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Kurz OT - Thema Bilder: @bnitram Gleich vornweg - ich bin kein Fotograf, daher gefährliches Halbwissen und persönliche Erfahrung. Schau mal ob du beim Fotogerät deiner Wahl den ISO-Wert fest einstellen kannst. Dann stellst du ihn bei den Halogen so ein, dass du ein deiner Meinung nach gutes Bild hast. Anschließend Birnen tauschen und mit demselben ISO-Wert nochmal das Bild machen - dann müsste man einen guten Vergleich hinbekommen. |
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Hallo akkarin92, Ja, es ist nicht so als hätte ich davon Ahnung oder gar keine Ahnung, eine DSLR liegt hier auch herum, aber wirklich Ahnung davon habe ich auch nicht. Ich bekomme Bilder hin, ja, aber Nachtlicht oder Scheinwerfer gehören nicht zu meinem Geschäft ![]() Die letzten Bilder sind mit dem Handy entstanden. Da lässt sich so gut wie gar nichts mehr einstellen. Muss ich das nächste mal die DSLR nehmen. Da macht gar im punkto Helligkeit auch einiges je nach objektiv usw,aber zumindest kann ich da alles im manuellen Modus lassen ohne das die Technik mit dazwischen funkt, das stimmt. Mfg |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.05.2010 Golf 4 ASZ / Bora Alltrack Variant ARL Ort: Pfaffschwende Eichsfeld / Allgäu EIC-XI-... / MN-M-... Verbrauch: 5,2 - 6,5... Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -
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Du machst idealerweise erstmal im Automatikmodus ein Bild welches gut aussieht und schaust dir die Infos zu Blende, ISO, Belichtungszeit an. Diese Werte benutzt du dann auch im manuellen Modus um die gleichen Aufnahmebedingungen zu haben. Ansonsten bringt der ganze Lichtvergleich nämlich nichts weil sich alle Randbedingungen sonst ändern.
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Was soll der Blödsinn? Ja wenn man sein Auto nicht kennt, benutzt man es halt falsch... ![]() Wie oft ich über Bergkuppen oder auch auf langen Geraden von Scheinwerfern geblendet werde. Und nu? Blick zur rechten Fahrbahnseite und vorwärts. Davon sind die aller wenigsten illegale LED H7 Leuchten.... Das ist mir lieber als diese Car-Sharing-Muttis und Jünglinge, die sich freuen dass ihr KI leuchtet, aber das Auto nicht kennen und durch halbwegs gut beleuchtete Städte garnicht schnallen, dass sie höchstens vorne LED Tagfahrfunzeln an haben. Würde mich auch auf ne Zulassung freuen, um dann endlich mal zurück zu blenden :P 2 Säcke Zement und ab gehts ! ![]() | |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu kre4k für den nützlichen Beitrag: | cabrio79 (07.12.2020) |
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Ich will jetzt auch nicht empfehlen bei 120km/h auf einer geraden Landstraße das Licht auszuschalten. Es ist trotzdem beeindruckend wie gut und wie weit man ohne den Lichtkegel sieht. Meiner Ansicht nach dürfte man Licht nicht danach bemessen, wie gut es Aussieht oder wie hell es auf dem Prüfstand leuchtet. Schlechtes Wetter, dunkler Fahrbahnbelag und Gegenlicht wären für mich die entscheidenden Kriterien und dabei würde ein tageslichähnlicher Lichtkegel m.M. nach ausscheiden. Egal es steht leider nicht zur Debatte solang die Zulassung fehlt und deshalb werden wir alle irgendwann auf Matrix-LED umsteigen und Nachts mit Schweisserbrille fahren. ![]() | |
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nebenbei: was ist bei einer Alk-Kontrolle verdächtiger, 2 volle Kasten Bier oder 2 volle Sack Zement und KEIN Bier im Kofferraum. ;-)) | |
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Also das mit dem Bleden.... selbst die neuen "ach so tollen Fahrzeuge" blenden viel zu oft und zu spät ab. Guck halt nicht direkt in den Strahl 😎 |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu VWMK4_97 für den nützlichen Beitrag: | bnitram (08.12.2020) |
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Mir ist es tatsächlich völlig gleich, ob das besser aussieht. Wer Licht, ganz allgemein, nach Optik beurteilt, hat die Wichtigkeit nicht so recht verstanden. Aber das sieht schon erheblich aus. Danke auf jeden Fall für die Bemühungen! 130 EUR bei dem scheinbaren Mehrwert plus der Relation wäre es mir allemal wert. Und das obwohl meiner sicher kein Messefahrzeug ist. Ich bin sehr gespannt, ob sich Osram dazu äussert. Grüsse, Bo Edith möchte noch ergänzen: vorstellbar ist es schon, dass auch der Golf 4 noch kommt. Aber rein betriebswirtschaftlich fängt man immer mit den schnell zu generierenden Gewinnen an– und das sind die jüngeren und damit auch noch teureren Fahrzeugen an, deren Bestand noch hoch ist. Geändert von Spediteuse (16.12.2020 um 13:31 Uhr) |
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Der Unterschied zu H7 Halogen ist enorm. Gerade bei Regen ist die Sicht deutlich besser und sehr viel weiter. Man sieht über dutzende Meter entfernt noch die Reflektoren der Fahrbahnpfosten. Ich habe auch bisher nicht bemerkt jemanden geblendet zu haben. Der innenraum der vorrausfahrenden Fahrzeuge war bisher immer dunkel und vom Gegenverkehr angeleuchtet wurde ich bisher auch noch nicht. |
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Aber sagt mal... eine Frage für das Schwarmwissen.... Ich dachte den Tag über noch danach, ob und wie das in Zukunft auch für den Golf IV frei gegeben werden könnte. Und dann fiel mir noch ein größerer Markt ein (da selbst betroffen), die der "jungen" Oldtimer - also wie beim BMW die, die H1 haben. Und DANN dachte ich: "Mooooment mal.... keine H1 oder H7 GLÜHbirne war bisher Fahrzeug spezifisch!" Nun meine Frage: warum ist das hier eigentlich anders? Ich meine, wenn eine H7 LED Lampe die Anforderung EINER H7 Glühlampe erfüllt, dann müsste sie doch die Anforderungen für ALLE Lampen erfüllen. Und das, so sagt mir meine kleingeistige Logik, müsste bedeuten: wird die Lampe für EIN H7 Fzg freigegeben, so muss sie doch die Anforderungen für ALLE erfüllen? Welchen Bürokratenstreich übersehe ich ? Grüße, Bo |
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| ![]() Das Du in einem Land lebst wo es für alles eine Vorschrift geben und alles nachgewiesen werden muss. Ob es Sinn macht oder nicht. Ich muss sogar auf Arbeit alle 4 Jahre nachweisen das in einem Erdseil die niederohmige Verbindung noch gegeben ist.
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| ![]() Zitat:
Demnach: wenn ein Leuchtkörper die Paramter von Halogen H7 erfüllt (anders als bei Xenon wo SWRA und automatische Nivearegulierung vorgeschrieben ist), muss doch demnach in allen Autos verbaubar sein. Mir ist klar, daß wenn der Weg so einfach wäre: Osram ihn gegangen wäre. Schliesslich kennen die sich mit Patenten und Zulassungen aus. Mir ist also auch klar: das Bottleneck bin ich selbst. Ich kapier's nur nicht und hoffe auf Erleuchtung :-) Grüße, Bo | |
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Ich vermute H7 Halogen und H7 LED sind nicht einfach gleichzusetzen. Deshalb auch der ganze Aufwand mit der Zulassung, weil technisch was ganz anderes vom Aufbau, Bauraum, Abwärme Lichtabstrahlung, Blendgefahr etc. Eine neue H7 Halogenbirne von Chingdong brauch evtl. nur CE Kennzeichnung und darf verkauft werden. Auf der anderen Seite sind die Scheinwerfer vom Auto nur für H7 Halogen vom Hersteller freigegeben also ist hier auch nicht einfach gleichzusetzen. Am Ende müssen halt alle Aspekte in Kombination abgenommen werden, damit die BE des Fahrzeugs nicht erlischt.
Geändert von -Z-e-n-s- (16.12.2020 um 19:14 Uhr) |
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Ich hatte es schonmal irgendwann geschrieben. Der Grund ist schon wie von Zens geschrieben, der Aufbau der LED und der Glühlampe ist komplett anders. Die Glühlampe ist ein Rundstrahler, sprich sie strahlt das Licht in alle Richtungen ab. Die LED kann das nicht. Schaut euch die Fotos an, dann seht ihr was ich meine. Die Reflektoren sind aber für Rundstrahler gerechnet. Dadurch hast Du eine andere Lichtverteilung und die muss überprüft werden, ob alle Prüfpunkte ihre Grenzen einhalten. viele Grüße Ingo |
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