Folgender Benutzer sagt Danke zu ElEkTRo!roCkErz für den nützlichen Beitrag: | Hoto (02.07.2012) |
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So der TÜVNord sagt mir der Abrollumfangabweichung darf maximal -2,5% betragen. Die -4% sind relevant für irgendwelche Abrollgeräusche und Abgaswerte.... jetzt soll ich lt. dem wieder ein "Tacholauf" bei Bosch oder so machen ![]() Naja nächste Woche zur Dekra, der hat am Mittwoch gesagt mit den 4% sind in Ordnung xO |
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kann mir jemand sagen ob sich das vorne noch weit legen wird Federn 40/40 hinten extrem Tief vorne so gut wie nichts passiert Federn sind jetz 5 Stunden drin ![]() |
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hm sieht ja sehr bescheiden aus ^^bist schon mal ne ausgiebige Runde gefahren, wo auch mal unebene Straße ist das die Federn sich auch bissl anstrengen müssen? ![]() |
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hm und wenn ich vorne gekürzte dämpfer rein haue würde sich dann was ändern? |
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Ich würd mal sagen für die Arbeit die du dir da machst, wäre mit Sicherheit schon ein DTS Gewinde für 320€ drin gewesen?
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So heute war mein letzter Versuch die Reifen eintragen zu lassen. Die meinten trotz den 205/55/16 die wären zu klein und ich könnt sie "gar niemals" eintragen lassen, weil im Gutachten 225/40/18 steht, nichtmal 215/40 würden sie mir abnehmen. Weiterhin steht auf den Falken FK452 gar kein Traglastindex, nur das sie 500kg GEwicht tragen können.. Hat von euch einer die Fk452 eingetragen bekommen, bzw. haben eure n Traglastindex drauf? Ich werd die Felgen samt Reifen einfach verkaufen. Die nächsten Prüfer sind viel zu weit weg, als das sich das lohnen würde.. Echt schlimm hier, der eine will nur die Gutachtenhöhe beim Fahrwerk eintragen und der andere nur die Reifen die im Gutachten stehen -.- |
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Was war da denn fürn Anfänger? Warst du bei der Dekra oder beim TÜV? Wenn auf den Reifen 500kg drauf steht, brauch er doch nur schauen, welche Achslasten du hast. Wenn das past, kann er sie eintragen! hast du im Gutachten nicht solch ein Text stehen? Auf Grund von veränderten Einfederwegen muß die Eignung aller Rad-/Reifen-Kombinationen die nicht in diesem Teilegutachten untersucht wurden durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle nach § 19(2), §21 begutachtet werden. Dies gilt auch für nicht in der oben stehenden Tabelle aufgeführte Serienräder und Rad-/Reifenkombinationen deren Anbau zu einem früheren Zeitpunkt bereits positiv beurteilt wurde. Wie können die sagen, dass die 16 Zoll zu klein sind? das ist doch eine Serienbereifung! So etwas habe ich ja noch nie gehört! Gruß |
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Bei den 205/55-16 gings wohol um die Differenz der Abrollumfänge ![]() |
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der war schon etwas älter der abrollumfang wäre auch mit 205er im Schein zu klein, meint er. das Gutachten war vom TÜV Österreich. ich war bei der dekra |
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