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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.09.2009 passat/golf Ort: göppingen Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
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![]() ne im ernst...mit der dicke des lackes lässt sich nachweisen das die teile nochmals lackiert wurden. neu lackieren nur an einer stelle macht man ja nicht zum spass. der lack kann bei einer beilackierung NIEMALS gleich sein wie bei den anderen nicht nachlackierten teilen. @topic hmm hinten nur eine belagseite runter? die andere noch gut? dann is der sattel eben fest. auch das merkt man kaum. ist mir selber schon passiert... | |
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Benutzer Registriert seit: 08.10.2009 Volkswagen Golf IV ,,Edition" Ort: Duisburg Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Ich habe die Vorbesitzerin erreicht; Sie streitet alles ab (kann nicht sein, Top in Ordnung, Sie haben es SO gekauft, kein Unfall, blablabla) und legt einfach auf. Für eine ältere Frau übrigens ist solch ein Verhalten absolut untypisch; ältere Leute sind normalerweise um Schlichtung bemüht; diese Dreistigkeit sagt Einiges aus. Geändert von dr_john_becker (16.10.2009 um 11:34 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.09.2009 passat/golf Ort: göppingen Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
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![]() deine ganzen "beschuldigungen" basieren auf VERMUTUNGEN und nicht auf fakten. das ist dein problem. fertige bremsen ja und? die reifen sind auch schnee von gestern und die dämpfer schon 2 mal. geh doch einfach zum tüv und lass den lack messen und dir gleich mal ne mängelliste geben... btw hätte ich die 89euros draufgelegt und gleich tüv machen lassen. wäre dann BEWEISBAR alles wirklich müll und die kiste wäre so durch den tüv gewandert....DANN könntest richtig alarm machen. aber so ist das alles nur heisse luft. du hast momentan KEINERLEI fakten und beweise. nur weil ein mechaniker der vielleicht nichtmal ne ausbildung hat sowas sagt ist das noch lange kein beweis. | |
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Na ja, ich kann den Leuten Tuncay und onkel_howdy nur zustimmen. Du stehst halt am kürzeren Hebel. Dir bleibt keine andere Wahl, wenn du gerichtlich dagegen vorgehen möchtest, bitte, meiner Meinung nach mit sehr geringer Aussicht auf Erfolg. Du hast bei diesem Autokauf einen Fehler gemacht, passiert, beim nächsten lernste draus. Schade ums Geld, aber da musst du jetzt wohl durch, so hart es auch klingen mag. Ach, dr_john_becker, zu deinem letzten Satz, das mag man zwar gerne im allgemeinen annehmen, dass ältere Damen um Schlichtung bemüht sind, es gibt aber auch viele andere die diese Annahme widerlegen. Nur das mal so am Rande. Außerdem haben die Personen recht, mit dem Messung der Lackdichte, lässt sich schon einiges ausschließen. Ein austauschen der Teile bei einem Unfallschaden halte ich sowas von gering, wenn wenns auch nur ein kleiner Aufprall gewesen sein mag, dann lässt der Großteil der Besitzer die Beulen richten und lässt nicht unbedingt austauschen, wenn nicht zwingen erforderlich, sprich, wenn Teile nicht mehr reparabel sind. Zur Not kannst du auch mal bei VW vorbeischauen, die haben eine interne Datenbank mit der sie die Fahrgestellnummer überprüfen können, ob der Wagen bei denen repariert wurde. Also nur mal dazu, wäre immerhin eine Möglichkeit, das sie es in (im Falle eines Unfalls) in einer VW Fachwerkstatt haben repariert lassen. Hat hier schon jemand aus dem Forum machen lassen und auch erschreckendes festgestellt. Name leider nicht bekannt. |
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Gast
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Entweder man ist Jurist oder man ist keiner. Da kann man sich bei noch so vielen Juristen erkundigen, am Ende fehlt eben doch das nötige Fachwissen. Ich finde das generell höchst gefährlich, wenn hier in einem Auto-Forum über juristische Themen diskutiert wird. Ich kann dem Themenersteller daher nur raten, von den teils äußerst fragwürdigen Beratungen hier Abstand zu nehmen und sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. So wie ich den Fall jetzt aber überflogen habe, steht es um mögliche Ansprüche eher schlecht, dies möchte ich einfach mal mit einer JURISTISCHEN GRUNDREGEL untermauern: Als geschäftsfähige Person ist man grundsätzlich für seine Handlungen verantwortlich und hat für diese einzustehen. Ich gehe schließlich auch nicht mit verbundenen Augen über die Straße und verklage den Fahrer, der mich deshalb überfahren hat. Und der Verkäufer hat mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dafür gesorgt, dass es am Tag der Probefahrt regnet, um irgendwelche Mängel zu verschleiern. Im konkreten Fall ist überdies § 434 I relevant: Man muss bei einem Privatkauf davon ausgehen, dass hier eine Beschaffenheit zwischen den Parteien dadurch vereinbart wurde, dass durch den Käufer eine Überprüfung und Abnahme des Fahrzeugs erfolgt ist. Eine arglistige Täuschung setzt vorsätzliches Handeln voraus, davon kann hier keine Rede sein, das Fahrzeug stand frei zur Einsicht und Besichtigung! Ein nicht gewerblicher Verkäufer muss schließlich keine höhere Fachkenntnis vorweisen als der Käufer. Wenn der Verkäufer sagt, dass die Bremsen in Ordnung sind und du sie auch nach der Probefahrt nicht beanstandest, kannst du dem Verkäufer nicht vorwerfen, dass er die mangelhaften Bremsen hätte bemerken müssen. Geändert von Speeder (16.10.2009 um 12:31 Uhr) |
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ich finde diese diskusionen "hab n auto gekauft, probegefahren und nach nem halben jahr hat mein kumpel fritzle der normalerweise rasenmäher auf dem bauernhof meines kumpel bemerkt das da was kaputt ist" immer wieder klasse, es kann sich nicht jeder der ein auto kauft oder verkauft mit der materie auskennen. das ist ja auch nix negatives....aber wen ich keine ahnung von habe aber etwas will dann nehm ich jemanden mit der halbwegs ahnung von hat. und dann weis ich ungefähr was faul ist und entscheide dann ob ich die kiste kaufe oder nicht. wen ich keine ahnung hab dann darf ich nicht sofort davon ausgehen das der verkäufer einen übers ohr hauen will. und wir reden hier (bis auf den angeblichen unfall) von VERSCHLEISSTEILEN. das wär was anderes wen der wagen top ist aber der bremssattel mit test crep befestigt ist oder der auspuff an einem draht aufgehängt wäre. DAS wäre nämlich vorsätzlich. | |
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Dennoch: bei einem Verkäufer, der eine nicht vorhandene Vorbesitzerin in der Auktion angibt - Oma - (es gibt keine Oma), kann man schon von durchaus böswilligen Absichten beim Verkauf ausgehen. Ich bin jetzt beim Gutachter gewesen: dieser meinte, ein Unfall habe mit 98%iger Wahrscheinlichkeit stattgefunden, ich sollte aber die Heckstoßstange erstmal abnehmen lassen in einer Werkstatt. Bin dann zu VW gewesen: dort meinte der Mechaniker, dass ein Unfall wohl eher nicht stattgefunden habe (er hat die Nähte etc. gecheckt, aber nicht die Stange abgenommen). Jetzt haben mir 3 Leute vom Fach gesagt, dass der Wagen aller Wahrscheinlichkeit nach einen Unfall gehabt haben müsste, VW (der Mitarbeiter) jedoch meinte, dass er nicht unbedingt Indizien sehen würde. Um 100%ig Klarheit zu bekommen, werde ich gleich mal zu einem ganz guten Karrossiere-Bauer fahren. Falls der Wagen also keinen Unfall gehabt haben sollte, werde ich über meinen Anwalt den Kostenvoranschlag an die Vorbesitzerin senden lassen; wenn sie wenigstens die Reparatur erstatten würde, könnte ich den Wagen immerhin u.U. weiterverkaufen (was ich gerne machen würde, da ich nun ein echt ungutes Gefühl habe nach dem gestrigen Check; wer weiß, wie der Wagen behandelt wurde?!). Geändert von dr_john_becker (16.10.2009 um 13:11 Uhr) |
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sorry aber: ![]() was gibts an dem satz "fahr zum tüv und lass die lackdicke messen" nicht zu verstehen???? alles andere is rätselraten! oder du gehst gleich zum gutachter. den musst DU aber bezahlen und kannst im falle eines wirklichen unfalles das ganze vor gericht einklagen. anwaltskosten etc musst DU dann erstmal vorstrecken. der wagen sollte dann am besten 2 jahre lang nicht bewegt werden (so lange dauert das ungefähr). hast du die 3000euro und 2 jahre zeit? und selbst wen der typ dazu verdonnert wird dir die summe zurückzuzahlen und der macht das einfach nicht was dann? dann renste zum gerichtsvollzieher den du auch BEZAHLEN MUSST nur um dann festzustellen das der typ ne eidesstattliche versicherung ablegt? ich kann dir sagen das es bei einem streitwert von 300euro schonmal etliche jahre ins land ziehen und du zig tausende euros drauflegen musst um dann hinterher 2 gerichtsverfahren gewonnen zu haben, 2 vollstreckbare titel hast und trotzdem keinen cent siehst! du hast schlichtweg PECH GEHABT (wens wirklich un unfaller ist)....is scheisse, weiss ich selber, is aber so. btw wieviel vorbesitzer hatte der wagen? aus der auktion sehe ich das es min. 2 waren. in den kaufverträgen steht gross und breit geschrieben "soweit mir bekannt, keine unfallschäden" bzw "solange das auto in UNSEREM besitz war sind mir keine unfallschäden bekannt". wen sich nun rausstellt das es DOCH n unfaller ist dann sagt der typ eben "muss dann schon vorher passiert sein beim vorbesitzer" und dann hast du wieder den schwarzen peter. will sagen: verkauf die reuse oder fahr sie selber. anwalt hat keinen wert wen du keine rechtsschutz hast. und selbst wen ne rechtschutz hast musste gutachter aus eigener tasche zahlen. und zum thema oma....die kiste hat noch einen alten brief. da steht das geburtsjahr drinne. und oma muss nix heissen. ich kenne leute deren omas sind grad mal 55.... |
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Also manche Antworten sind hier echt bedenklich und beruhen auf mangelndem Wissen. "Hab ich schon mal gehört neee da geht nix, bleib auf dem Schaden sitzen" Oft werden Teile getauscht z.B. wird ein Kotflügel nicht mehr repariert sondern einfach getauscht, und wenn der neu kommt wird er EINMAL lackiert, und dann ist die LAckdichte gleich dem anderen Lack, da nur EINE Lackschicht oben ist. Ich hatte einen ähnlichen Fall mit meinem Golf, wo die Bremsen fertig waren, die ÖlWanne getropft hat und der Einstieg kaputt war. Ich hatte mir Rat bei meinen Verwandten geholt und in einem Forum nachgefragt. Im Forum waren genausolche Antworten wie hier "ne keine Chance" usw usw. Alles völlig unwissende Leute die Wissen verbreiten was FALSCH ist. Tja die Tatsache sieht so aus, das mein Golf neue Bremsen bekommen hat, die Wanne gedichtet wurde und der Einstieg behoben wurde, und ich dafür keinen Cent bezahlt habe! Ich glaube das mein Wissen, auf mehr Fakten beruht als manch anderes Wissen hier, und ein Jurist dürfte sich wohl auskennen, und ein Jurist hat das hier alles auch mitglesen (nein nicht ich, ich bin kein Jurist) und er meinte das hier gute Chancen bestehen. Letzendlich kommt es IMMER aufs Gericht bzw. den Richter und den Verteidiger an, aber die Chancen stehen gut, und er meinte wenn man nichts tut ist man selber Schuld. und NEIN ich werde diesen Jurist der das empfohlen hat, hier NICHT nennen, damit es am Ende nicht heißt ich möchte jemanden einen Juristen aufzwingen! Gefährliches Halbwissen, wie es der Pocher nennen würde, herrscht hier in großem Ausmaß, wiedergegeben von völlig Ahnungslosen die ein Problem damit haben, dass ich FACHKUNDIGEN Rat eingeholt habe! Jemanden zusagen, das man bei einem Unfaller PECH gehabt hat, kann ich zu der aussage nur gratulieren. Weil hier jegliche Form von Rechtswissen fehlt. Denn man MUSS den Unfall angeben, und das OHNE nachzufragen. UNAUFGEFORDERT muss der UNFALL angegeben werden, sonst kann man den WAgen zurück geben, weil der Käufer muss nicht wissen ob eine Karosse verzogen ist oder sonst was, aber der Verkäufer muss wissen ob ihm jemand reingekracht ist! Also katastrophal diese "Tipps" die hier gegeben werden. Sich mit einem Unfaller zufrieden geben und zusagen man hat keine Chance. Um Himmelswillen bitte verbreitet solches Wissen nicht. Sogar euer geschätztes Google widerspricht euch hier!!! Geändert von Luki (16.10.2009 um 14:01 Uhr) |
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Der Wagen wurde in '06 vom Vertragshändler gekauft; ein Unfall bei dem Vorbesitzer ist somit auszuschließen. Aber der VW-Mann hat ja auch keine Unfallspuren entdeckt. *GRUMMEL* Ich bin wirklich sauer. :-/ Geändert von dr_john_becker (16.10.2009 um 13:55 Uhr) |
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...mal an alle, wir werden ja sehen was dabei rum kommt ![]() |
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der schlitten war ja von 01 bis 06 in erster hand, dann vom vw autohaus an die "oma" verkauft. was tun wen der schaden von 01 bis 06 stattgefunden hat? selbst wen das behauptet isser fein raus den DU musst ihm das gegenteil beweisen. | |
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Ja ich bin sehr gespannt wie es weitergeht! Auf alle Fälle nicht zufrieden geben, weil du Chancen hast. Und wenn es ein Unfaller ist, dann ist die Sahe zu deinen gunsten entschieden weil das Auto wure als UNFALLFREI verkauft, und wenn es das nicht ist ist der Kaufvertrag nichtig, weil falsche "Tatsachen" verkauft wurden EDIT: Frag da mal nach: http://www.recht.de/ Da schreiben Juristen und keine Mechaniker ![]() Geändert von Luki (16.10.2009 um 14:11 Uhr) Grund: Link hinzugefügt |
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Autoputzer | ![]()
Wurde die Lackdicke jetzt gemessen? Selbst wenn ein Teil komplett ausgetauscht wurde, kann man das auch nachweisen. Die Lackdicke kann bis auf den tausendstel Millimeter gemessen werden. Glaube kaum, dass ein Lackierer das genauso gleichmäßig hinbekommt wie ein Lackierroboter. Einmal zu langsam gespritzt und der Lack ist schon paar µm dicker, also der Rest vom Auto (+- ein paar µm Toleranz) Wenn du gutachterlich nachweisen kannst, dass der Golf nen Unfallschaden hatte, hast du gute Karten. Alles andere kannst du auf privater Ebene vergessen. Du bist in der Beweispflicht, dass die Bremsen schon am Tag des Kaufes defekt waren. Kann man das nachweisen? Denke nicht, daher siehts es schlecht aus, so hart es auch klingen mag. Gruß und halte uns auf dem Laufenden ![]() |
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@ Luki: Montag geht der Wagen in die Werkstatt, direkt hier bei mir. Der Besitzer der Werkstatt meinte zwar nach kurzer Augenkontrolle, dass es wohl keinen Unfall gegeben hätte, er empfand aber die Reifen als äußerst verdächtig; dass das Auto mit den Bremsen verkauft wurde, bezeichnete er als ,,Unverschämtheit", außerdem seien die Reifen ,,steinalt". Wie dem auch sei: die Werkstatt wird den Wagen MO durchchecken, die Stoßstange abnehmen, das mit dem Unfall (glaube aber mittlerweile eher, dass er keinen hatte - dennoch, irgendwas stimmt da ,,unten drunter" wohl nicht) abklären und ansonsten einen Kostenvoranschlag (die Werkstatt vom gratis Sicherheits-Check hatte sich bisher nicht wieder gemeldet) erstellen. Gleichzeitig habe ich jetzt meinen Anwalt beauftragt, auch wenn die genaue Prüfung des Sachverhalts mich (wieder mal) Geld kosten wird. :-/ Selbst, wenn der Wagen keinen Unfall gehabt haben sollte, kann dieser ja wenigstens die Kosten für die Herstellung des versprochenen Zustands berechnen / einfordern beim Verkäufer (hoffe ich). :-/ Geändert von dr_john_becker (16.10.2009 um 14:33 Uhr) |
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und ich kapiers net...lackdicke messen lassen zum x ten mal. alles andere is nicht aussagefähig. ich denke kaum das dein kfz mechaniker oder karosseriebauer ein gerichtlich anerkannter sachverständiger ist oder? somit sind seine SUBJEKTIVEN aussagen hinfällig. selbst die lackdicken messung ist kein wirklicher beweis, aber ein anhaltspunkt dem man DANN nachgehen kann, weil es sich dann lohnt. was is den wen dein fuzzi n unfallschaden diagnostiziert (mit ner kristallkugel oder womit auch immer) was dann? dann wackelst mit dieser aussage zum gutachten der dann feststellt das nix is. was dann? dann gibts das nächste posting "muss 700euro gutachter zahlen was soll ich tun?" ???? dir wurden hier soviele tips gegeben und irgendwie scheint es dich nicht zu interesieren ![]() @hardy und selbst wen das n unfaller war ist es nahezu unmöglich dies dem verkäufer nachzuweisen das er davon wusste. wiegesagt die ausrede "war vorher schon" zieht dann weil er im kaufvertrag nur angegeben hat das der wagen in der zeit wo er in SEINEM besitz war unfallfrei war/ist. vorher kann er das nicht wissen. bei einem wagen aus erstbesitz siehts anders aus. da gibts dann keine ausrede, aber im 2. besitz siehts ganz anders aus. | |
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Der Wagen stammt vom VW-Vertragshändler; wenn der Wagen also VORHER einen Unfall gehabt haben sollte, wurde er auch ,,so" - als Unfallwagen - verkauft - kein VW-Vertragshändler verkauft einen Unfallwagen als unfallfrei. Der Gutachter kostet übrigens ca. € 200,00, nicht € 700,00. Natürlich dennoch eine hohe Ausgabe, die ich nicht sinnloswerweise tätigen wollen würde. ;-) Die Lackdichtenmessung erscheint mir insofern als nicht sinnvoll, als dass auffällige Lackstärken eben nur darauf hinweis, dass nachlackiert wurde - vielleicht in Folge eines Kratzers / eines Parkremplers. Sprich, das ist kein ,,Beweis" für einen Unfall. Egal, ich werde jetzt nicht weiter spekulieren, den Werkstatt-Bericht abwarten und die € 50,00 für den Anwalt investieren - das ist's mir wert. Werde den Bericht dann natürlich updaten. :-) Soweit aber erstmal danke für die vielen Antworten. Mal eine andere Frage: im Fahrzeugschein sind Reifen in den Dimensionen 175/80R14 88T vermerkt. Fahren tut der Golf aber auf 205er - Reifen mit 15 oder 16 Zoll und passenden Original-VW-Radklappen. Hat jemand eine Idee, warum die Original-Radkappen nicht der in den Papieren vermerkten Zollgröße entsprechen?! Würde ich nun Reifen (mit neuen Stahlfelgen) aufziehen lassen, die den Papieren entsprächen, wären die Radkappen witzlos. Die Winterreifen sind übrigens bloss 175er. Geändert von dr_john_becker (16.10.2009 um 15:31 Uhr) |
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2) weisst du nichtmal obs überhaupt vw war...oder hast den alten kaufvertrag? 3) auch bei vw werden unfall autos als unfallfrei verkauft. wen der schaden FACHMÄNNISCH gerichtet wurde sieht das nur n gutachten...und mit was? mit nem lackdicken messgerät. der 106er meiner frau war damals auch unfallfrei vom händler und nur beim gebrauchtwagen gutachten das vom händler angeboten wurde ist eine beilackierte seite aufgefallen. was auch einen akuten nachlass einbrachte ![]() die händler kontrollieren nur das offensichtliche...ich finde das immer lustig wen meine firmenwägen nach der leasingrückgabe im autohaus auftauchen sind die auch immer unfallfrei....ein schelm wer böses bei denkt. Zitat:
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