbst bietest doch die Deaktivierung der Wegfahrsperre gegen Entgelt an. Ich bin der festen Überzeugung, dass du NICHT gewerbsmäßig Handlungen anbietest, die zum Erlöschen der Fahrzeug-ABE deiner Kunden führen. Ich halte dich für so ehrlich und gewissenhaft, dass du diesen Service ansonsten auch nicht anbieten würdest. Das meine ich ehrlich.



Geändert von AgentBRD (01.04.2015 um 23:28 Uhr)
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helge-seins (04.08.2015)
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