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Alt 17.01.2012, 22:00
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Standard Rechtliches zum Gewindefahrwerk

Hallo zusammen!

Es geht um meine Sommerplanung.
Ich hab ein Gewindefahrwerk verbaut. Jedoch hat der Prüfer bei der Abnahme das Maß Radmitte - Kotflügelkante gemessen und eingetragen.
Das ist jedoch eigentlich nicht der Sinn eines Gewindefahrwerks (zumal sich die Federn mittlerweile extrem gesetzt haben).
Jetzt meine Frage:
wie schaut das beim Gewindefahrwerk aus? Kann ich da im TÜV-geprüften Messbereich beliebig verstellen, solange nichts schleift?

Dank & Gruß
Kain88


Kain88 ist offline  

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Alt 17.01.2012, 22:09      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
HerrKreuz37
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der sinn eines gewindefahrwerks ist es auf die höhe einstellen zu können die man fahren möchte und genau diese dann eintragen zu lassen. du darfst das fahren was eingetragen ist. tiefer ganz sicher nicht und höher glaub auch nicht. eintragen macht man auch erst nach ein paar km wenn sich die federn gesetzt haben, aber das kann man ja nicht wissen. geh nochmal zu dem ders eingetragen hat und frag ob er das korrigiert. hast ja nix verstellt. aber wenn sich die federn um 10mm gesetzt haben und da kannst du ja nix für kann dich die polizei dafür ankacken. hast ja nunmal rad-mitte koti eingetragen und nicht restgewinde.
HerrKreuz37 ist offline  

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Alt 17.01.2012, 22:22      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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...ich hatte mirs aus dem Grund gleich bißchen tiefer reinschreiben lassen.
Laut meinem Tüvi soll bei normaldenkenden Polizeier auch ein Toleranzbereich von gut einem Zentimeter drin sein, aber na klar - ist auch nix Schriftliches und kommt halt auch drauf an, wie verwegen es aussieht...
Golf4_Projekt? ist offline  

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Alt 17.01.2012, 22:22      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Einfach das Gewinde etwas hoch schrauben um das eingetragene Maß wieder herzustellen.
Würd mich wundern wenn der Prüfer die Eintragung korrigieren würde.

10mm Toleranzbereich ist schon viel, würd ich mich aber nicht drauf verlassen.

Geändert von JenZ (17.01.2012 um 22:25 Uhr)
JenZ ist offline  

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Alt 17.01.2012, 22:26      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Du kannst dir genau so gut den Verstellbereich eintragen lassen.
Vot@n ist offline  

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Alt 17.01.2012, 22:27      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn du ein Gewinde einträgst, machst du das in der tiefst möglichen Einstellung. Danach lässt du es so schraubst es dahin wo du es haben willst. Die beim TüV festgehaltene Höhe ist nur die Untergrenze. Höher geht immer.
jaganot ist offline  

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Alt 17.01.2012, 22:29      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von JenZ Beitrag anzeigen
Einfach das Gewinde etwas hoch schrauben um das eingetragene Maß wieder herzustellen.
Würd mich wundern wenn der Prüfer die Eintragung korrigieren würde.
Hat mein Prüfer ohne weiteres gemacht! Entweder hatte er falsch gemessen oder er hatte sich verguckt. Hab dann ne Woche später angerufen und ne Woche drauf konnt ich mir die neue Abnahmebescheinigung abholen...das alles OHNE Nachbegutachtung!
Wenn ich also dreist gewesen wäre, hätt ich runtergeschraubt und ihm das neue Maß am Telefon durchgegeben
madde87 ist offline  

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Alt 17.01.2012, 22:33      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Wow, das hätte ich echt nicht gedacht
JenZ ist offline  

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Alt 17.01.2012, 22:34      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Gibt es bei der Sache keine Grundlegende gesetzliche Regelung? Oo
Würde mich doch stark wundern denn in deutschland ist doch alles genormt xD...
Nee Spaß beiseite das muss doch irgendwo festgehalten sein wie es sich verhält, denn ich überprüf doch nicht jeden Tag ob sich die Federn nun 1mm oder 20mm (stark übertrieben) gesetzt haben?!
Vorallem ist es doch Sinn eines Gewindes es verstellen zu können, im Winter wäre es für mich undenkbar bei unseren Straßen die nicht alle geschoben werden, mit ner extremen tiefe zu fahren, da reiß ik mir doch die Schürze wech!

Gruß
natmark ist offline  

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Alt 17.01.2012, 22:36      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von JenZ Beitrag anzeigen
Wow, das hätte ich echt nicht gedacht
Ich genauso wenig! Von jetzt an geh ich immer zu ihm! Der is, im Gegensatz zu den Dresdener DEKRA-Heinis, seeeeehr kompetent und vor allem hat er Ahnung von dem, was er macht!
madde87 ist offline  

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Alt 17.01.2012, 22:52      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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die federn setzen sich anfangs en gutes stück und danach nicht mehr bis kaum. haben dann quasi ihre arbeitshaltung eingenommen. wenn se neu rein kommen wurden die ja noch nich dauerhaft belastet und komprimiert. und das mit dem 10mm toleranz find ich zu krass. also 5mm lässt sich gewiss drüber reden, da macht sicherlich auch der gesamteindruck was aus. aber 10mm halte ich für übertrieben.
HerrKreuz37 ist offline  

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Alt 17.01.2012, 22:53      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von jaganot Beitrag anzeigen
Wenn du ein Gewinde einträgst, machst du das in der tiefst möglichen Einstellung. Danach lässt du es so schraubst es dahin wo du es haben willst. Die beim TüV festgehaltene Höhe ist nur die Untergrenze. Höher geht immer.
Die eingetragene Höhe ist einzuhalten! Auch ein hochschrauben ist nicht rechtens. Wenn nachgemessen wird und es zu hoch ist, wird wahrscheinlich kaum jemand was sagen, aber trotzdem ist es nicht legal. Das setzen der Fahrwerke fällt je nach Hersteller anders aus und aus diesem Grund werden bei einigen Herstellern auch die Abstände am Federbein eingetragen (hat noch andere Vorteile).

OT:
Die "Dresdner Dekra-Heinis" sind sonst eigentlich ganz gut drauf und lesen hier vielleicht sogar mit
XM-Syncro ist offline  

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Alt 17.01.2012, 22:59      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von XM-Syncro Beitrag anzeigen
OT:
Die "Dresdner Dekra-Heinis" sind sonst eigentlich ganz gut drauf und lesen hier vielleicht sogar mit
Nich wirklich...sind die personifizierte Inkompetenz!
Ich: "Hätte gern tiefer wie Gutachtenhöhe!"
Er: "Geht nich..."
Ich: "...aber per Einzelabnahme?!"
Er: "Was'n das????"
madde87 ist offline  

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Alt 18.01.2012, 09:11      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von XM-Syncro Beitrag anzeigen
Die eingetragene Höhe ist einzuhalten! Auch ein hochschrauben ist nicht rechtens. Wenn nachgemessen wird und es zu hoch ist, wird wahrscheinlich kaum jemand was sagen, aber trotzdem ist es nicht legal...
Siehste so unterschiedlich ist das. Mein TüV Mann hat mir gesagt "Ich trage es dir so tief wie möglich ein und dann kannste es wieder hochdrehen wie du das willst...". Und im Punkto Legalität, jedes Fahrwerk hat nen geprüften Verstellbereich also warum sollte das nicht legal sein das FW wieder hoch zu drehen??
jaganot ist offline  

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Alt 18.01.2012, 09:13      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Danke euch für die vielen Antworten.
OK, dann werd ich um eine erneute Eintragung wohl nicht herum kommen.
Das Fahrwerk wurde letzten Winter eingetragen, ist also schon ein Jahr her.
Und da war ich noch moderat eingestellt und war der Meinung, dass 35/35 reichen... naja, ich werd mal schauen, wie weit ich ihn dieses Frühjahr runter drehe
Dennoch danke! Ich werd denn mal schauen, dass ich einen Prüfer finde, der mir die Minimaltiefe einträgt und ich dann fürn Winter hochschrauben kann.
Kain88 ist offline  

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Alt 18.01.2012, 09:25      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Naja in der Regel kannste ja das Auto so tief drehen wie du willst solange es nicht schleift. N kumpel voir hat seine Corrado auch so abartig tief das er nur noch mit Lenkeinschlagbegrenzern fahren kann aber das ist zulässig und würde bei der Deka eingetragen weil halt nix mehr schleift....
jaganot ist offline  

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Alt 18.01.2012, 09:31      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von jaganot Beitrag anzeigen
Naja in der Regel kannste ja das Auto so tief drehen wie du willst solange es nicht schleift. N kumpel voir hat seine Corrado auch so abartig tief das er nur noch mit Lenkeinschlagbegrenzern fahren kann aber das ist zulässig und würde bei der Deka eingetragen weil halt nix mehr schleift....
Naja, das sind halt Extreme, die ich nicht erreichen möchte. Den vollen Lenkeinschlag brauch ich im Winter fürs Driften und im Sommer fürs Serpentinenfahren. Eine gewissen Bodenfreiheit brauch ich auch noch, da der Kleine in der Tiefgarage steht und ansonsten nicht mehr heile rauskommt. Aber er soll trotzdem noch ein wenig nach unten.
Kain88 ist offline  

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Alt 18.01.2012, 09:57      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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mein TÜVer hat mir mein Gewinde eingetragen ohne eine Höhe einzuschreiben
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Alt 18.01.2012, 10:04      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Twocosmic Beitrag anzeigen
mein TÜVer hat mir mein Gewinde eingetragen ohne eine Höhe einzuschreiben
will ich auch haben
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Alt 18.01.2012, 12:48      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
mein TÜVer hat mir mein Gewinde eingetragen ohne eine Höhe einzuschreiben
Wenn die Eintragung der Polizei zu suspekt ist, kann sie dein Auto an Ort und Stelle stilllegen und einem von ihnen gewählten Gutachter vorführen.

"Polizeiwort sticht Eintragung" - immer merken.


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