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Alt 25.01.2015, 13:14      Direktlink zum Beitrag - 41 Zum Anfang der Seite springen
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Marco darum geht es doch jetzt garnicht.
Ging darum das ich es verstehen kann wenn die Behörden einige Nummern nicht raus geben und für Fahrzeuge reservieren wie zb Ausländische Fahrzeuge.


golfiv19 ist offline  

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Alt 25.01.2015, 14:30      Direktlink zum Beitrag - 42 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Stapper Beitrag anzeigen
in meinem Landkreis gibt es seit 1 1/2 Jahren die Möglichkeit, ein ehemals aus dem Verkehr gezogenes altes Kennzeichen zu bekommen. Zwei und dreistellige Kombinationen waren reservierbar, bis nach einem halben Jahr quasi über Nacht all diese Kombinationen plötzlich "vergeben" waren und nur noch vier und fünfstellige zu haben waren (ich hatte das Geschehen regelmässig verfolgt).Da liegt doch der Verdacht nahe, das das unerwartete Aufkommen an Nachfragen nach kurzen Kombinationen die Behörden zur internen Manipulation veranlasst hat.
Letzlich sitzen die Ämter doch am längeren Hebel.
und jetzt noch mal im Kleingedruckten gefunden:"Kurze Kennzeichen (Landkreis und 1 Buchstabe, 1 Zahl) stehen für eine Reservierung nicht zur Verfügung."
Behördenwillkür offensichtlich und Gesetzeswidrig anscheinend, aber wie will man hier den Gegenbeweis antreten?
Stapper ist offline  

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Alt 25.01.2015, 14:52      Direktlink zum Beitrag - 43 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
???

Wenn die sogar schriftlich bestätigen gegen bestehende Gesetze zu verstossen, was will man da noch "Gegenbeweisen"?
Besser als das die es schriftlich selber bestätigen, gehts doch net?
ok, verstanden, aber wie soll man beweisen, das bei den zweistelligen noch was frei ist (was man ja wohl vermuten darf)?
Man wird vermutlich was erreichen, je nach dem welche Geschütze man auffährt, ich wundere mich nur, warum die Behörden sich so quer stellen, qui bono ? die Vetternwirtschaft?
Stapper ist offline  

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Alt 25.01.2015, 15:21      Direktlink zum Beitrag - 44 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Naja, erst ging es Dir um 1 Buchstabe, 1 Zahl. Jetzt biste schon wieder bei 2 Stellig.
Normal kannste die "freien" ja online prüfen.
Ob die anderen "reserviert" sind oder absichtlich Rück gehalten werden, kann man m.E. so erstmal nicht prüfen.

Ob man über einen Rechtsbeistand Einsicht in die Rerservierungen/Rückhaltungen bekommt, müsste man dann einen Anwalt fragen.
Ob das ganze dann aber Sinn macht (Nutzen/Aufwand) ist zudem auch fraglich.
Per "Vetternwirtschaft" kommt man sicher schneller/einfacher an Infos.
Hat man dann "gesicherte" Fakten, käme es sicher auf einen Versuch an.
Aber auch da gilt wieder, Kosten/Nutzen/Sinn in Einklang zu bekommen
so sieht's wohl aus, mit zweistellig meinte ich übrigens Buchstabe und Zahl zusammengerechnet
Stapper ist offline  

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Alt 25.01.2015, 19:08      Direktlink zum Beitrag - 45 Zum Anfang der Seite springen
Bansi
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Ob man über einen Rechtsbeistand Einsicht in die Rerservierungen/Rückhaltungen bekommt, müsste man dann einen Anwalt fragen.
Selbst das bringt einem nichts, da sich die Zulassungsstelle immer wieder auf §8 (1) der FZV beziehen wird.
Zitat:
Die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen.
Wunschkennzeichen sind eine freiwillige Leistung der Zulassungsstelle.

Selbst wenn man eine kurze Nummer hat, kann man nicht sicher sein, dass man diese behält. Bzw. ein kurzes Kennzeichen.

§8 (3) FZV
Zitat:
Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern und hierzu die Vorführung des Fahrzeugs anordnen.


Mal was anderes, welche Behörde / welches Amt steht über der Zulassungstelle? Wo man somit ohne Rechtsbeistand erstmal nachfragen kann, ob die Zulassungsstelle mit Recht weiterhin kurze Nummern einbehält.


 

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