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Alt 28.09.2014, 12:53
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Standard Hilfe zu Zulassungen/Eintragungen/STVA

Hi,

Wenn jemand fragen zu Zulassungen/Eintragungen oder anderen Vorgängen beim Straßenverkehrsamt hat könnt ihr euch gerne an mich wenden!


Memphis1337 ist offline  

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Alt 28.09.2014, 19:29      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
QZA
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Dann erklär mir doch direkt ma warum die affen hier bei mir beim Amt für ne eintragung 55,xx€ haben wollen und wo anders weniger als die hälfte?
QZA ist offline  

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Alt 29.09.2014, 07:33      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von QZA Beitrag anzeigen
Dann erklär mir doch direkt ma warum die affen hier bei mir beim Amt für ne eintragung 55,xx€ haben wollen und wo anders weniger als die hälfte?
Da dürfte sich deutschlandweit nichts unterscheiden.
Kommt natürlich auch immer drauf an was geändert wird und ob schon der neue oder alte Brief ausgestellt wurde bzw ob der Brief geändert werden muss oder nicht. Wenn du schon die neuen Papiere (Zb1&Zb2) hast und nur Felgen nachträgst kostet dich das 11,70, mit Beiplatt 12,70.
Wenn du aber noch die alten Papiere hast müssen die mitgetauscht werden, da bist du dann bei etwa 25 Euro. Ähnlich wenn du die neuen Papiere hast aber einen neuen Brief ausgestellt bekommst. Dies ist zum Beispiel bei Leistungssteigerungen oder Gasanlagen der Fall. Und wenn du dein Fahrzeug finanziert hast kommen etwa 15 euro für Briefversendung und Verwahrung drauf.
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Alt 29.09.2014, 08:57      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Die Gebühren sind nicht deutschlandweit geregelt. Das ist sogar landkreisabhängig.
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Alt 29.09.2014, 09:28      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von haviii Beitrag anzeigen
Die Gebühren sind nicht deutschlandweit geregelt. Das ist sogar landkreisabhängig.
Teils teils. Wunschkennzeichen zum Beispiel kosten überall gleich, Abmeldungen dürften sich auch nicht unterscheiden.
Memphis1337 ist offline  

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Alt 29.09.2014, 12:02      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
QZA
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Ich habe den neuen schein und ne Eintragung vom TÜV die ich im schein haben will
Für 55€ sehe ich es aber nicht ein, wenn es in einer Kontrolle lediglich eine "du bis ein böser junge" Belehrung gint
QZA ist offline  

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Alt 29.09.2014, 12:20      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von QZA Beitrag anzeigen
Ich habe den neuen schein und ne Eintragung vom TÜV die ich im schein haben will
Für 55€ sehe ich es aber nicht ein, wenn es in einer Kontrolle lediglich eine "du bis ein böser junge" Belehrung gint
Was denn für eine Eintragung? Lediglich Felgen oder ähnliches das nur im Schein auftaucht oder Leistung/Gas ? Was steht im Gutachten? Bei manchen Gutachten steht drin unverzüglich eintragen lassen, bei manchen bei nächster Gelegenheit.
Memphis1337 ist offline  

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Alt 29.09.2014, 12:25      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Memphis1337 Beitrag anzeigen
Was denn für eine Eintragung? Lediglich Felgen oder ähnliches das nur im Schein auftaucht oder Leistung/Gas ? Was steht im Gutachten? Bei manchen Gutachten steht drin unverzüglich eintragen lassen, bei manchen bei nächster Gelegenheit.
Fahrwerk Felgen und kleinkram also nix großes...

Steht unverzüglich drin aber nunja
QZA ist offline  

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Alt 14.01.2015, 12:51      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Jetzt auch für Fragen zur bundesweiten Kennzeichenmitnahme sowie der Onlineabmeldung bereit
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Alt 14.01.2015, 20:07      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
QZA
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will nen kurzes KZ, wie am besten argumentieren?
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Alt 14.01.2015, 21:01      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
Bansi
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Dass man sein Kennzeichen bei Umzug mitnehmen kann, ist ja bekannt.
Aber wie verhält sich das, wenn man das Kennzeichen vom Vorbesitzer (anderer Landkreis) übernehmen will?

Grund ist folgender, in meiner bekommt man mehr oder weniger kurze Nummern hinterher geworfen, hab da meinem Vater und einem Kumpel schon 1 Buchstabe und 1 Zahl Schilder besorgt. In meiner neuen Wahlheimat geht das nicht ganz so easy, weshalb ich glücklich bin, dass ich LU-** bekommen hab.

Jedenfalls will ich mir dieses Jahr einen Zweit- bzw. Drittwagen zulegen und auch eine kurze Nummer (1 Buchstabe 1 Zahl). Da kam mir die Idee das Auto zuerst auf meinen Vater anzumelden und mir darüber eine kurze Nummer zusichern und dann auf mich zu überschreiben.

Ist es nun möglich das Kennzeichen des Vorbesitzers in einen anderen Landkreis mit zu übernehmen?
 

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Alt 14.01.2015, 21:31      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Gar nicht. Muss erteilt werden.

Die Zuteilung der Kennzeichen erfolgt seit 31.12.2012 in ALLEN größen/Längen usw.
Das ist leider nicht überall so! Versuch mal in Berlin weniger als 46cm zu bekommen...
xidriver ist offline  

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Alt 14.01.2015, 22:02      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Glaub mir, Berlin spielt da nicht mit. Hab es privat und dienstlich versucht. B-** *** oder B-* **** ist möglich, weniger geht einfach nicht.
xidriver ist offline  

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Alt 15.01.2015, 07:04      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Ich habe festgestellt, ein Ausdruck der Sachen und persönliches Gespräch beim Leiter der Betreffenden Zulassungestelle, wirkt da manchmal Wunder. Zumal man die Kennzeichen ja auch fertig mitbringen kann. Die kann man ja nach DIN Norm im Internet bestellen.

Es gibt vorgaben zur Schrift (Normal/Engschrift) und zu MAX Länge (nicht kürze). Und wenn die eingehalten sind, kann sich keiner gegen wehren die Plaketten zu kleben. Auch Börlin nicht, auch wenn die das "versuchen".

Anlage4
Du kennst die beiden Zulassungsstellen in Berlin? Da sprichst du nicht mal so eben mit dem Leiter. Es hapert ja schon an der Vergabe einer kurzen Kombination. Das reine Drucken ist kein Thema. In vielen Landkreisen mag das funktionieren, in B nunmal nicht. Aber möglicherweise meldet sich hier ja mal ein weiterer Berliner... ...der auch nichts kurzes fährt
xidriver ist offline  

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Alt 15.01.2015, 07:29      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Bansi Beitrag anzeigen
Dass man sein Kennzeichen bei Umzug mitnehmen kann, ist ja bekannt.
Aber wie verhält sich das, wenn man das Kennzeichen vom Vorbesitzer (anderer Landkreis) übernehmen will?

Grund ist folgender, in meiner bekommt man mehr oder weniger kurze Nummern hinterher geworfen, hab da meinem Vater und einem Kumpel schon 1 Buchstabe und 1 Zahl Schilder besorgt. In meiner neuen Wahlheimat geht das nicht ganz so easy, weshalb ich glücklich bin, dass ich LU-** bekommen hab.

Jedenfalls will ich mir dieses Jahr einen Zweit- bzw. Drittwagen zulegen und auch eine kurze Nummer (1 Buchstabe 1 Zahl). Da kam mir die Idee das Auto zuerst auf meinen Vater anzumelden und mir darüber eine kurze Nummer zusichern und dann auf mich zu überschreiben.

Ist es nun möglich das Kennzeichen des Vorbesitzers in einen anderen Landkreis mit zu übernehmen?
Ist gar nicht möglich. Die Kennzeichenmitnahme in andere Kreise ist nur ohne Halterwechsel möglich.

@Robin

Möglicherweise sind auch einfach kaum kurze Kombinationen in Berlin erhältlich.
In meinem Landkreis bekommt man zwar 2 Buchstaben mit einer Zahl bzw 1 Buchstaben mit 2 Zahlen, allerdings ist die Auswahl dort doch schon stark eingeschränkt.

Geändert von Memphis1337 (15.01.2015 um 07:38 Uhr)
Memphis1337 ist offline  

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Alt 15.01.2015, 10:40      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Das hat mit kennen nichts zu tun.

Wenn die Angestellten es nicht entscheiden können, muss es der Amt- / Zulassungsstellensleiter machen. Ob er möchte oder nicht.
Es gibt Gesetze, da hat sich jeder, auch Börlin, dran zu halten.
Geht es nicht auf dem "kurzen Dienstweg", nimmt man den langen.

Online schauen was an Kennzeichen da ist, dann im Netz ein DIN konformes Kennzeichen fertigen lassen. Dann mit nehmen.
Gehts dann nicht freiwillig, zwingen.


Mag sein, Ausrede hier war früher: das ist den Motorrädern vorbehalten. Leider gibt es diese "Regel" nun nicht mehr

Hab gerade mal ins Register geguckt und ein paar Stichproben gemacht,
die meisten in Berlin mit 1 Buchstabe 1 Zahl sind entweder Ami Schlitten oder ältere Motorräder. Bei uns im Zulassungsbezirk sind diese sehr kurzen für import Fahrzeuge reserviert da wir vermeiden dass das LKR Kennzeichen (was ja fast jeder Ami Fahrer haben will) benutzt wird. Dadurch kommt man halt auf kleinere Kennungen. Alles ab 3 Stellen hinter der Landkreiskennung bekommt man bei uns auf Nachfrage zugeteilt, im Internet tauchen aber erst Kennzeichen mit 4 Stellen nach Landkreiskennung auf.

Übrigens FZV § 8
(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen


Ein Recht auf ein bestimmtes besteht leider nicht, die meisten schließen den Anspruch auch bei Reservierung aus.

Geändert von Memphis1337 (15.01.2015 um 10:48 Uhr)
Memphis1337 ist offline  

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Alt 15.01.2015, 11:07      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Joa. Wenn keins da ist, kann man auch keins bekommen.
Wenn es vorhanden ist, muss es aber eben auch zugeteilt werden. Und das in der größe, die für ein regulär kurzes eben zulässig ist

Eine pauschale "Reservierung" für irgendwelche Amikisten ist nicht zulässig.


Leg ich anders aus. In deinem auf Seite 1 geposteten Auszügen ist öfters das wort "können" zu lesen. Wie kommst du auf deinen Anspruch auf ein bestimmtes Kennzeichen?
Memphis1337 ist offline  

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Alt 15.01.2015, 12:40      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
Bansi
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Bei uns hier steht weiterhin auf der Internetseite:

Zitat:
Kurze Kennzeichen

Kürzere Kennzeichen bieten wir Ihnen im Internet nicht an, da diese durch gesetzliche Regelungen nur bestimmten Fahrzeugen vorbehalten sind, wie zum Beispiel für Importfahrzeuge oder Fahrzeuge für die eine längere Erkennungsnummer aus vom Hersteller zu vertretenden baulichen Gründen nicht geeignet ist.

Benötigen Sie ein kurzes Kennzeichen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich direkt an die Kfz-Zulassungsbehörde der Stadt Ludwigshafen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Kennzeichen besteht nicht.
Und die Chefin lässt da auch nicht mit sich reden.
 

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Alt 15.01.2015, 12:52      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
Bansi
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Dein Link: http://www.bundesrat.de/cln_179/Shar...-11%28B%29.pdf führt aber ins Leere.
 

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Alt 15.01.2015, 12:54      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Das es möglich ist bestreite ich gar nicht, auch zu den Größen ansich gibts hier nichts zu sagen. Ich sehe nur nicht den Punkt, dass man es dir geben muss. Wie gesagt, die Zulassungsstelle teilt EIN Kennzeichen zu.


Memphis1337 ist offline  

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