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Alt 16.10.2009, 15:47      Direktlink zum Beitrag - 81 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
kein VW-Vertragshändler verkauft einen Unfallwagen als unfallfrei.
Dann kennst du meinen VW Vertragshändler nicht. Als unfallfrei verkauft und ein Jahr später im Telefonat mit dem Erstbesitzer erfahren, dass der Wagen nen Front und Heckschaden hatte (Auffahrunfall). Der Erstbesitzer hat beim Verkauf an den Händler auch ausdrücklich angegeben, dass der Wagen nen Schaden hatte.

Edit:

Zu den Reifen:
Das ist normal. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht nur noch die kleinste freigegeben Größe. Für den Golf 4 sind folgende Reifengrößen freigegeben, sofern diese auf originalen Felgen gefahren werden:

175/80 R14
195/65 R15
205/55 R16

Du hast wohl 205/55 R16 und kannst diese auch weiterhin ohne Bedenken fahren bzw. neu aufziehen lassen und deine 16 Zoll Radkappen weiter verwenden.



Geändert von hardy (16.10.2009 um 15:51 Uhr)
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Alt 16.10.2009, 15:50      Direktlink zum Beitrag - 82 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von hardy Beitrag anzeigen
Dann kennst du meinen VW Vertragshändler nicht. Als unfallfrei verkauft und ein Jahr später im Telefonat mit dem Erstbesitzer erfahren, dass der Wagen nen Front und Heckschaden hatte (Auffahrunfall). Der Erstbesitzer hat beim Verkauf an den Händler auch ausdrücklich angegeben, dass der Wagen nen Schaden hatte.
kann das sein das wir beim selben dealer einkaufen? der so heist wie das tier das kickerikie morgends schreit?
onkel-howdy ist offline  

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Alt 17.10.2009, 21:53      Direktlink zum Beitrag - 83 Zum Anfang der Seite springen
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Ich kann nur sagen, dass ich meinen Beitrag zu diesem Thema schon geleistet habe, sowie viele andere auch und wenn diese wirklich hilfreichen Tipps nicht angenommen werden, dann ist dem Threadersteller nicht mehr zu helfen. Viel Spaß mit Anwalts und evtl. Gerichtskosten, die sich auf viel mehr Geld erstrecken, als die Reparaturen an sich, aber na ja... wer nicht hören will muss eben fühlen. Sorry, ist halt so. PGH kann ich dazu nur noch sagen...
rockosupra ist offline  

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Alt 18.10.2009, 12:46      Direktlink zum Beitrag - 84 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
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Zitat:
Zitat von Luki Beitrag anzeigen
Tuncay: Ich bezeichne mich auch nicht als Jurist, habe cih mehrmals dementiert. ABER ich habe Juristen, bei denen ich mich im Kreise der Familie erkundigen kann, was ich in diesem Fall im Interesse der Forengemeinschaft gemacht habe!

So wie die Beschreibung der Bremsen vom Käufer ist, kann man schon sagen ob die mit ein paar Kilometern verschlissen sein kann!
Wer am Auto schraubt, müsste dann aber wissen das die Bremsen kaputt sind oder nicht!

Lackdichte messen ist eine gute Sache, aber nicht immer Zielführend. Oft werden die eile ausgetauscht und neu lackiert und dann ist die Lackdichte, eigentlich normal wie bei den anderen Teilen. Dennoch ist es schon mal ein guter Anfang zum testen!

Dann erkundige Dich doch mal richtig .

Schon lange nicht mehr so ein Dummes Geschwätz gehört .

Wo ich meine Erfahrung her habe ?

Ich wurde selber Angezeigt da ich ein Grob Fahrtüchtiges Fahrzeug mit Motorriss / Bremsenmängel / Getriebeschaden / Karosserierisse an den Mann gebracht habe über ebay .

Und soll ich Dir was sagen ?

Selbst das Amtsgericht hat das Verfahren eingestellt .
Nach insg. 1,5 Jahren und der Käufer blieb auf knappe 1800€ sitzen inkl. Rechtsanwalt / Gutachten usw.

Weißt Du auch warum ?

Ich bin Laie genau so wie ein anderer Verkäufer .

Bei mir handelte es sich um eine Bastelstube mit Motorumbau usw. was auch benannt wurde aber mir konnte man keine Arglistigkeit Nachweisen .

Später stellte sich herraus der der Käufer ein Händler war der genau diese Polo Modelle ( Polo GTI ) schlachtete und man mir mitgeteilt hat über ein anderes Forum ( Polo Forum ) das der es schon mal abgezogen hat bei einem anderen Verkäufer .


Das Deine Verwandte usw. ein Erfolg sehen ist doch klar , wer möchte nicht einige 100€ Verdienen . Denkst Du wirklich das die sagen , ne das wird nichts ?

Glaube bei einem Streitwert von 4000€ wird nichts passieren da man keine Arglistige Täuschung Nachweisen kann / und bei kein Unfallschaden statt gefunden haben wird . Wenn man Teile austaucht dann ja aber bei einem Parkrempler redet man nicht von Unfallschäden oder wenn man eine Stoßstange Lackiert , glaube es mir auch da kenn ich mich aus .

Nun ja ....

@ Threadersteller ,

begebe Dich zum Rechtsbeistand . Der kann Dir mit Sicherheit weiter helfen . Unternehme nichts was Dich Geld kostet vorher , eventuell wird das Fahrzeug auch wieder zurück genommen vom Verkäufer wenn Du Dich mal mit Ihm zusammen setzt .

Ach ja die Heckbilder sehen noch gut aus , schaue mal meine 99er Heck an . Das sieht noch schlimmer aus und das vom Werk aus .

Zu Deinem Gutachten , das wird nicht anerkannt sofern das Gericht kein Gutachten einstellen wird , das weiß ich auch weil ich damit Erfahrung gemacht habe .

Geändert von Stephan Z (18.10.2009 um 12:57 Uhr)
 

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Alt 19.10.2009, 07:30      Direktlink zum Beitrag - 85 Zum Anfang der Seite springen
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+lol+ so viel von dummen Geschwetz. Keine Ahnung aber auf wichtig machen +g+, Hackler +g+
Motorriss und kaputte Bremsen ist ja genau das selbe. +lol+ Ich glaube man erkennt noch eher kaputte Bremsen, als einen Motorriss, kein Wunder das man da freigesprochen wird.
Und würdest du den ganzen Thread hier lesen und die Diksussionverfolgen, und nicht nur die letzten Beiträge lesen und dann deinen Senf dazu geben, hättest du gelesen das ich die Namen woher ich meine Informationen hab NICHT nennen möchte, um eben genau das zu vermeiden, dass ich hier auf Geschäftemacherei aus bin Ausserdem glaube ich das in der Nähe des Threadstarters viel mehr Anwälte sind, und es keinen Sinn macht Anwälte aus großer entfernung zu nehmen.

Das ein Gericht kein Gutachten verwendet, mag teilweise richtig sein. ABER wenn der Threadstarter ein Gutachten hat, wo drinnen steht das das Fahrzeug zu 100% Unfallfrei ist, kann er sich Gedanken machen, ob er den Rechtsweg überhaupt beschreitet!

Aber du kennst dich ja eh so gut aus Dr. Stephan Z. +lol+
Luki ist offline  

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Alt 19.10.2009, 09:02      Direktlink zum Beitrag - 86 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -adrian- Beitrag anzeigen
und gekauft wie gsehen ist auch obsolet
ausserdem haetteste mal fuer den aufpreis tuev machen lassen sollen-.-
aber mich wuerde auch mal interessieren, was der verkaeufer zu der ganzen sache sagt
.hab sowas auch gerade hinter mir..habe hier auch ein golf aus dem forum gekauft und wurde gut abgelinkt!
Mir wurde der wagen auch mit einem 50eu Mangel verkauft.nacher waren ca 1000 eu teile fällig.Der Verkäufer sagte er hat davon keine Ahnung etc...
Sein Fehler,Er hat hier Umbautreads geschreiben über das Fahrzeug wo er geschreiben hat WAS er getan hat und das ER es umgebaut hat.
Das hat mein Anwalt sofort zu den Unterlagen geheftet.

Mein Anwalt,setzt sich nur mit diesen´Fertigverträgen´auseinander..
Wenn ich es wollte könnte ich ihn mit den Kosten belangen incl.Schadensersatz,oder Autorücknahme+Schadensersatz.Er meint,solche Verhalten werden nacher als schwerer Bertug und arglistige Täuschung vor Gericht getragen und zu 99,99 prozent zu gunsten des Käufers gewonnen..

ein Privatverkauf ist heutzutage immer anfechtbar..
also,wenn er sagt,gekauft wie geshen und privatverkauf und so,damit kann er sich den A.....abwischen...lass dir da nichts erzählen.kläre das mit dem Verkäufer..
und hole dir guten Rechtsbeistand..gruss

Geändert von K.-Concepts (19.10.2009 um 09:04 Uhr)
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Alt 19.10.2009, 09:12      Direktlink zum Beitrag - 87 Zum Anfang der Seite springen
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Natürlich ist ein Privatkauf immer anfechtbar, doch man muss das zu beanstandende Verhalten eben auch nachweisen können, in deinem Fall liegen ja konkrete Anhaltspunkte einer Betrugsabsicht und einer vorsätzlichen Täuschung vor, der Verkäufer hat sich selbst durch seine Bemerkungen im Forum verraten. In unserem Fall steht letztlich Aussage gegen Aussage, wobei zu beachten ist, dass der Käufer gerade nicht durch Verbraucher-Ansprüche privilegiert wird.
 

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Alt 19.10.2009, 09:17      Direktlink zum Beitrag - 88 Zum Anfang der Seite springen
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Ab einem gewissen Maß an Mängeln kann dem Verkäufer es zugrunde gelegt werden.
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Alt 19.10.2009, 12:24      Direktlink zum Beitrag - 89 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von K.-Concepts Beitrag anzeigen
Ab einem gewissen Maß an Mängeln kann dem Verkäufer es zugrunde gelegt werden.
auch das stimmt soooo nicht.

nix gegen deinen anwalt...aber glaubst du ein "faschingsverein" wie der adac hat keinen anwalt (bzw kein battalion) auf ihren vertrag drauf angesetzt?

und das du deinen fall zurecht im sack hast ist jawohl klar. wen man im netz eine umbaustorry schreibt bei der vielleicht der mangel sogar auftaucht, oder bei dem man den "wissens stand" des verkäufers sieht dann zieht die ausrede "ich bin laie" eben nichtmehr. das sind aber pickante details die hie rnicht vorhanden sind.

geh mal zu deiner mutter und frag die mal ob deine bremsen gut sind....die antwort wird zu 99% sein "woher soll ich das wissen"...oder noch einfacher....frag sie einfach mal wann sie das nächste mal zum tüv muss...da bin ich mal gespannt. und eben solche leute kaufen und verkaufen autos.

nochmals @topic
wen man selber keine ahnung von autos hat dann darf man dem verkäufer nicht unterstellen das er kfz profi ist und einen nur abrippen will.
onkel-howdy ist offline  

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Alt 19.10.2009, 14:19      Direktlink zum Beitrag - 90 Zum Anfang der Seite springen
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das stimmt..aber ich muss dich beruhigen,auch wenn im Adac bin,(aber den Rechtsschutz nicht nutzte)habe ich einen sehr guten Anwalt aus Hamburg der sich mit den Sachen bestens auskennt und der für mich schon länger Sachen erledigt..

gruss
K.-Concepts ist offline  

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Alt 19.10.2009, 14:26      Direktlink zum Beitrag - 91 Zum Anfang der Seite springen
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Selbstverständlich auch richtig, was K.-Concepts sagt, aber er vergleicht eben Äpfel mit Birnen. Bei dem hiesigen Problem gibt es eben keine Indizien dafür, dass der VK ihn betrogen hat. Es wird wohl ausgelegt werden, dass auch dieser ein Laie ist und somit verläufts eben im Sand.
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Alt 19.10.2009, 14:35      Direktlink zum Beitrag - 92 Zum Anfang der Seite springen
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Der Fahrzeughalter, ist aber für den einwandfreien Zustand seines Fahrzeuges zuständig. Entweder macht er das selber, oder lässt es in regelmäßigen Abständen in einer Fachwerkstatt kontrollieren und beheben!

Aber nehmen wir mal an, der Verkäufer ist ein Laie, er kennt sich damit nicht aus und TROTZDEM verkauft er das Auto als Mängelfrei. Kann er denn das Auto überhaupt als Mängelfrei verkaufen, wenn er davon keine Ahnung hat? Denn nur weil er glaubt, dass es Mängelfrei ist, ist es keine Tatsache oder ein Fakt, es ist GLAUBE.
Das heißt er müsste das Auto jemanden vorführen der sich damit auskennt und ihm bescheinigt, dass das Fahrzeug Mängelfrei ist. Hat er das gemacht? Wenn JA kann er diesen belangen.

Also selbst die Geschichte mit dem laienhaften Verkäufer, kann sich zugunsten des Käufers wenden. Weil ich kann nicht etwas bezeichnen, wo mir jegliche Grundlage fehlt, und Mängelfrei am Papier heißt, dass es Mängelfrei ist. AUS.
Luki ist offline  

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Alt 19.10.2009, 14:45      Direktlink zum Beitrag - 93 Zum Anfang der Seite springen
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Oh Luki, nun zieh da doch nicht ewige Geschichten draus!! Man, es ist ein Laie der Verkäufer und gut ist. Wenn der VK davon ausgeht, da er ja Laie ist und nicht viel Ahnung besitzt, dass alles in einem guten Zustand ist, da er selbst normal gefahren ist und keine Mängel festgestellt hat, dann kann man ihn auch nicht für eine arglistige Täuschung oder sonstiges belangen. Ganz einfach, du denkst dir da Storys aus, die nicht vorhanden sind!!

Kann man sich ja nach ner Zeit nicht mehr mit anhören oder in diesem Fall lesen... man man man...
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Alt 19.10.2009, 15:06      Direktlink zum Beitrag - 94 Zum Anfang der Seite springen
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Ja, und du beweist, das du absolut keine Ahnung hast. Was von dir zu hören ist:
"er ist laie" "aber eyyy er ist LAAAIIEEEEE" "LAAAIIEEEE kein PROFI"
Das hört man von dir, tja und du gehörst du denen die ein langes Gesicht machen, wenn der Richter die Situation von einer anderen Sichtweise beleuchtet, und das tun Richter in der Regel.

Jemand der Betrunken fährt und keine bösen Absichten hat, wird auch belangt. Warum? weil er BETRUNKEN gefahren ist. Der Verkäufer hat falsche Angaben gemacht, ob bewusst oder unbewusst.
Kann man ihm nachweisen, dass die Angaben bewusst falsch waren, hat er ohnehin noch einen strafrechtlichrelevanten Tatbestand, kann man es ihm nicht beweisen das es absichtlich war, ist es noch immer ein Tatbestand den man zivilrechtlich einklagen kann.
Das Problem ist du hast keine Ahnung von Zivil- und Strafrecht. Ich habs auch nicht studiert, aber ich kenn zumindest die groben Unterschiede und oft auch feine.

Man sollte diesen "Fall" nicht nur strafrechtlich belangen. Strafrechtlich heißt das er neben den Schadenersatzforderungen eine Strafe durch die Judikative erhält. Es reicht auch Zivilrechtlich, wo das Fahrzeug repariert oder zurück genommen werden muss.

Im übrigen: UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT. Ich kann in einen Vertrag nicht etwas hineinschreiben, was ich selber nicht weis, da es mir auf den Kopf fallen kann. Wenn ich hinenschreibe das Fahrzeug ist MÄNGELFREI, dann muss ich das einhalten. und wenn ich mich nicht auskenne muss ich einen Fachmann fragen.
Was würdest du machen, wenn dein Arbeitgeber reinschreibt du bekommst monatlich 3000 Euro netto, und am Ende bekommst du nur 1000 euro, und dein Arbeitgeber sagt, naja er hat für dich 4000 euro budgetiert, aber die ganzen Abgaben sind doch höher als gedacht, also ist es so wenig. Da bist du der erste der Sturm läuft.


Der Verkäufer ist eine Rechtsperson, und muss genauso wie der Käufer dafür gerade stehen. Was ihr hier macht, ist das ihr das Opfer als Täter darstellt. Der Käufer hätte alles checken müssen, der Verkäufer ist ja Laie. Und ich frage mich WARUM tut ihr das? Warum könnt ihr nicht Objektiv dazu schreiben, und vorallem warum könnt ihr nicht die Perspektive wechseln? Ihr kommt hier mit Beispielen die völlig absurd sind. Motorriss und kaputte Bremsen, ja is klar das ein Laie keinen Motorriss erkennen kann. Wechselt mal die Perspektive, ich tu es auch und habe nun die Sache mit dem Laienhaften Verkäufer und Käufer durchdacht, mein Ergebnis spricht halt doch wieder für den Käufer.
Natürlich kann der Käufer auch leer ausgehen, die Chancen sind IMMER da, bei nahezu jedem Fall vor Gericht, aber die Fakten sprechen eher für den Käufer und gegen den Verkäufer.
Luki ist offline  

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Alt 19.10.2009, 15:18      Direktlink zum Beitrag - 95 Zum Anfang der Seite springen
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au man ich packs net

@luki
in einem adac vertrag steht PRIVATER verkauf drinne. da haftet der halter nur für ARGLISTIGE täuschungen und sonst für nix. und der te hat nirgends geschrieben das im vertrag "bremsen sind ok" geschrieben hat. DAS wäre eine arglistige täuschung.

solnage der km stand stimmt, der wagen keinen verschwiegenen unfaller hat kann man einem privaten verkäufer GARNIX!

und nochmals: wer keinerlei ahnung hat vom autokauf der sollte es bleiben lassen oder einen mitnehmen der ahnung hat. schaut doch einfach im ebay forum auto vorbei. da tauchen solche sachen täglich auf. und wiso? weil der käufer einfach zu blöde ist!
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Alt 19.10.2009, 15:52      Direktlink zum Beitrag - 96 Zum Anfang der Seite springen
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Danke Howdy, du sagst es...!! Mehr kann man da gar nicht hinzufügen!!
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Alt 19.10.2009, 16:56      Direktlink zum Beitrag - 97 Zum Anfang der Seite springen
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Möchte nur mal kurz mein Wissen mit einstreuen.

Also @ Loki man muss immer von der Person ausgehen. Wenn ich als privater nicht fachmann sage, das Auto ist super, dann basiert das auf meinem Wissenstand. D.h. ich kann vielleicht feststellen, dass keine Lackprobleme, keine Unfälle und keine mir bekannten groben Mängel dran sind. Mehr wird von meiner Seite nicht erwartet weil ich privat bin. Weiss ich mehr, muss ich es sagen, weiss ich nicht mehr, wird auch nichts erwartet. Andersrum ist die Aussage eines KFZ Mechanikers "Super Auto top Zustand" da schon auf dem Niveau das quasi alles top sein muss. Aber der gleiche Satz von 2 unterschiedlichen Personen kann hier absolut unterschiedliche Dinge bedeuten.

Ich hab vor n paar Jahren übrigens mal nen alten Renault mit 100.000 km verkauft, die Karre hatte ne Woche später nen kapitalen Motorschaden und der Käufer hat sich nichtmal an mich gewendet, weil ihm genau wie mir bewusst war, dass es sich hierbei um sein privatrisiko handelte wenn er von mir n altes Auto kauft welches sogar noch teilweise anderweitig (nicht Motortechnisch) vorbelastet ist.

Ich sehe hier nur Chancen wenn dem VK nachweisbar ist, dass er Mängel unterschlagen hat. Und selbst jemand der gerne an Autos schraubt, muss nicht unbedingt jeden Mangel bei jeder Fahrzeugmarke erkennen.

Nur mal so als Beispiel, der beste VW Schrauber hier im Forum der nicht offiziell Mechaniker ist, hätte sicherlich arge Probleme einen Elektroschaden bei einem Chinaauto neueren Baujahrs festzustellen. Und so jemand darf auch trotz seiner VW Erfahrung ohne Risiko einen neuen Chinawagen mit Elektroschaden verkaufen, solange er nicht davon wusste.

bye
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Alt 19.10.2009, 19:37      Direktlink zum Beitrag - 98 Zum Anfang der Seite springen
Speeder
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Zitat:
Zitat von Luki Beitrag anzeigen
Jemand der Betrunken fährt und keine bösen Absichten hat, wird auch belangt. Warum? weil er BETRUNKEN gefahren ist.
Ja, es kommt bei Straftatbeständen auch nicht auf böse Absichten an, sondern auf ein vorsätzliches oder zumindest fahrlässiges Verhalten.

Zitat:
Der Verkäufer hat falsche Angaben gemacht, ob bewusst oder unbewusst.
Kann man ihm nachweisen, dass die Angaben bewusst falsch waren, hat er ohnehin noch einen strafrechtlichrelevanten Tatbestand, kann man es ihm nicht beweisen das es absichtlich war, ist es noch immer ein Tatbestand den man zivilrechtlich einklagen kann.
Auch im Zivilrecht spielt das subjektive Verhalten bei Schadensersatzansprüchen eine entscheidende Rolle.

Zitat:
Man sollte diesen "Fall" nicht nur strafrechtlich belangen. Strafrechtlich heißt das er neben den Schadenersatzforderungen eine Strafe durch die Judikative erhält. Es reicht auch Zivilrechtlich, wo das Fahrzeug repariert oder zurück genommen werden muss.
Wir reden doch die ganze Zeit ausschließlich von zivilrechtlichen Ansprüchen, weil Betrugsabsichten in keiner Weise ersichtlich sind.

Zitat:
Im übrigen: UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT. Ich kann in einen Vertrag nicht etwas hineinschreiben, was ich selber nicht weis, da es mir auf den Kopf fallen kann. Wenn ich hinenschreibe das Fahrzeug ist MÄNGELFREI, dann muss ich das einhalten. und wenn ich mich nicht auskenne muss ich einen Fachmann fragen.
Was würdest du machen, wenn dein Arbeitgeber reinschreibt du bekommst monatlich 3000 Euro netto, und am Ende bekommst du nur 1000 euro, und dein Arbeitgeber sagt, naja er hat für dich 4000 euro budgetiert, aber die ganzen Abgaben sind doch höher als gedacht, also ist es so wenig. Da bist du der erste der Sturm läuft.
Er hat "ohne Mängel" in den Vertrag geschrieben und der Käufer hat durch seine Unterschrift diese Vereinbarung bejaht und das Fahrzeug ohne Mängel abgenommen. Dein Beispiel ist damit absolut nicht vergleichbar, es geht hier schließlich um zwei völlig unterschiedliche Bereiche.

Zitat:
Der Verkäufer ist eine Rechtsperson, und muss genauso wie der Käufer dafür gerade stehen. Was ihr hier macht, ist das ihr das Opfer als Täter darstellt. Der Käufer hätte alles checken müssen, der Verkäufer ist ja Laie. Und ich frage mich WARUM tut ihr das? Warum könnt ihr nicht Objektiv dazu schreiben, und vorallem warum könnt ihr nicht die Perspektive wechseln? Ihr kommt hier mit Beispielen die völlig absurd sind. Motorriss und kaputte Bremsen, ja is klar das ein Laie keinen Motorriss erkennen kann. Wechselt mal die Perspektive, ich tu es auch und habe nun die Sache mit dem Laienhaften Verkäufer und Käufer durchdacht, mein Ergebnis spricht halt doch wieder für den Käufer.
Natürlich kann der Käufer auch leer ausgehen, die Chancen sind IMMER da, bei nahezu jedem Fall vor Gericht, aber die Fakten sprechen eher für den Käufer und gegen den Verkäufer.
Du fährst doch aber mindestens genauso engstirnig mit deiner Ansicht.
 

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Alt 19.10.2009, 21:29      Direktlink zum Beitrag - 99 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von dr_john_becker Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich habe nun, 1 Woche nach dem Kauf, meinen Golf IV in die Werkstatt gebracht - wie es aussieht, ist EINIGES nicht in Ordnung an dem Wagen.

Gekauft wurde er privat, mit Kaufvertrag (,,unfall- und mängelfrei"); eine Garantie bzw. ein Widerrufsrecht gibt es somit natürlich nicht, jedoch erfolgte der Verkauf ja aufgrund von Vorspiegelung falscher Tatsachen.

Das ,,top-gepflegte Auto ohne Mängel" hat nun, wie sich herausstellt, komplett kaputte Bremsen (jeweils herunter bis auf's Metall und übelst angerostet), mit denen man laut Werkstatt - Mann nicht mehr fahren dürfte, defekte Stossdämpfer, Winterreifen von 2000 (1 Jahr älter als das Auto selbst), dubiose Sommerreifen in W-Zertifizierung (laut Werkstatt - Mann äußerst seltsam an einem 171 km/h - Golf)...

Wer weiß Rat?!
auch wenn es gerantie hätte würde dir das nichts bringen da es verschleißteile sind dagegen kannst du nichts tun
jacky68 ist offline  

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Alt 20.10.2009, 00:02      Direktlink zum Beitrag - 100 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
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Zitat:
Zitat von Speeder Beitrag anzeigen
Ja, es kommt bei Straftatbeständen auch nicht auf böse Absichten an, sondern auf ein vorsätzliches oder zumindest fahrlässiges Verhalten.



Auch im Zivilrecht spielt das subjektive Verhalten bei Schadensersatzansprüchen eine entscheidende Rolle.



Wir reden doch die ganze Zeit ausschließlich von zivilrechtlichen Ansprüchen, weil Betrugsabsichten in keiner Weise ersichtlich sind.



Er hat "ohne Mängel" in den Vertrag geschrieben und der Käufer hat durch seine Unterschrift diese Vereinbarung bejaht und das Fahrzeug ohne Mängel abgenommen. Dein Beispiel ist damit absolut nicht vergleichbar, es geht hier schließlich um zwei völlig unterschiedliche Bereiche.



Du fährst doch aber mindestens genauso engstirnig mit deiner Ansicht.
Danke , danke , danke .

@ Tuki Tuki oder möchtegern Jurist ,
Ich Dr. Stephan Z erspare mir weiteres gerede da ich keine Ahnung habe , nur Erfahrung damit .

Sorry aber


 

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