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Alt 21.10.2016, 11:15      Direktlink zum Beitrag - 81 Zum Anfang der Seite springen
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Tja, der Forenbetreiber haftet für den ganzen tünnef. Und als Gewerbebetrieb sehenden Auges nicht konforme Umbauten vorzunehmen ist sittenwidrig.


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Alt 21.10.2016, 12:10      Direktlink zum Beitrag - 82 Zum Anfang der Seite springen
VIL
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Zitat:
Zitat von Napkin Beitrag anzeigen
Worum es mal ging ist inzwischen nebensächlich Es regiert wieder der übliche Golf 4 Forum Wahnsinn
Ich würde den Thread hier sogar in die Top10-Threads einreihen... Mit dem "üblichen Foren Wahnsinn" lässt sich das hier ja gar nicht mehr beschreiben hahaha
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Alt 21.10.2016, 12:20      Direktlink zum Beitrag - 83 Zum Anfang der Seite springen
akkarin92
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Leute, kurze pause, muss mir neues Popkorn kaufen...

Sorry fürs ot, musste sein
 

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fastaeddie (22.10.2016)
Alt 21.10.2016, 12:42      Direktlink zum Beitrag - 84 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Zitat:
Zitat von hegauer Beitrag anzeigen
Hey Leute, danke für die vielen Wortmeldungen. Aber das ist alles nicht das, was ich gefragt habe. Ich wollte keine Auskünfte über Vorschriften, die sind mir klar!

Und schon gar nicht wollte ich von Vorurteilen geprägte Aussagen, ala "das geht nicht" oder "das bringt nichts". Solche Pauschalaussagen kommen meist von Leuten die nur den Beitragscounter puschen wollen. ;-)

Ich will einfach nur ein besseres Fernlicht. Im Alltagsbetrieb kommt das eh kaum zur Anwendung, weil bei unserer Verkehrsdichte selbst auf Autobahnen kaum einmal das Fernlicht zum Einsatz kommt. Aber ich fahre manchmal mit dem Wohnwagen lange Strecken. Da fahre ich gerne Nachts, und genau da ist eben ein gutes Fernlicht gefragt. Gerade in den östlichen EU Ländern ist die Verkehrsdichte nachts erheblich niedriger als bei uns. Und genau dort ist gutes Licht besonders wichtig, weil Hindernisse dort weit häufiger als bei uns vorkommen.

Die modernen Leuchtmittel wegen gewisser Vorschriften zu meiden, halte ich nicht für sinnvoll, solange die technischen Werte im Sinne der Vorgaben eingehalten werden.

Und das mit Softwareklau und anderen kriminelle Machenschaften zu vergleichen ist einfach doof....

Kann schon sein, dass ich mit manchen Dingen an meinem Auto "unter dem Radar der Rennleitung durchfahre". Aber das sind alles Dinge, mit denen ich weder mich, noch andere gefährde. Da lasse ich mir kein schlechtes Gewissen einreden.

Nachtrag, heute gelesen in www.bussgeldkatalog.org
Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen 20 €
Mahlzeit,

hab gerade gesehen, dass hier noch etwas nachgetragen wurde. Ich möchte dies natürlich auch gerne ergänzen.
Das, wo du hier nachgesucht hast und was hier zitiert wurde ist leider gänzlich falsch. Es geht hier leider nicht um einen Verstoß bei der Benutzung der Beleuchtung oder einen Verstoß gegen die Vorschriften über Lichter und Leuchten. Nee nee. Es geht hier um einen Verstoß gegen die Bau- und Betriebsvorschriften.

Im speziellen Fall hier würde man eine Tatbestandsnummer wie folgende verwenden: 330606

StVZO § 30: Beschaffenheit der Fahrzeuge

Hintergrund: Hier wurden am Fahrzeug Änderungen vorgenommen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, mithin einem Verstoß gegen die StVZO, führen. Trotzdem wurde das Fahrzeug mit eben diesen Umbauten in Betrieb gesetzt oder - als Halter - zugelassen, das in Betrieb gesetzt wurde.

Die "wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit" verwirklicht sich schon in der einfachen Benutzung unzulässiger Leuchtmittel, die eben ausdrücklich nicht zugelassen sind und in dieser Kombination die Zulassung des Scheinwerfers erlöschen lassen, eine Blendung des Gegenverkehrs ermöglichen oder eben einfach nur dieses nicht auschliessen. Wir müssen dies hier nun auch nicht lange ausdiskutieren, denn es wurde zwischenzeitlich mehrfach richterlich bestätigt das eben diese Tatbestandsnummern beim offensichtlichen Erlöschen der BE verwendet werden dürfen und sollen. 330000 ff. treffen hingegen nicht zu, da ja hier das Fahrzeug nicht unvorschriftmäßig gebaut und in Betrieb genommen wurde, sondern absichtlich technisch so verändert worden ist. Daher liegt hier auch letztlich Vorsatz vor "man wollte es mal testen", was das Bußgeld im Übrigen verdoppelt - da es standardmäßig für fahrlässige Begehung festgelegt wurde.

Zur Entkräftung des Tatvorwurfs steht es dem Verursacher/Betroffenen natürlich frei auf eigene Kosten ein lichttechnisches Gutachten beizubringen. Polizei und Gutachter müssen lediglich den IST-Zustand feststellen, jedoch nicht die Beweggründe. Für die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit reicht es hier nun eben schon aus, dass eine Blendung des Gegenverkehrs möglich ist, gerade weil der Scheinwerfer in Kombination mit eben diesen LED Strahlern NICHT BAUARTGEPRÜFT ist und dadurch die Blendungsgefahr NICHT ausgeschlossen werden kann.

Eine (mögliche) Blendung erfüllt zumindest die vermeidbare "Belästigung" anderer Verkehrsteilnehmer, ggf. auch eine Gefährdung (wenn denn eingetreten), wenn dieser dann nämlich sein Fahrzeug nicht mehr sicher steuern kann. Und diese MUSS im Übrigen auch NICHT konkret vorliegen. Die reine Möglichkeit der Verwirklichung genügt.

Verwirklicht sich hingegen die Möglichkeit läge rein rechtlich gesehen sogar eine Tatmehrheit vor. Sprich es wird gegen eine fahrzeugbaurechtliche Vorschrift aus der StVZO verstoßen und hinzu tritt ein Verstoß aus der StVO durch "aktives Tun". Beides kann dann auch getrennt voneinander abgerechnet werden. Zwar steht es kausal in Zusammenhang, aber auch mit ausgeschaltetem Scheinwerfer wäre die Betrieberlaubnis bereits erloschen gewesen und im Feststellungsfalle der 330606 erfüllt. Durch das Hinzutreten einer Gefährdungssituation würde sich der Tatbestand nun jedoch verschärfen. Was dabei heraus käme müßte man sehen. Zumindest erhöht eine Gefährdung letztlich die Buße noch einmal.


Wird eh wieder kaum wer komplett lese, aber was solls.

Geändert von Stephan L. (21.10.2016 um 14:46 Uhr)
 

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GGolff (21.10.2016), Wilhelm (21.10.2016)
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Zitat:
Zitat von haviii Beitrag anzeigen
Tja, der Forenbetreiber haftet für den ganzen tünnef. Und als Gewerbebetrieb sehenden Auges nicht konforme Umbauten vorzunehmen ist sittenwidrig.
und das is quatsch. was meinste wie das mit den turbo umbauten ist die nicht eingetragen sind? sind die dann alle sittenwidrig oder? das ist unser täglich brot. meinst hannover hardcore, ben rauch oder der bar-tek machen das anders? das läuft alles unter motorsport artikel keine straßen zulassung. und damit sind gewerbebetriebe aus der haftung. kunde zahlt, kunde schafft an. was ist mit den ganzen chiptunings die nicht eingetragen werden vom kunden? dafür ist kein gewerbebetrieb verantwortlich. wir können den kunden nur darauf hinweisen und das wars. und ihm anbieten es zu tüven wenn er es will. aber wenn ein kunde das unbedingt will und nach hinweis immer noch will, ist das nicht mein bier. manchmal frag ich mich echt in welcher welt hier manche leben!
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fastaeddie (22.10.2016)
Alt 21.10.2016, 20:05      Direktlink zum Beitrag - 86 Zum Anfang der Seite springen
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Das magst du so sehen, aber nur weil das judikativ nicht verfolgt wird, heißt es nicht, dass das keine Grauzone ist.
Jemandem Heizöl in den garagentank zu liefern ist genau das gleiche. Du selbst machst nichts Illegales - deine Kunden schon. Da willst du vor Gericht aber nicht stehen und sagen: ja den Touran 1.9 TDI hab ich für den Motorsport gechippt.

Ich will mich aber auch nicht streiten und liebe euch alle sehr. Lieber wieder BTT
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Napkin (22.10.2016), Omega (21.10.2016)
Alt 23.10.2016, 12:30      Direktlink zum Beitrag - 87 Zum Anfang der Seite springen
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Ich glaube wir lassen das hier einfach bleiben...


VW-Mech ist offline  

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Nuke6110 (24.10.2016)

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