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| ![]() Was denn für eine Eintragung? Lediglich Felgen oder ähnliches das nur im Schein auftaucht oder Leistung/Gas ? Was steht im Gutachten? Bei manchen Gutachten steht drin unverzüglich eintragen lassen, bei manchen bei nächster Gelegenheit.
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Stumpf is Trumpf | ![]() Zitat:
Steht unverzüglich drin ![]() | |
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Gast
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Dass man sein Kennzeichen bei Umzug mitnehmen kann, ist ja bekannt. Aber wie verhält sich das, wenn man das Kennzeichen vom Vorbesitzer (anderer Landkreis) übernehmen will? Grund ist folgender, in meiner bekommt man mehr oder weniger kurze Nummern hinterher geworfen, hab da meinem Vater und einem Kumpel schon 1 Buchstabe und 1 Zahl Schilder besorgt. In meiner neuen Wahlheimat geht das nicht ganz so easy, weshalb ich glücklich bin, dass ich LU-** bekommen hab. Jedenfalls will ich mir dieses Jahr einen Zweit- bzw. Drittwagen zulegen und auch eine kurze Nummer (1 Buchstabe 1 Zahl). Da kam mir die Idee das Auto zuerst auf meinen Vater anzumelden und mir darüber eine kurze Nummer zusichern und dann auf mich zu überschreiben. Ist es nun möglich das Kennzeichen des Vorbesitzers in einen anderen Landkreis mit zu übernehmen? |
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Glaub mir, Berlin spielt da nicht mit. Hab es privat und dienstlich versucht. B-** *** oder B-* **** ist möglich, weniger geht einfach nicht.
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@Robin Möglicherweise sind auch einfach kaum kurze Kombinationen in Berlin erhältlich. In meinem Landkreis bekommt man zwar 2 Buchstaben mit einer Zahl bzw 1 Buchstaben mit 2 Zahlen, allerdings ist die Auswahl dort doch schon stark eingeschränkt. Geändert von Memphis1337 (15.01.2015 um 07:38 Uhr) | |
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Hab gerade mal ins Register geguckt und ein paar Stichproben gemacht, die meisten in Berlin mit 1 Buchstabe 1 Zahl sind entweder Ami Schlitten oder ältere Motorräder. Bei uns im Zulassungsbezirk sind diese sehr kurzen für import Fahrzeuge reserviert da wir vermeiden dass das LKR Kennzeichen (was ja fast jeder Ami Fahrer haben will) benutzt wird. Dadurch kommt man halt auf kleinere Kennungen. Alles ab 3 Stellen hinter der Landkreiskennung bekommt man bei uns auf Nachfrage zugeteilt, im Internet tauchen aber erst Kennzeichen mit 4 Stellen nach Landkreiskennung auf. Übrigens FZV § 8 (1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen Ein Recht auf ein bestimmtes besteht leider nicht, die meisten schließen den Anspruch auch bei Reservierung aus. Geändert von Memphis1337 (15.01.2015 um 10:48 Uhr) | |
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Leg ich anders aus. In deinem auf Seite 1 geposteten Auszügen ist öfters das wort "können" zu lesen. Wie kommst du auf deinen Anspruch auf ein bestimmtes Kennzeichen? | |
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Gast
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Bei uns hier steht weiterhin auf der Internetseite: Zitat:
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Gast
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Dein Link: http://www.bundesrat.de/cln_179/Shar...-11%28B%29.pdf führt aber ins Leere.
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Das es möglich ist bestreite ich gar nicht, auch zu den Größen ansich gibts hier nichts zu sagen. Ich sehe nur nicht den Punkt, dass man es dir geben muss. Wie gesagt, die Zulassungsstelle teilt EIN Kennzeichen zu.
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