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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 08.05.2011 Golf 4 V5 & Golf 1 Pirelli
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Da wird eh nix komm ![]() Zum Thema stilllegen .... nem kumpel haben die mal in Dortmund angehalten .... Spurplatten hinten ned eingetragen und zu tief .... zack kam der Gelbe Engel auto mitgenomm und er durfte mim Taxi nachhause ... könnte sich den dann paar tage später wieder abholen ....inkl dicker rechnung |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 07.03.2010 Golf 4 Ort: Cloppenburg Verbrauch: 8-12l Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
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ich weiß ja nich wie es bei euch so ist, aber hier waren die polizisten auch mal so, dass sie sich mal nen scheiss dafür interessiert haben wie die autos hier rumfahren und was dran gemacht ist. aber wenn es anfängt in der gegend drunter und drüber zu gehen dh. rennen werden gefahren in bewohnten industriegebieten mit kindern, ständig durchdrehende reifen, lärmbelästigung, überhöhte geschwindigkeiten etc. da würde mir als polizist auch schlecht werden und ich wär richtig angepisst.. ist bei mir gerade hier in der gegend.. und dann machen die seeeeeeeehr viel nur um einen dranzukriegen. fahren ständig streife hier, und ziehen raus wann se können ![]() |
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Gast
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@Golfv590: War vermutlich eine Sicherstellung zur Erstellung eines technischen Gutachten. @ Robin: Übrigens gibt es sehr wohl Sachverständige Prüfer bei der Polizei. Diese werden z.B. sehr gerne bei Lkw Großkontrollen mitgenommen und deren Prüfung des technischen Zustands ist durchaus gerichtsfest. Das sind dann Polizeibeamte die im Rahmen ihres Dienstes - oder auch davor - ein Studium, das Sie zum techn. Sachverständigen befähigt, absolviert haben. Ich selbst habe 2 davon in der Dienststelle... @Evolution: sowas ist dann aber such selbst verursacht und beruht auf Beschwerden und Anzeigen der dort oder dort in der Nähe wohnenden Bevölkerung. @ Pitty So nicht richtig. Seinen Namen muß der Beamte nicht nennen. Ggf. kann man die Dienstnummer verlangen, falls man eine Beschwerde hat. Übrigens muß der Beamte in Uniform auch nicht zwangsläufig zur Legitimation seiner Maßnahmen einen Ausweis vorzeigen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung reicht die Uniform i.V. mit den Landeswappen und dem klar erkennbaren Aufdruck "Polizei" als Legitimation durchaus aus. Lediglich der zivil agierende Beamte müsste sich im Zweifel ausweisen können. Doch selbst da reicht beispielsweise eine Dienstmarke aus. Der Name ist hier völlig nebensächlich. Und Namensschilder werde ich, sowie viele meiner Kollegen erst dann tragen, wenn das entsprechende Klientel ebenfalls welche trägt - ergo nie. Geändert von Stephan L. (12.07.2012 um 18:03 Uhr) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | Pitty (12.07.2012) |
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Benutzer Registriert seit: 31.10.2011 Golf 4 TDI Verbrauch: 4,8 - 5,3 Motor: 1.9 AJM 85KW/115PS 05/99 - 07/01
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Das ist leider falsch was du da schreibst.... Sollte von deinem Fahrzeug eine Verkehrsgefährdung ausgehen, z.B. Gewinde zu tief, sodass die Reifen am Kotflügel streifen, wird die Polizei die Zulassungsstelle anrufen, das Problem schildern und im Rahmen der Amtshilfe deine Kiste vor Ort stilllegen. Wenn du dich etwas auf blöd stellst können sie sogar anschließend dein Auto abschleppen lassen und zwar zu deinen Kosten... Wobei es alles einen gewissen Spielraum hat, aber mit Blöd daherreden (Anwalt ... bla) wirst du nur die krasse Variante ernten! Gruß Zitat:
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Gast
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@ultraviolett: Es wurde hier doch schon angesprochen. Das Kennzeichen muß FEST angebracht und von vorne lesbar sein. Die Position ist egal. Früher gabs mal sowas wie "in Fahrzeuglängsachse". Das habe ich aber schon längere Zeit nirgends mehr gefunden. Von daher isses wohl hinfällig. Früher durften zusätzliche Bremsleuchten auch nur paarweise angeracht werden. Heutzutage isses das 3. Bremslicht, was der Standard ist. Kennzeichen hinter der Scheibe geht gar nicht, da nicht fest angebracht, durch einen spiegelnden Gegenstand (Scheibe) überdeckt und ggf. noch halb unter dem Scheibenwischer versteckt ist. Das ist von der rechtlichen Würdigung ist es gleich dem, als wenn das Kennzeichen gar nicht dran wäre. Im Normalfall heißt das, dass das Kennzeichen vorne angebracht wird oder die Fahrt an der Anhaltestelle zu Ende ist. Was es finanziell genau heißt, das habe ich nicht auf Tasche und keine Lust nachzusehen. Geändert von Stephan L. (30.07.2012 um 09:30 Uhr) |
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Benutzer Registriert seit: 14.01.2012 25 Jahre Jubiläums GTI Ort: Deggendorf M3040 Verbrauch: 8 Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
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So viel Zeit und Energie wegen eines Nummernschilds... Ich würd dann dem nettem hern fragen und mir zeigen lassen wo das steht das man das nicht darf und wenn er dann erkennt das da nichts steht dann kannste dir erstmal eins lachen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 30.12.2011 Daily Bitch! Ort: Kohlberg, n. Weiden XX:FB:XX Verbrauch: Genug =) Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -
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Habs dir doch gesagt Chris, die können dir gar nix. Solange das KZ gut lesbar ist kannst dus sogar am Dachträger befestigen =D
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Gast
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Oder ists auch so ne "Grauzone"? Geändert von shmerlin (30.07.2012 um 09:11 Uhr) | |
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Gast
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Wenn Dein TÜV sagt, das es ok ist, dann wird es dass wohl auch sein. Was stand denn auf der Verpackung beim Kauf? Normal gibts da ja immer einen Hinweis auf die Zulässigkeit... Spontan würde ich denken, dass eine Befestigung mit Saugnäpfen kein festes Anbringen im Sinne der FZV darstellen kann, weil es so jederzeit und ohne große Mühe entfernbar ist. Dagegen spricht natürlich, dass Du die Kennzeichen bei dieser Anbringung nicht während der Fahrt einfach entfernen kannst. Daher meine obige Aussage. Wenn Dein Tüvver sagt, das ist schon ok dann wird es das wohl tatsächlich sein. |
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Sheriff | ![]()
Wie schon gepostet wurde : Im Gesetzestext der Fahrzeugverordnung steht ja klar drinnen, wie die Anforderungen gestellt sind bei der Befestigung des Kennzeichens. Ich selber habs links an der Stossstange (46er Engschrift) und hatte noch nie Probleme damit. Geändert von shmerlin (30.07.2012 um 09:04 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 10.01.2012 VW Golf IV 1.9 TDI Ort: Schwandorf Verbrauch: Ø 6,0l Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -
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[ZITAT ENTFERNT] 1. Bin ich selber erst 20 geworden und habe mehrmals geschrieben das ich bei der Kontrolle immer höflich und sachlich geblieben bin (stell dir vor sowas gibt es in meinem Alter auch noch). Die Grundeinstellung der Polizisten war leider ohne jeden erkennbaren Grund ziemlich negativ, es wurde um jeden Preis versucht irgendwelche verdeckten Mängel oder illegale Anbauten zu finden. Hab alle Fragen versucht ganz normal zu beantworten (wurde dann immer zurechtgewiesen und als blöd hingestellt "E-Prüfzeichen muss noch lange nicht legal sein" etc..) Und am Ende trotzdem noch einen schönen Abend gewünscht. Bin mir sicher das es da viele Erwachsene gibt die in der Situation deutlich unreifer und gereizter reagiert hätten. 2. Habe ich diesen Thread sicher nicht erstellt um "die coolsten Polizeigeschichten" der User zu hören sondern um mich über das Gesetzt und eine mögliche Strafe zu informieren, weiter nichts. Zitat:
Zitat:
Das mein KZ mit Saugnäpfen angebracht ist haben die Polizisten nicht erkannt bzw. war Ihnen egal. Bin der gleichen Meinung das ein Kennzeichen aus dem Plastikrahmen genauso schnell geklaut ist wie ein mit Saugnäpfen befestigtes. (letzteres geht sogar eher etwas schwerer) Geändert von shmerlin (30.07.2012 um 09:05 Uhr) | ||
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Wayne & Co Registriert seit: 06.03.2009 VW T5 Caravelle, E46 Touring, E36 Compact Drifter Ort: Siegen Verbrauch: 8,5 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Sorry wenn ich an dieser Stelle nochmal auf das Thema eingehe ![]() Bei nicht Ordnungsgemäß angebrachtem Kennzeichen wird die Weiterfahrt untersagt und es sind 35 Euro Strafe zu zahlen. So hier in Siegen üblich. |
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...mit TÜV | ![]() So, ich hab das Thema wieder geöffnet, da der Ersteller neue Informationen zum eigentlichen Thema hat, ebenso hab ich die Offtopic-Teile gelöscht bzw. editiert. Ich will hier aber nun kein Offtopic mehr sehen. Mfg shmerlin Geändert von shmerlin (30.07.2012 um 09:13 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 10.01.2012 VW Golf IV 1.9 TDI Ort: Schwandorf Verbrauch: Ø 6,0l Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -
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Abschließend möchte ich nochmal berichten was jetzt bei der ganzen Sache rausgekommen ist: Der Polizist bei der letzten Kontrolle hat sich nicht mehr gemeldet.. dafür bin ich aber eine Woche später gleich nochmal aufgehalten worden ![]() Wieder wurde das Kennzeichen bemängelt und eine Strafe in Höhe von 30€ hätte mich wegen eines falsch angebrachten Kennzeichens zu erwarten. Heute hat er mich angerufen und mir mitgeteilt dass das KZ ordnungsgemäß angebracht ist und alles passt :-) Wird aber sicher nicht die letzte Kontrolle gewesen sein, die wenigsten Polizisten scheinen darüber bescheid zu wissen. |
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