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Alt 22.11.2007, 15:05      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
Baxxt-r
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nö, is net verboten... solange die vorgeschriebene mindesthöhe von 20 cm einhälst und es gut erkennbar von vorn ist, geht das in ordnung


 

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Alt 22.11.2007, 16:55      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
GTI-Matze
Gast
 
Beiträge: n/a

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da bin ich ja beruhigt...wil kann mir nix mehr weiter erlauben...

12-14 punkte in flensburg und bald muss ich abgeben
(aber nur für ein monat)
 

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Alt 22.11.2007, 16:57      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
Baxxt-r
Gast
 
Beiträge: n/a

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na wenns so heiß ist würd ich doch an deiner stelle zur DEKRA fahren und mir das dort nochmal bestätigen lassen, dass alles soweit tüvig ist...

weil was wäre bei ner kontrolle wohl glaubwürdiger?
"Die von der DEKRA haben mir bestätigt..." oder "Im Forum hat einer geschrieben..." ?
 

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Alt 22.11.2007, 23:59      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
GTI-Matze
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Beiträge: n/a

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ja schon richtig... wenn die grün-weißen einer meinung kann man es sowieso vergessen sie umzustimmen!
 

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Alt 23.11.2007, 10:21      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
Baxxt-r
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Beiträge: n/a

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sie sind immer in der beweispflicht, d.h. sie müssen dir nachweisen anhand von gesetzmäßigkeiten, dass eventuelle mängel auch gerechtfertigt sind.
 

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Alt 23.11.2007, 10:34      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
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Zitat:
Original von Baxxt-r
sie sind immer in der beweispflicht, d.h. sie müssen dir nachweisen anhand von gesetzmäßigkeiten, dass eventuelle mängel auch gerechtfertigt sind.
Du bis in der Beweispflicht nicht die Polizei .

Wenn die sagen das ist nicht rechtens so und geben Dir eine Mängelkarte musst Du zum Tüv das bestätigen lassen das Du es doch so haben darfst .

Wenn nun in Deinen Papieren steht das du nur 16 Zoll fahren darfst aber laut EG Genehmigung auch 15 Zoll erlaubt sind muss Du Beweisen das Du es fahren darfst .

Wie Du merkst bis Du in der Beweispflicht . :P
 

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Alt 23.11.2007, 12:50      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
GTI-Matze
Gast
 
Beiträge: n/a

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naja aber falls es nicht rechtens ist würde man deswegen ja keine punkte bekommen oder sehe ich das falsch?
 

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Alt 23.11.2007, 14:53      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
Baxxt-r
Gast
 
Beiträge: n/a

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Führen eines Fahrzeugs mit erloschener Zulassung... 3 Punkte & 75,00 €
ich sprech aus erfahrung
 

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Alt 23.11.2007, 15:05      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
GTI-Matze
Gast
 
Beiträge: n/a

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ja aber ich glaube nicht wegen einem versetzten nummerschild!
ich hab allein in den letzten 3,5 jahren 6 punkte für nen luftfilter bekommen!
letztens wieder angehalten worden da sagte mir der polizist das es keine punkte mehr für einen offenen luftfilter gibt, nur 25€ strafe und halt nen mängelzettel das zu ändern!
 

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Alt 23.11.2007, 16:37      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
Gefahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2006
Beiträge: 2.976
Abgegebene Danke: 22
Erhielt 114 Danke für 103 Beiträge

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Keine Punkte mehr für Filter? Das muß seeeehr neu sein Glaub ich nicht! Aber das Schild muß, wie schon richtig gesagt, nicht mittig sein. Es gibt nur Anforderungen an die Mindesthöhe und Winkel.

Bei ner Kontrolle ist es egal ob man sagen würde, du hast das von einem ausm Forum oder von der Dekra..weil gibt viele, die viel erzählen und falsch verstehen

Zitat:
mein nr.schild ist an der schürze rechts montiert,also fahrerseite
...das ist eigentlich (in D) nen Widerspruch


XM-Syncro ist offline  

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