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Alt 13.09.2011, 16:10
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Standard DTS Gewinde tiefer eintragen?

Hallo,

ich versuche mein DTS Gewind auf 32/32 einzutragen. Das ganze in Kombination mit 8.5x18 ET45 Felgen und an der VA 20mm und Ha 25mm Adapterplatten.

Im Gutachten des DTS steht, dass der Abstandsmaß der Federauflage bis zur nächstliegenden gehäuseseitigen Befestigungsschraube des Federbeins min. VA 210mm HA 23m betragen sollte.

Ich war bei 3 Prüfern bisher.
Die ersten beiden wollten die Felgen in Kombination nicht ohne Vergleichsgutachten eintragen und das Fahrwerk nur mit der Höhe im Gutachten. Einer davon wollte nichtmal Fahrtest auf den Hof machen, da soll ich woanders hingehen.

Der dritte Prüfer war gut und locker, er hat mir vergleichsgutachten rausgesucht, die ungefähr passen. Also alles relativ locker. Somit sind die Felgen in Verbindung mit den Platten kein Thema.
Aber auch er möchte, dass ich die Verstellbereiche einhalte. Wobei da ja stehen, dass sie eingehalten werden sollten und nicht müssen?!?!

Wie habt ihr das gemacht? Was steht bei euch in der Eintragung?

Vielen Dank für eure Hilfe



Geändert von fat tony (13.09.2011 um 16:59 Uhr)
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Alt 13.09.2011, 16:33      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Ich seh da kein Problem...

Was isn da fürn Reifen drauf?

Kanten umgelegt?

Ich würde hinten 20mm und vorne 15mm fahren.

Bei mir ist MB CL 8,5x19 215/35 ET43 und 15mm VA und 20mm HA eingetragen gewesen. Höhe 31,5cm VA und HA.

Und das von einem ganz normalen TÜV Chef.

Scheinwerferaustrittskante über 50cm ist gegeben.
CaLiBaN ist offline  

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Alt 13.09.2011, 16:35      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Schau mal genau im Gutachten nach. Das ist dem was drin steht zu Folge eh nur mit Serien Rad/Reifenkombi gültig

Vielleicht kommst du auf der Schiene bisschen weiter. Einzelnabnahme wird es ja eh
Finiss ist offline  

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Alt 13.09.2011, 16:37      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Also es geht sich nur noch um die Höhe aufgrund des Gutachten.

Es wurde alles geprüft, es passt alles bestens und es schleift nichts. Es ist ein 215/40er Reifen drauf. Kanten sind umgelegt.

Nur weil das so im Gutachten steht, ist er etwas zögerlich.
Nur wenn ich das nach Gutachten einstelle, also die 210mm, dann ist er vorne höher als hinten. Mal abgesehen davon, dass ich dann kein Gewindefahrwerk brauche.

@Finiss, davon habe ich ihn ja schon runter, somit möchte er nicht mehr die 34cm Radnabe-Koti.^^ Aber eben die 210mm von Federauflage zur Befestigungsschraube am Federbein, was aber dann schon fast wieder den 34cm entspricht^^

Geändert von fat tony (13.09.2011 um 16:42 Uhr)
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Alt 13.09.2011, 17:16      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Dann musst du halt solange suchen bis du nen gescheiten TÜV Prüfer findest

Andernfalls gehts halt leider nicht.
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Alt 13.09.2011, 17:20      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
HerrKreuz37
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ich hab genau das gleiche problem wie du! ich hab fw auf 31,5 rund rum mit 215/35er reifen auf ner 8,5x19" felge. et 32 und hinten noch 15er platten pro seite. tiefe, freigängigkeit und der ganze spass passt ihm. nur das restgewinde is zu wenig :/ ich werd den karren jetzt hochdrehen wie er das haben will und gewichte rein packen dann lass ich mir die 31,5 eintragen, gewichte raus, fahrwerk runter, 31,5 bleibt eingetragen wird ja nur die äußerliche höhe und nicht das restgewinde
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Alt 13.09.2011, 17:26      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Ich werde es morgen nochmal Probieren. Der will mit mir dann mal gemeinsam das Gutachten durchgehen und gucken, was er machen kann.
fat tony ist offline  

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Alt 13.09.2011, 17:49      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Also bei mir wurde nicht wirklich viel gemessen und eingetragen hat er dann was in der art : ...schraubfahrwerk mit einer tieferlegung von etwa 50mm...
(Den genauen wortlaut hab ich grad nicht zur hand)
Potte85 ist offline  

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Alt 13.09.2011, 17:53      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von HerrKreuz37 Beitrag anzeigen
ich hab genau das gleiche problem wie du! ich hab fw auf 31,5 rund rum mit 215/35er reifen auf ner 8,5x19" felge. et 32 und hinten noch 15er platten pro seite. tiefe, freigängigkeit und der ganze spass passt ihm. nur das restgewinde is zu wenig :/ ich werd den karren jetzt hochdrehen wie er das haben will und gewichte rein packen dann lass ich mir die 31,5 eintragen, gewichte raus, fahrwerk runter, 31,5 bleibt eingetragen wird ja nur die äußerliche höhe und nicht das restgewinde

Wie machst du dass an der Va?
Sandsäcke im Motorraum?
Hinten ist es doch kein Thema, da muss kein Restgewinde sein.
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Alt 13.09.2011, 18:04      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
HerrKreuz37
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ja vorne muss ich noch tüfteln mein bruder hat vom trecker so gewichte. ganz kompakte teile, wiegen aber 50kg des stück hinten lad ich dann rrm voll. aber hinten darf gewinde nich null sein! mein prüfer sagte mir ich soll vorne 10mm hoch und hinten 25mm.. kurz zuvor sagte er aber auf 5mm kommts ihm nich an also geh ich vorne 5, hinten 20 und dann mal sehen was mit gewichten so drin is. ich muss den eh erstma fragen ob das dann so klar geht. ansonsten mach ich mir den aufwand garnich erst
HerrKreuz37 ist offline  

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Alt 13.09.2011, 18:13      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Aber laut Gutachten: "Anlagefläche der Gewindehülse am Fahrzeug bis zur Federauflage. min. 25 max 40"

Für mich bedeutet das, dass ich von der ehmaligen Federaufnahme (also wo der Block drauf geschraub ist) bis zur Federauflage am Verstellring messen muss. Und das sind doch, wenn du ganz runterdrehst 25mm oder mehr, wenn ich nicht falsch gemessen habe.

Ja und ob du jetzt 1mm hochschraubst, macht den Braten ja auch nicht fettig, dann kann er es gleich so lassen, weil es auch dann nicht laut Gutachten wäre.
fat tony ist offline  

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Alt 13.09.2011, 18:24      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
HerrKreuz37
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ne das heißt was min 25mm sein muss is quasi das gewinde zwischen anlagefläche und federauflage.. da würd nich min 25mm stehen wenn man sowieso nich tiefer kann weil anschlag. ganz so doof sind die gewiss nich
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Alt 13.09.2011, 18:28      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Okay, hab ich verstanden. Passt mir aber trotzdem nicht.

Da steht ja immerhin SOLLTE und nicht MUSS!!
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Alt 13.09.2011, 18:29      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Alt 13.09.2011, 18:29      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Die stellen sich aber extrem schlimm an dabei. Bei mir wurde das DTS in Kombi mit 8,5x19 ET30 rundum ohne Probleme eingetragen. Höhe wurde der Abstand Radhaus-Boden angegeben mit 630mm/625mm.

Auf das Restgewinde hat er nicht geachtet, ist ansich halt auch schwachsinn, da nur für den Gutachtenbereich interessant. Bei der Einzelabnahme hat ihn eigentlich nur zu interessieren, ob bei entsprechenden Fahrbewegungen irgendwas schleift oder Dämpfer durchschlagen.
PhilippJ_YD ist offline  

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Alt 13.09.2011, 18:36      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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ich glaub ich ruf erstmal nen andern prüfer an. wenn der sagt bei ihm gehts klar, weil der is da en bisschen großzügiger , fahr ich halt dahin. sind zwar ne ecke mehr an km aber lieber das als paar mal umbauen und drauf hoffen das es klar geht
HerrKreuz37 ist offline  

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Alt 13.09.2011, 18:36      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Pitty Beitrag anzeigen
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Die Bodenfreiheit hat er garnicht geprüft. Er hat nur ausgiebig geschaut ob etwas schleift. Aber es ist alles einwandfrei. Nur nacher als er sich das Gutachten kopiert hat, hat er einen "Rückzieher" gemacht.
fat tony ist offline  

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Alt 13.09.2011, 18:38      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Weil dort ne exakte Angabe in mm drin steht ... klar macht der dann nen rückzieher...^^
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Alt 13.09.2011, 18:49      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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ich versuch mich zeitnah mal drum zu kümmern bei dem andern prüfer vor zu fahren. wenn das ohne weiteres klar geht geb ich dir addresse und dann kannste ja da mal hin fahren, von wo auch immer du kommst
HerrKreuz37 ist offline  

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Alt 13.09.2011, 18:54      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Pitty Beitrag anzeigen
Weil dort ne exakte Angabe in mm drin steht ... klar macht der dann nen rückzieher...^^
Wobei die Zahl wie erwähnt mit der nach Gutachten zulässigen Tieferlegung zusammen hängt. Wenn sie also das 34cm Maß unterschreiten, dürfte das keine Probleme machen.

Schade, dass wir in diesem Land so viele Vorschriften haben. Solange keine Gefahr besteht, sollte der Prüfingenieur bei sowas eigentlich keine Probleme bekommen. Ist natürlich was anderes, wenns Felgen ohne Gutachten sind, da kann halt wirklich was passieren.


PhilippJ_YD ist offline  

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