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Alt 12.07.2012, 16:31      Direktlink zum Beitrag - 41 Zum Anfang der Seite springen
OliverCJ
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Okay, Weiterfahrt untersagen... Danke für den Hinweis!

Aber noch viel interessanter: Hat er schon angerufen???


 

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Alt 12.07.2012, 16:49      Direktlink zum Beitrag - 42 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Aber noch viel interessanter: Hat er schon angerufen???
Bis jetzt hat sich keiner mehr gemeldet..
Obwohl er gesagt hatte das er auf jeden Fall nochmal anruft (egal ob mit positiven oder negativen Nachrichten)
stillgrey ist offline  

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Alt 12.07.2012, 16:55      Direktlink zum Beitrag - 43 Zum Anfang der Seite springen
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Da wird eh nix komm nummernschild is lesbar und hängt hoch genug ... also chill ....

Zum Thema stilllegen .... nem kumpel haben die mal in Dortmund angehalten .... Spurplatten hinten ned eingetragen und zu tief .... zack kam der Gelbe Engel auto mitgenomm und er durfte mim Taxi nachhause ... könnte sich den dann paar tage später wieder abholen ....inkl dicker rechnung
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Alt 12.07.2012, 17:48      Direktlink zum Beitrag - 44 Zum Anfang der Seite springen
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ich weiß ja nich wie es bei euch so ist, aber hier waren die polizisten auch mal so, dass sie sich mal nen scheiss dafür interessiert haben wie die autos hier rumfahren und was dran gemacht ist. aber wenn es anfängt in der gegend drunter und drüber zu gehen dh. rennen werden gefahren in bewohnten industriegebieten mit kindern, ständig durchdrehende reifen, lärmbelästigung, überhöhte geschwindigkeiten etc. da würde mir als polizist auch schlecht werden und ich wär richtig angepisst.. ist bei mir gerade hier in der gegend.. und dann machen die seeeeeeeehr viel nur um einen dranzukriegen. fahren ständig streife hier, und ziehen raus wann se können aber naja find ich richtig
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Alt 12.07.2012, 17:52      Direktlink zum Beitrag - 45 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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@Golfv590: War vermutlich eine Sicherstellung zur Erstellung eines technischen Gutachten.


@ Robin: Übrigens gibt es sehr wohl Sachverständige Prüfer bei der Polizei. Diese werden z.B. sehr gerne bei Lkw Großkontrollen mitgenommen und deren Prüfung des technischen Zustands ist durchaus gerichtsfest. Das sind dann Polizeibeamte die im Rahmen ihres Dienstes - oder auch davor - ein Studium, das Sie zum techn. Sachverständigen befähigt, absolviert haben. Ich selbst habe 2 davon in der Dienststelle...

@Evolution: sowas ist dann aber such selbst verursacht und beruht auf Beschwerden und Anzeigen der dort oder dort in der Nähe wohnenden Bevölkerung.

@ Pitty
So nicht richtig. Seinen Namen muß der Beamte nicht nennen. Ggf. kann man die Dienstnummer verlangen, falls man eine Beschwerde hat.
Übrigens muß der Beamte in Uniform auch nicht zwangsläufig zur Legitimation seiner Maßnahmen einen Ausweis vorzeigen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung reicht die Uniform i.V. mit den Landeswappen und dem klar erkennbaren Aufdruck "Polizei" als Legitimation durchaus aus. Lediglich der zivil agierende Beamte müsste sich im Zweifel ausweisen können. Doch selbst da reicht beispielsweise eine Dienstmarke aus. Der Name ist hier völlig nebensächlich. Und Namensschilder werde ich, sowie viele meiner Kollegen erst dann tragen, wenn das entsprechende Klientel ebenfalls welche trägt - ergo nie.

Geändert von Stephan L. (12.07.2012 um 18:03 Uhr)
 

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Pitty (12.07.2012)

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Alt 12.07.2012, 18:03      Direktlink zum Beitrag - 46 Zum Anfang der Seite springen
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Das ist leider falsch was du da schreibst....

Sollte von deinem Fahrzeug eine Verkehrsgefährdung ausgehen, z.B. Gewinde zu tief, sodass die Reifen am Kotflügel streifen, wird die Polizei die Zulassungsstelle anrufen, das Problem schildern und im Rahmen der Amtshilfe
deine Kiste vor Ort stilllegen. Wenn du dich etwas auf blöd stellst können sie sogar anschließend dein Auto abschleppen lassen und zwar zu deinen Kosten...

Wobei es alles einen gewissen Spielraum hat, aber mit Blöd daherreden (Anwalt ... bla) wirst du nur die krasse Variante ernten!

Gruß


Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Das ist so - falsch.

Die Polizei kann maximal die Weiterfahrt untersagen. STILLLEGEN oder gar Plaketten abkratzen oder eine Gerichtsverwertbare Aussage zum Zustand - nicht mal im Traum.

Das kann und macht nur ein Amtlich anerkannter Sachverständiger = TÜV/DEKRA.

So war es, und ist es aktuell immer noch. Und ich glaube auch nicht das es sich schnell ändern wird.

Kann sich jeder selber zusammen reimen, auch auf/vor/während Tuningtreffen wird ein PKW zu einer Prüfstelle verbracht und DORT wird der Zustand Gerichtsverwertbar aufgenommen.
03141181 ist offline  

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Alt 12.07.2012, 18:05      Direktlink zum Beitrag - 47 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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So richtig, in Rücksprache mit der Zulassungsstelle sind Stillegungen vor Ort durchaus durchführbar. Das allerdings nur in Ausnahmefällen.
 

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Alt 12.07.2012, 18:35      Direktlink zum Beitrag - 48 Zum Anfang der Seite springen
Ultraviolet
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Irgendwie lustig wie sich das mit dem Kennzeichen in sowas wandelt...

Was sagen denn die Beamten selber? Was haltet ihr von "Kennzeichen an der Seite" oder "Ein, Zwei Mal hinter der Scheibe"?
 

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Alt 12.07.2012, 22:35      Direktlink zum Beitrag - 49 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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@ultraviolett:
Es wurde hier doch schon angesprochen. Das Kennzeichen muß FEST angebracht und von vorne lesbar sein. Die Position ist egal. Früher gabs mal sowas wie "in Fahrzeuglängsachse". Das habe ich aber schon längere Zeit nirgends mehr gefunden. Von daher isses wohl hinfällig. Früher durften zusätzliche Bremsleuchten auch nur paarweise angeracht werden. Heutzutage isses das 3. Bremslicht, was der Standard ist.

Kennzeichen hinter der Scheibe geht gar nicht, da nicht fest angebracht, durch einen spiegelnden Gegenstand (Scheibe) überdeckt und ggf. noch halb unter dem Scheibenwischer versteckt ist. Das ist von der rechtlichen Würdigung ist es gleich dem, als wenn das Kennzeichen gar nicht dran wäre.

Im Normalfall heißt das, dass das Kennzeichen vorne angebracht wird oder die Fahrt an der Anhaltestelle zu Ende ist. Was es finanziell genau heißt, das habe ich nicht auf Tasche und keine Lust nachzusehen.

Geändert von Stephan L. (30.07.2012 um 09:30 Uhr)
 

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Alt 12.07.2012, 23:28      Direktlink zum Beitrag - 50 Zum Anfang der Seite springen
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So viel Zeit und Energie wegen eines Nummernschilds...
Ich würd dann dem nettem hern fragen und mir zeigen lassen wo das steht das man das nicht darf und wenn er dann erkennt das da nichts steht dann kannste dir erstmal eins lachen Lass se doch Reden... Gibt so viele leute die keine Ahnung haben... Sogar Tüv Prüfer Letztens sind wir zum Tüv gefahren weil mein Kumpel zweifel hatte wegen Angel-Eyes aber ich wusste das die Dinger ABE haben aufm Golf 4 egal welche Motorisierung und wir fahren hin und dann sagt der Prüfer ernsthaft die dinger sind im Öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt Und dann ich so aber die haben ABE Der Gesichtsausdruck Und dann wollte er sich raus reden warum und weshalb man sie doch im Öffentlichn Straßenverkehr fahren darf
BlaCkY-94 ist offline  

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Alt 12.07.2012, 23:54      Direktlink zum Beitrag - 51 Zum Anfang der Seite springen
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Habs dir doch gesagt Chris, die können dir gar nix. Solange das KZ gut lesbar ist kannst dus sogar am Dachträger befestigen =D
DiETZ ist offline  

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Alt 12.07.2012, 23:59      Direktlink zum Beitrag - 52 Zum Anfang der Seite springen
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hatte das selbe zitat eines münchner polizisten "bei euch aufm dorf mag das ja okay sein, aber hier in münchen geht sowas nicht" .... elender... naja im endeffekt hat er mich dann noch für was andres drangekriegt
elm ist offline  

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Alt 13.07.2012, 00:15      Direktlink zum Beitrag - 53 Zum Anfang der Seite springen
Ultraviolet
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Zitat:
Zitat von Stephan L. Beitrag anzeigen

@ultraviolett:
Es wurde hier doch schon angesprochen. Das Kennzeichen muß FEST angebracht und von vorne lesbar sein. Die Position ist egal. Früher gabs mal sowas wie "in Fahrzeuglängsachse". Das habe ich aber schon längere Zeit nirgends mehr gefunden. Von daher isses wohl hinfällig. Früher durften zusätzliche Bremsleuchten auch nur paarweise angeracht werden. Heutzutage isses das 3. Bremslicht, was der Standard ist.

Kennzeichen hinter der Scheibe geht gar nicht, da nicht fest angebracht, doch einen spiegelnden Gegenstand (Scheibe) überdeckt und ggf. noch halb unter dem Scheibenwischer versteckt ist. Das ist von der rechtlichen Würdigung ist es gleich dem, als wenn das Kennzeichen gar nicht dran wäre.

Im Normalfall heißt das, dass das Kennzeichen vorne angebracht wird oder die Fahrt an der Anhaltestelle zu Ende ist. Was es finanziell genau heißt, das habe ich nicht auf Tasche und keine Lust nachzusehen.
Aber was ist dann mit den Saugern? Mein TÜV sagt es wäre ja okay, da die ja bombenfest halten und so ein normaler Kennzeichenrahmen auch mal kaputtgehen kann, die werden ja bestimmt auch nicht extra zugelassen?

Oder ists auch so ne "Grauzone"?

Geändert von shmerlin (30.07.2012 um 09:11 Uhr)
 

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Alt 13.07.2012, 00:36      Direktlink zum Beitrag - 54 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Wenn Dein TÜV sagt, das es ok ist, dann wird es dass wohl auch sein.

Was stand denn auf der Verpackung beim Kauf? Normal gibts da ja immer einen Hinweis auf die Zulässigkeit...

Spontan würde ich denken, dass eine Befestigung mit Saugnäpfen kein festes Anbringen im Sinne der FZV darstellen kann, weil es so jederzeit und ohne große Mühe entfernbar ist. Dagegen spricht natürlich, dass Du die Kennzeichen bei dieser Anbringung nicht während der Fahrt einfach entfernen kannst. Daher meine obige Aussage.

Wenn Dein Tüvver sagt, das ist schon ok dann wird es das wohl tatsächlich sein.
 

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Alt 13.07.2012, 00:50      Direktlink zum Beitrag - 55 Zum Anfang der Seite springen
Ultraviolet
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Die gibts auch bei uns an der Zulassung, 2€ das Stück, hab 6 Stück dran

Der TÜVer meinte halt "Ein Kennzeichen bekommt man aus so nem Plastikrahmen genauso einfach raus wie halt die Näpfe vom Auto"

Aber danke für deine Meinung
 

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Alt 13.07.2012, 00:59      Direktlink zum Beitrag - 56 Zum Anfang der Seite springen
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Wie schon gepostet wurde :

Im Gesetzestext der Fahrzeugverordnung steht ja klar drinnen, wie die Anforderungen gestellt sind bei der Befestigung des Kennzeichens. Ich selber habs links an der Stossstange (46er Engschrift) und hatte noch nie Probleme damit.

Geändert von shmerlin (30.07.2012 um 09:04 Uhr)
maxd ist offline  

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Alt 13.07.2012, 07:24      Direktlink zum Beitrag - 57 Zum Anfang der Seite springen
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[ZITAT ENTFERNT]

1. Bin ich selber erst 20 geworden und habe mehrmals geschrieben das ich bei der Kontrolle immer höflich und sachlich geblieben bin (stell dir vor sowas gibt es in meinem Alter auch noch). Die Grundeinstellung der Polizisten war leider ohne jeden erkennbaren Grund ziemlich negativ, es wurde um jeden Preis versucht irgendwelche verdeckten Mängel oder illegale Anbauten zu finden.
Hab alle Fragen versucht ganz normal zu beantworten (wurde dann immer zurechtgewiesen und als blöd hingestellt "E-Prüfzeichen muss noch lange nicht legal sein" etc..)
Und am Ende trotzdem noch einen schönen Abend gewünscht. Bin mir sicher das es da viele Erwachsene gibt die in der Situation deutlich unreifer und gereizter reagiert hätten.

2. Habe ich diesen Thread sicher nicht erstellt um "die coolsten Polizeigeschichten" der User zu hören sondern um mich über das Gesetzt und eine mögliche Strafe zu informieren, weiter nichts.


Zitat:
@ Stillgrey: da wird auch nix mehr kommen! Haben sie Fotos gemacht?
Ja Fotos wurden gemacht.

Zitat:
Habs dir doch gesagt Chris, die können dir gar nix. Solange das KZ gut lesbar ist kannst dus sogar am Dachträger befestigen =D
Also die 20cm vom Boden weg und von jeder Seite 30° erkennbar halte ich auf jeden Fall ein, und andere Regelungen hab ich bis jetzt noch nicht gefunden.

Das mein KZ mit Saugnäpfen angebracht ist haben die Polizisten nicht erkannt bzw. war Ihnen egal.
Bin der gleichen Meinung das ein Kennzeichen aus dem Plastikrahmen genauso schnell geklaut ist wie ein mit Saugnäpfen befestigtes. (letzteres geht sogar eher etwas schwerer)

Geändert von shmerlin (30.07.2012 um 09:05 Uhr)
stillgrey ist offline  

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Alt 13.07.2012, 13:02      Direktlink zum Beitrag - 58 Zum Anfang der Seite springen
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Sorry wenn ich an dieser Stelle nochmal auf das Thema eingehe

Bei nicht Ordnungsgemäß angebrachtem Kennzeichen wird die Weiterfahrt untersagt und es sind 35 Euro Strafe zu zahlen.

So hier in Siegen üblich.
Finiss ist offline  

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Alt 30.07.2012, 09:07      Direktlink zum Beitrag - 59 Zum Anfang der Seite springen
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So, ich hab das Thema wieder geöffnet, da der Ersteller neue Informationen zum eigentlichen Thema hat, ebenso hab ich die Offtopic-Teile gelöscht bzw. editiert.
Ich will hier aber nun kein Offtopic mehr sehen.

Mfg shmerlin

Geändert von shmerlin (30.07.2012 um 09:13 Uhr)
shmerlin ist offline  

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Alt 30.07.2012, 09:09      Direktlink zum Beitrag - 60 Zum Anfang der Seite springen
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Abschließend möchte ich nochmal berichten was jetzt bei der ganzen Sache rausgekommen ist:

Der Polizist bei der letzten Kontrolle hat sich nicht mehr gemeldet.. dafür bin ich aber eine Woche später gleich nochmal aufgehalten worden
Wieder wurde das Kennzeichen bemängelt und eine Strafe in Höhe von 30€ hätte mich wegen eines falsch angebrachten Kennzeichens zu erwarten.
Heute hat er mich angerufen und mir mitgeteilt dass das KZ ordnungsgemäß angebracht ist und alles passt :-)

Wird aber sicher nicht die letzte Kontrolle gewesen sein, die wenigsten Polizisten scheinen darüber bescheid zu wissen.


stillgrey ist offline  

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