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Alt 09.11.2016, 10:34      Direktlink zum Beitrag - 61 Zum Anfang der Seite springen
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Vllt sollte man die Äußerungen auch ein wenig kanalisieren.
generell bestehen ja zwei Möglichkeiten:
a. du behältst das Auto und möchtest den repariert haben
b. das Auto geht weg

b. möchtest du ja nicht. Ansonsten wäre deine Aussage so verkehrt nicht, dass du die besagten 3.5 t€ auch bekommen würdest, sofern es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, da du dir zu marktüblichen Konditionen einen Ersatz besorgen müsstest.

a. ist aber etwas komplexer und da sind dann die Aussagen sicher auch richtig, die da gemacht wurden.
entweder reparierst du das bzw. du lässt es reparieren. Beides geht aber nur, wenn der Schaden eben kein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Andernfalls wird die Vers. wie bei a beschrieben vorgehen. Du wirst nicht einfordern können, dass ein Auto mit Wert 3,5 t€ für 6 T€ repariert wird. Also Reparatur möglich und machen lassen, dann sicher i.O., dass das die Versicherung zahlt. Und du wirst auch so gestellt, wie vorher.

Du willst aber das Auto ja behalten und die Kohle einstreichen. Und da werden die Vers. sicher etwas sensibler unterwegs sein, genau aus dem Grunde, der bereits genannt wurde - Reibach machen-.
Es kommen die Komponenten ins Spiel, die Wilhelm nannte, nämlich Wert - Restwertbörsenwert ist der maximal auszahlbare Betrag. Und dieser wird netto ausgezahlt! Außer du hast Rechnungen für das, was du dann wirklich machst/kaufst.


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Alt 09.11.2016, 10:44      Direktlink zum Beitrag - 62 Zum Anfang der Seite springen
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hier mal das, was bei 3,5 T€ liegt:

Volkswagen Golf IV 1.8 T Highline Scheckheft VW+Klima+Sitzh Gebrauchtwagen, Benzin, € 3.499,- in Oberndorf Am Neckar

Hast du einen 2002er?

Das, was gerade an Reparaturen und Neuanschaffungen reingesteckt wurde, wird zwar werterhöhend berücksichtigt, aber sicher nur nachrangig. Eine gemachte Lenkung ist da dann eher normale Instandhaltung. Den Betrag siehst du nie wieder...
Werterhöhende wäre z.B. eine LPG-Anlage, die erst vor einem halben Jahr eingebaut wurde. Bei 2 T€ nimmt man dann dort die Abeschreibung anteilig runter und setzt den restbetrag erhöhend ein.
ralle86c ist offline  

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Alt 09.11.2016, 12:55      Direktlink zum Beitrag - 63 Zum Anfang der Seite springen
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Paki? ich flenne hier bestimmt nicht rum. ich hab einen Anwalt, der wird mir schon helfen. Aber ich brauch bestimmt nicht den allerbesten bei solch einem "kleinen " schaden. Hier geht es schlussendlich wahrscheinlich um paar 100 euros und nicht um millionen...
Ich lobe meine Karre auch nicht hoch. Ich sage nur was es Wert hat! Und das wird mir später auch wieder erstattet!

Ich habe keinen 2002 aber dafür die bessere und seltenere ausstattung.

Und sagen wir mal mein wagen hat noch 3500 Euro wert, und ich will reparieren, dann kann er nochmals fast 1000 euro oben drauf schlagen. Und wir der Gutachter gestern meinte, könnte man für 4000 Euro auch den schaden machen lassen...vllt nicht gerade bei vw für 129 Euro /st. sondern in einer anderen fachwerkstatt wo die stunden nur 69 oder 79 Euro / st sind

Geändert von Phipz87 (09.11.2016 um 13:01 Uhr)
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Alt 09.11.2016, 13:47      Direktlink zum Beitrag - 64 Zum Anfang der Seite springen
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Ich würd einfach mal abwarten, was dabei rum kommt. Da die Sache über einen Anwalt läuft, kannst (musst) du dich doch eh erstmal zurücklehnen und abwarten.
Finiss ist offline  

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Alt 09.11.2016, 13:55      Direktlink zum Beitrag - 65 Zum Anfang der Seite springen
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am Freitag oder Samstag habe ich das gutachten im Briefksten...werde dann berichten
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Alt 09.11.2016, 14:29      Direktlink zum Beitrag - 66 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Phipz87 Beitrag anzeigen
Paki? …ich hab einen Anwalt, der wird mir schon helfen. …
hat pressiert…
Paki: Leute, die ein Duftbäumchen mit der Aufschrift PAKISTAN haben, sind gelegentlich von dort. Für den geht's um mehr.
Anwalt: Gott erhalte dir deinen Glauben lange. Wenn du so alt wirst wie ich, wirst du ihn bzgl RA nicht mehr haben. Wenn du Laufkunde bist, verdient der Advokat mit minimalem Einsatz seine Knete. D.h. konkret: über deinen Kopf hinweg ein flotter Vergleich mit der Asse, Job erledigt, Asse zahlt ihn aus. So läuft das im Leben.
Irgendwann wirst du den Witz „was ist der zweitälteste Beruf der Welt?” verstehen.
Über den Wert des Hobels wird nach Ausstattung und Tabellenwert befunden. Basta. Was'n Hobel im gewerblichen Kauf (mit Gewährleistungsanspruch!) angeboten wird ist dabei sowas von egal. Den Wert deines Hobels hätte dir der SV nach 2 Minuten Arbeit nennen können, hat er doch alles auf dem Rechner. Hättest ihn halt fragen müssen. Was er arbeitsmässig tut ist Doku Schaden/Ausstattung und Ausschreibung in der Börse. Wenn der Schaden an der Grenze des wirtschaftlichen Totalschadens ist, wird er ggf KVs zur Reparatur einholen, um das abzuklären.
Dein erster unverschuldeter Unfall?
Wilhelm ist offline  

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Alt 09.11.2016, 15:06      Direktlink zum Beitrag - 67 Zum Anfang der Seite springen
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nö schon viele gehabt. und jedesmal ist es auch anders gelaufen wie alle im forum geschrieben haben...Erster unfall war, mir ist einer auf mein 2er golf drauf geknallt. Was war, stoßstange bissle verdellt und der stoßfänger bissle eingedrückt... habe dann ein gutachten machen lassen...restwert 1000 euro. habe das geld eingesteckt...waren dann ca 750 euro oder so (weiß ich nimme liegt jetzt 10 jahre her) beim schrotti die breiten stoßstangen geholt für 50 euro vorne und hinten... also hat sich übelst gelohnt. 2 unfall 3er golf... auch jemand hinten leicht drauf gefahren. restkosten 1800 und hab des geld genommen und es waren etwas über 1000 euro weil vorschaden war... und wenn ich mir jetzt im gegensatz zu allen unfällen meiner bekannten und meiner anschaue, steht mein wagen bisher vom vorunfallzustand am besten da. und wie gesagt, du musst den wagen so mal im netz finden und mir herstellen, da wirst unter 4000 nichts finden... und dann kommt die fast 1000 euro Lenkgetriebe und zahnriemen dazu... und der gutachter meinte dazu, das sind keine instandshaltungskosten Lenkgtriebe das macht man höchstens wenn überhaupt einmal im autoleben
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Alt 09.11.2016, 15:11      Direktlink zum Beitrag - 68 Zum Anfang der Seite springen
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@Phipz87: Hilf mir doch bitte mal weiter bei deine Zeilen, unabhängig davon, dass es sehr schwer zu lesen ist, was du hinsichtlichdes Satzbaus/Wortwahl/Groß-Kleinschreibung so machst.
Wie schlägt er auf die Reparaturkosten dann die 1.000,- Euro rauf?
Und der Gutachter hat gesagt, dass ein Schaden von 4.000,- Euro bei einem Wert von 3.500,- Euro auch noch von der Versicherung gezahlt wird?
Und du musst dann nur eine andere Werkstatt aufsuchen, die einen geringeren Kostensatz hat???
Wer zahlt den Schaden? Der Gutachter ?
Sämtliche Entscheidungen trifft die Versicherung!
Solltest du damit nicht einverstanden sein, musst du UND dein Anwalt gute Argumente dagegen anbringen! Und dann mal viel Spaß bei einem Vergleich oder gar einer Verhandlung. Denn DU musst klagen, wenn du mit etwas nicht einverstanden bist, musst in Vorlage gehen hinsichtlich zweitem Gutachter und dem Anwalt, außer du hast eine gute Rechtschutz. Aber selbst die gewährt nur dann Deckung, wenn Aussicht auf Erfolg besteht und die haben ganze Rechtsabteilungen!
Aber wie Finiss schon sagt, lehne dich zurück und warte ab. Und immer ruhig bleiben beim Abwarten, denn die Einschläge kommen, sei versichert.
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Alt 09.11.2016, 15:12      Direktlink zum Beitrag - 69 Zum Anfang der Seite springen
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Ich hab 11.200 € Rechnungen bei meinem. Glaubst ja wohl nicht, dass das fetten Einfluss auf den Wert hat. 500 € vielleicht.
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Alt 09.11.2016, 15:17      Direktlink zum Beitrag - 70 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Phipz87 Beitrag anzeigen
und dann kommt die fast 1000 euro Lenkgetriebe und zahnriemen dazu... und der gutachter meinte dazu, das sind keine instandshaltungskosten Lenkgtriebe das macht man höchstens wenn überhaupt einmal im autoleben
Wieso sind das keine Instandhaltungskosten?
Zahnriemen auf jeden Fall!
Lenkgetriebe wie du richtig schreibst - macht man höchsten ein Mal im Lebn des Autos - auch! Normalerweise macht man es eben nicht, weil es nicht gemacht werden muss. Ist es defekt, vermindert sich dein Wert des Autos aber immens.
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Alt 09.11.2016, 15:30      Direktlink zum Beitrag - 71 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von haviii Beitrag anzeigen
Ich hab 11.200 € Rechnungen bei meinem. Glaubst ja wohl nicht, dass das fetten Einfluss auf den Wert hat. 500 € vielleicht.
hat es
der alex ist offline  

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Alt 09.11.2016, 16:39      Direktlink zum Beitrag - 72 Zum Anfang der Seite springen
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wau eigentlich schon gar kein bock mehr hier zu schreiben, weil es ja eher jeder besser weis und anders...

Der gutachter hat mir folgendes erklärt, und nur das kann ich auch wiedergeben.
Er schätz den unfall auf folgendes ein:
Kosten zur wiederherstellung um die 4500 euro. wenn er jetzt hier einen VW rechnungssatz berechnet, wird es mehr sein die haben da wohl einen durchschnitt (deswegen hat er mir gesagt, dass wenn ich es machen lassen will eventuell nicht bei VW machen lassen kann)
Manche Teile am Auto die man so macht, steigern den Wert, dazu zählt unheimlich z.b das Lenkgetriebe und auch ein zahnriemen wechsel mit WaPu. Reifen, bremsen oder andere dinge wie flüssigkeiten zählen da nicht dazu. Zudem sollten die Reparaturen auch keine Jahrzehnte zurück liegen (was es ja in meinem fall auch nicht ist). Denn stehen die selben Auto neben einander nur das der eine ein neues Lenkgetriebe und Zahnriemen hat, ist der mit den erneuerungen mehr wert (logisch) deswegen kann er die kosten oben rauf schalgen. Das macht er auch weil ich ja gesagt habe, ich würde gerne wieder mein altes auto haben. So und wie schon gesagt, kann er auf den wert des autos, 30 % drauf schlagen, wenn ich es machen lass (egal wo, nur halt keine privat arbeiten)

Und die versicherung trifft an sich nichts, denn ein gutachten zählt und wenn das da ist, muss die versichung zahlen. so war es bei allen meinen unfällen die ich persönlich erlebt habe und auch erfahren habe!

aber mir wird es jetzt hier auch langsam zuviel. solche ausssagen wie 50 euro oder paar mark sind ja das wo sich die meisten drauf aufgeilen, sorry aber ist wirklich so...
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Alt 09.11.2016, 16:52      Direktlink zum Beitrag - 73 Zum Anfang der Seite springen
kaindl
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Was soll denn deine Panikmache mit der Restwertbörse immer?
Zitat:
Zitat von Wilhelm Beitrag anzeigen
Was er arbeitsmässig tut ist Doku Schaden/Ausstattung und Ausschreibung in der Börse.
Ich weiß ja nicht, was du für Gutachter hattest oder wo du dich informiert hast, aber ein Gutachter MUSS den regionalen Markt bewerten, nicht eine globale Online-Börse! Die Börse spielt maximal eine Rolle, wenn du das Fzg tatsächlich verkaufen willst, aber noch nicht verkauft hast! Dann kann dir die gegnerische Versicherung mit höheren Angeboten, als denen im Gutachten, kommen und nur die Differenz zu diesem Betrag auszahlen, wenn du dann geringer verkaufst, selber Schuld. Wenn du allerdings schon verkauft hast oder reparieren willst, zählt der (nachweisbar) vom Gutachter ermittelte Wert am regionalen Markt.
Für die Nachweisbarkeit fügen gute Gutachter wohl die ermittelten Angebote vom lokalen Markt auch dem Gutachten bei oder halten sie zumindest parat, um sie im Zweifel aushändigen zu können...

Soweit die Theorie. Dass es Gutachter gibt, die es sich einfach machen, und per Börse ermitteln, will auch nicht anzweifeln. Ich denke aber (und bin damit bei bisher 4 unverschuldeten Unfällen gut gefahren), dass die Werkstatt schon einen sinnvollen Gutachter empfiehlt, wenn das Gutachten passt, bekommen die schließlich nen Auftrag

Phipz87: Ärger dich nicht zu sehr über die Kommentare hier. So schlimm es ist, aber du kannst im Moment nicht mehr tun, als zu warten, bis das Gutachten da ist und dann sehen, was drin steht.
Wenn du dem Gutachter gesagt hast, dass du ihn, wenn möglich, noch weiter fahren willst, wird er schon schauen, ob es in der Gegend eine Werkstatt gibt, mit deren Stundensatz das noch im Rahmen bleibt. Ich drück dir die Daumen, dass es klappt und du deinen Golf noch weiter fahren kannst
 

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Phipz87 (09.11.2016)
Alt 09.11.2016, 16:53      Direktlink zum Beitrag - 74 Zum Anfang der Seite springen
didgeridoo
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An alle Hobby-Gutachter:
Abwarten. Wilde Prognosen führen hier zu nichts.
Der Golf ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Da sind wir uns glaube ich einig?
Was letztendlich an Rest- und Wiederbeschaffungswert herauskommt, das lasst mal die Sache der Gutachter sein.

@ Philip: Mein Beileid.
didgeridoo ist offline  

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Phipz87 (09.11.2016)
Alt 09.11.2016, 16:59      Direktlink zum Beitrag - 75 Zum Anfang der Seite springen
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Danke Stephan & kaindl

Wegen wirtschaftlicher totalachaden hat er nur gesagt,kann er jetzt net zu 100 prozent sagen...wird eng hat er gesagt...er rechnet jetzt beides mal und vergleicht...

sobald Gutachten da ist, werd ich weiter berichten...

Geändert von Phipz87 (09.11.2016 um 17:09 Uhr)
Phipz87 ist offline  

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Alt 09.11.2016, 17:29      Direktlink zum Beitrag - 76 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von kaindl Beitrag anzeigen

Ich weiß ja nicht, was du für Gutachter hattest oder wo du dich informiert hast, …
Das kann ich dir sagen: das war vor ca 15 Jahren und ich hatte einen beschissenen Gutachter und einen noch beschisseneren Anwalt.
Hinterher ist man klüger.

Das ist keine Panikmache, das ist der Hinweis: wenn du nicht aufpasst, bzw wenn du „die machen lässt”, wirst du dermassen übern Tisch gezogen!
Grade dann, wenn du selber reparieren möchtest.
Wilhelm ist offline  

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Alt 09.11.2016, 17:37      Direktlink zum Beitrag - 77 Zum Anfang der Seite springen
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Dann sags ihm doch bitte auch so. Du stellst es die ganze Zeit so dar, als muss es immer genau so scheiße laufen, wie es bei dir wohl gelaufen ist...
Ein freundlicher Hinweis, dass er sich den Gutachter gut aussuchen muss, weil es sonst so laufen kann, wie bei dir, hätte doch gereicht?
 

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Phipz87 (09.11.2016)

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Alt 09.11.2016, 17:38      Direktlink zum Beitrag - 78 Zum Anfang der Seite springen
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also nadann kann man das hier doch auch nicht so rausschreiben @Wilhelm...weil du jetzt vor 15 jahren einmal schlecht behandelt wurdest...
Ich denke mal wie kaindl auch geschrieben hat, war des der gutachter vom haus..die haben da nen eigenes burü/abteilung im ASW haus...die werden ja nicht gegen das Autohaus arbeiten...eher dafür und dann hab ich auch noch das glück, dass mein Anwalt der hausanwalt ist...sprich die werden ja auch nicht gegeneinander arbeiten...
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Alt 09.11.2016, 17:53      Direktlink zum Beitrag - 79 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Rhtz Beitrag anzeigen
Restwert 5€?

Ziemlich dämlich diese Versicherungen. Wenn man diese Storys hier so hört.
Bissel mehr war es schon ca 500. Wenn du es nicht glaubst das Gutachten und den Bescheid von der Versicherung hab ich noch. Musst du nur vorbeikommen und dann darfst du Drauf schauen!
vwbastler ist offline  

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Alt 09.11.2016, 18:17      Direktlink zum Beitrag - 80 Zum Anfang der Seite springen
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Möchte mich zurück halten aber "Kosten zur wiederherstellung um die 4500 euro" ist für ein eigenen Gutachter bissel weit unten angesetzt. Und ein Golf 4 mit diesen Schäden (Karosse platt) als nicht 100 Prozent Wirtschaftlicher Totalschaden anzuerkennen ist komisch. Entweder arbeitet der Gutachter manchmal für/mit der gegnerischen Versicherung oder die Unterschiede sind wirklich extrem.


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