Folgender Benutzer sagt Danke zu Wilhelm für den nützlichen Beitrag: | *Wolfgang* (16.12.2020) |
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu x_plain für den nützlichen Beitrag: | Frank11 (17.12.2020) |
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Moin, Zitat:
1. es gibt zur Zeit der Diskussion o.g. „mit…” (noch) nicht und dann muss ich jetzt nicht spekulieren, was ich täte, wenn… man kann, aber das ist müssig. Das befeuert den Hersteller nicht. 2. Nachrüstung… (die zudem(!) noch für bessere Sicht Sorgen) wenn besseres Licht sozusagen nur Beifang ist und ich vermute, dass es bei vielen um den Schein und nicht das Sein geht… dann muss ich sagen: fürs Adabei-feeling hab ich nix über. Ich nutze die genannten Euros lieber anders. Ich würde aber sehr drüber nachdenken, wenn ich infolge Frontschaden Ersatz bräuchte. So ganz einsam bin ich bei meiner Ansicht wohl nicht. Beispiel: LED in der Kennzeichenbeleuchtung älterer Fahrzeuge. Geil, weil verboten, geil erst recht, weil bei Neufahrzeugen Standard. Nutzwert: Null. Weisses Licht => „geile Karre” Ich bin der Ansicht, dass die sehr heisse Lichtfarbe der LED nur dem Marketing geschuldet ist. Warmweiss wäre fürs Auge und entspanntes Fahren gefühlt besser. Hatte vor kurzem eine Diskussion über Spannungsverlust Generator zu Leuchtmittel. Thema superkleine Querschnitte. Nach DIN abgesicherte Sparmassnahme der Hersteller. Da liegt der Hund begraben, der Grund der Lichtmisere billiger Hobel. | |
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Ist ja auch völlig egal, wenn das Zeugs keine Zulassung hat, dann bau ichs nicht rein. Kommste in ne Kontrolle oder haste nen Unfall, dann geht die blöde Fragerei los, am Ende zahlt man Strafe und baut doch wieder zurück. Wenn die Osram mit Zulassung für den G4 kommen, dann hol ich nen Satz. Sonst nicht. |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu *Wolfgang* für den nützlichen Beitrag: | cabrio79 (18.12.2020) |
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Geile Geräte....Vielen Dank an @bnitram das er für uns diesen Vergleich gemacht hat Ich hoffe ebenfalls sehr das Osram die nächsten Zulassungen für den Golf 4 bringt |
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Moin zusammen, Ich gebe zu: das Thema hat mich ganz schön angefixt. Aber ich teile den Konsens hier: ohne ABE ist das nichts für mich. Doch die die Tage dachte ich mir: warum es nicht mit einer EBE versuchen? Ich glaube nicht, der Erste zu sein, der daran denkt. Warum hat das noch keiner von euch versucht? Meine Denke: der Sockel ist baugleich zu anderen, schon zugelassenen Fahrzeugen. Die Hitzeproblematik ist in einem Peugeot sicher nicht anders, als in einem VW. Und da alle bereits auf dem Markt befindlichen H7 Reflektoren die gleichen Ansprüche an Streuung und Kegel erfüllen mussten – wäre doch der Dreisatz: wenn alle Parameter gleich sind und es ABE für einzelne Fahrzeuge gibt, müsste doch auch den Prüfern das eine EBE für,einen Golf4 wert sein? Was übersehe ich, dass es noch keiner versucht hat? Grüsse Bo |
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Hi Spediteuse, ja das haben sich vor Dir auch schon andere gedacht. Der Weg über EBE (Einzelbetriebserlaubnis) ist auch nicht verkehrt, ABER: - Die Rechtslage ist so, dass der Scheinwerfer nur mit entsprechendem Leuchtmittel geprüft ist. Wird das Leuchtmittel getauscht, hat eine neue Prüfung zu erfolgen. Für Abblendlicht ist die Prüfung nach ECE R̶1̶1̶3̶ R112vorgeschrieben. Hier mal Auszug der lichttechnischen Prüfpunkte: Tabelle2.JPG Ganzes Dokument: Regelung Nr. 112 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Kraftfahrzeugscheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht, die mit Glühlampen und/oder LED-Modulen ausgerüstet sind Diese Prüfung darf nicht mal eben so der Prüfer um die Ecke machen, dazu hat er gar nicht das entsprechende Equipment. In Deutschland darf dies unter anderem das KIT in Karlsruhe machen (https://www.lti.kit.edu/ltik.php). Und die lassen sich das ordentlich bezahlen. Mit dieser bestandenen Prüfung sollte es dann auch möglich sein, über TÜV/Dekra eine Einzelbetriebserlaubnis für deine Scheinwerfer zu bekommen. Anders macht es Osram auch nicht, nur dass die einen Deal mit dem KBA haben evtl auf bestimmte Teile der Prüfung (Wetterfestigkeit, Erschütterungen, Korrosion usw.) zu verzichten. gruß ingo editiert, da falsche ECE Regleung verlinkt Geändert von knipseringo (19.02.2021 um 08:03 Uhr) |
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Moin Ingo, Danke für die Antwort! Ich nehme das so hin, aber unlogisch wirkt es auf mich doch. Die Birne selbst ist genormt, also fix. Die einzige Variable ist das Gehäuse/Reflektor. Wenn also eine Kombination aus H7 und Reflektor funktioniert und ich nur die Birne tausche und sie den Ansprüchen in einzelnen Fahrzeugen genügt – dann MUSS sie überall dem genügen. Aber ich habe verstanden, und will das Prüfverfahren gar nicht schlecht reden. Im Anspruch dient es ja unser aller Schutz. Also seufze ich, akzeptiere wie es ist und harre weiter der Dinge die da noch kommen. Grüsse, Bo |
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Hallo Bo, normalerweise hast Du recht. Aber hier kannst Du das nicht so sehen.... Vielleicht geht es jetzt ein wenig zu sehr ins Detail, aber ich versuche es mal zu erklären: Die H7-Lampe breitet das Licht zu 360° um ihre Längsachse gleichmäßig aus. Die H7-LED tut das nicht. Sie hat somit nicht die gleichen Eigenschaften, wie die H7-Glühlampe. Gerade bei den Klarglasscheinwerfern werden sogenannte Freiformreflektoren benutzt. Das heißt du kannst den Reflektor so gestalten, dass jede Stelle am Reflektor für einen bestimmten Bereich der Lichtverteilung allein zuständig ist. Es gibt aber keine Norm, welcher Bereich des Reflektors welchen Bereich der Lichtverteilung zugeordnet werden muss. Das können die Entwickler der Reflektoren selbst entscheiden. Dadurch, dass die Glühlampe ihr Licht zu 360° abgibt (man spricht von symmetrischer Lichtabgabe) bekommen nahezu alle Bereiche des Reflektors den gleichen Anteil an Licht. Da die LED aber nun nicht so ein symmetrischer Strahler ist, bekommen eben nicht mehr alle Bereiche der Reflektoren die gleiche Menge Licht. Aus diesem Grund weiß man aber nun im Vorfeld nicht, ob das fehlende Licht nun in wichtigen Bereichen der Lichtverteilung fehlt oder nicht. Deswegen kann es von Reflektor zu Reflektor Unterschiede in den Lichtverteilungen geben. Diese können so massiv sein, dass die Normen eben nicht mehr erfüllt werden. Nur so am Rand: Die Norm der Glühlampen schreibt milimetergenau die Position, Länge und Ausrichtung des Glühfadens vor, damit die Lampen untereinander tauschbar sind. Diese Toleranzen schafft die LED aufgrund ihrer Bauform schon gar nicht. Sie kann also gar nicht als "gleichwertiger Ersatz" für die Glühlampe gelten. Hoffe es ist einigermaßen verständlich gruß ingo |
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Moin, zumindest das Leuchtbild der H7 LED im Halogenscheinwerfer vorm Einstellgerät kann ich euch noch liefern. Für weitere Vergleichsbilder war es mir zu kalt oder nass ![]() Ich denke in den nächsten Wochen könnte ich das wohl nochmal in Betracht ziehen. Ist halt schon lästig für ein paar Bildchen Halogen raus, LED rein, raus und wieder Halogen rein... MfG bnitram |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu bnitram für den nützlichen Beitrag: | daniel_bf (21.02.2021) |
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Moin, das ganze Prüfverfahren ist doch komplexer. Osram hat nun festgestellt das einige freigegebene Fahrzeuge doch nicht die Anforderungen erfüllen wie erwartet. Daher wurde die Genehmigung für einige Fahrzeuge widerrufen und/oder die Baujahre eingeschränkt. z.B. Zitat:
...Gekaufte Lampen bleiben weiterhin zugelassen und dürfen im Fahrzeug verbaut bleiben (Bestandsschutz). OSRAM bemüht sich außerdem darum die Gültigkeit der ABG zu verlängern, damit diese Lampen auch langfristig angeboten werden können... | |
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Soweit ich das mitbekommen habe war bei dem Passat Modell das Problem, dass nach Verbau der LEDs der Deckel vom Scheinwerfer nicht mehr montiert werden konnte.
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Danke für die ausführliche Erklärung – nun macht das auch für mich Sinn! Grüsse, Bo | |
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Luftbildaufnahmen Halogen vs LED. Selbe Höhe, (beinah) selbe Position. Der Unterschied kommt schon sehr gut rüber wie ich finde. Bilder aus 2 verschiedenen Höhen. MfG bnitram |
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Wow.... das ist mal ein Unterschied was Weite betrifft und die Schärfe der Kanten! Da kann man wirklich nur hoffen, dass es Osram den Aufwand für den Golf 4 wert ist.
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