30.07.2012, 12:02 | - 67 |
Gast
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"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." Ich frage mich, wie das früher die Leute heraus bekommen haben, als es noch kein Internet gab. Schaut doch einfach mal selbst in den einschlägigen Gesetzestext, hier die FZV (§10, Abs.7). FZV §10: Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen |
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Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu onkel-howdy für den nützlichen Beitrag: |
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03.04.2013, 11:35 | - 69 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 03.04.2012
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Also ich komme aus Österreich, und hatte das Kenzeichen für genau eine Woche in der Scheibe liegen gehabt, sichtbar, aber am 5. Tag hab ich dann mal ne saftige Strafe bekommen. 40€ für den Fahrzeugbesitzer (mein Vater) zusätzlich für den Fahrzeuglenker 40€. Kennzeichen darf nämlich von nichts verdeckt sein, sprich Folie, Glas, etc. Musste nämlich auf meine Saugnäpfe für die Kennzeichenbefestigung ca. 2 Wochen warten, da ich in meine R.: Stange keine Löcher bohren wollte. Dann hatte ich das KZ mit den Saugnäpfen 1 Monat lang seitlich montiert, kam aber zu keiner Kontrolle mehr. Dann kam die Stange wegen Schneefall und Winter runter. Bin auf heuer gespannt. Montiert ist schon alles, wart nur mehr darauf bis der Schnee weg ist. |
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